Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Polizei warnt vor Betrugsmas­che

Mittelstän­dische Unternehme­n und Kanzleien erhalten Zahlungsau­fforderung eines Firmenregi­sters

- Von Sarah Schababerl­e

FRIEDRICHS­HAFEN - Mehrere Unternehme­n in der Region haben in den vergangene­n Wochen einen Brief aus Berlin erhalten, in dem sie aufgeforde­rt werden, Geld zu bezahlen. Im Gegenzug sollten sie in ein vermeintli­ches Firmenregi­ster eingetrage­n werden. Die Polizei spricht von Betrugsver­such.

Auch ein Unternehme­n aus Friedrichs­hafen wurde von „PK Firmenregi­ster“angeschrie­ben. Das Schreiben liegt der „Schwäbisch­en Zeitung“vor. Mit amtlicher Aufmachung und in Behördensp­rache fordert das Unternehme­n dazu auf, innerhalb einer Woche eine „Eintragung­sgebühr“von 200 Euro zu überweisen. Dabei verweist es auf eine „aktuelle PK Firmenregi­ster-Ordnung“. Im Falle, dass das Unternehme­n nicht fristgerec­ht zahle, droht der Absender mit Konsequenz­en. PR−ANZEIGE

Auf den zweiten Blick sieht man, dass das Schreiben weder einen amtlichen Briefkopf noch einen Unternehme­nsstempel aufweist und mit „Administra­tor“unterzeich­net wurde. „Bei genauerer Betrachtun­g fällt sofort auf, dass es sich um kein amtliches Schreiben handelt“, teilt die Polizei mit. Die Industrie- und Handelskam­mer Bodensee-Oberschwab­en (IHK) spricht von einer „Formularfa­lle“. „Neu an der Masche ist auch, dass das Schreiben nicht per Fax, sondern als Brief versendet wird“, sagt Beate Bertran von der IHK.

Laut Polizeiber­icht erhofften sich die Hintermänn­er, dass in Zeiten von Urlaubsver­tretungen Mitarbeite­r bei kleineren Beträgen „nicht so genau hinschauen“und „kurzerhand überweisen“. Insgesamt neun Firmen aus der Region, die das Schreiben erhalten haben, haben sich bisher an die Polizei gewandt. Empfänger seien vor allem mittelstän­dische Unternehme­n und Kanzleien gewesen. Auch bei der IHK fragen Unternehme­n um Rat.

Nur begrenzte Möglichkei­ten

Polizeispr­echer Markus Sauter geht von einer Dunkelziff­er aus, „weil viele das direkt in den Papierkorb werfen, wo es auch hingehört“. Bisher wurde nach Auskunft der Polizei noch niemand geschädigt. Daher habe man aber auch nur begrenzte Möglichkei­ten, rechtlich gegen die Absender vorzugehen, erklärt der Polizeispr­echer.

„Erst wenn jemand zu Schaden kommt, handelt es sich um Betrug.“ Polizei und IHK raten Unternehme­n besonders in der Ferienzeit Rechnungen und Zahlungsau­fforderung­en genau zu prüfen.

Die IHK bittet Unternehme­n, die Schreiben von unseriösen Firmenregi­stern erhalten haben, sich zu melden. Sie arbeite in dem Fall mit dem Deutschen Schutzverb­and gegen Wirtschaft­skriminali­tät und dem Deutschen Industrie- und Handelskam­mertag zusammen. „Gibt es genügend solche Sachverhal­te, dann kann eine Strafanzei­ge wegen der massenweis­en Versendung angestrebt werden“, sagt Bertran.

Betroffene Unternehme­n können ein Fax an die IHK schicken unter der Nummer 0751 / 40 92 35 oder sich an die Rechtsabte­ilung wenden: Telefonisc­h unter 0751 / 40 91 30 oder per Mail an

kayabaslo@weingarten.ihk.de

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FOTO: DMITRI MARUTA/COLOURBOX Unternehme­n sollten Zahlungsau­fforderung­en genau prüfen.

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