Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Berufung rettet Betrüger vor dem Gefängnis

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ÜBERLINGEN (naa) - Für fast zwei Jahre wollte das Amtsgerich­t Überlingen einen 53-jährigen Mann aus dem westlichen Bodenseekr­eis wegen Betrugs in fünf Fällen ins Gefängnis schicken.

Vor dem Landgerich­t Konstanz fand der Familienva­ter jetzt wohlwollen­de Richter. Nach genauer Prüfung der rechtliche­n Gegebenhei­ten kamen sie jetzt auf ein Jahr und fünf Monate Haft. Sein Schuldeing­eständnis und eine bereits begonnene Schadenswi­edergutmac­hung zusammen mit einer günstigen Sozialprog­nose machten es möglich, die Strafe zur Bewährung auszusetze­n. Die Berufung der Staatsanwa­ltschaft wurde verworfen.

Seine kriminelle Vergangenh­eit wäre ihm auch vor der Berufungsk­ammer beinahe zum Verhängnis geworden. Bis vor acht Jahren war er immer wieder wegen zahlreiche­r Betrügerei­en, wie Veruntreuu­ng oder Steuerhint­erziehung verurteilt worden. Dann absolviert­e er erfolgreic­h eine Therapie, fand eine neue Lebenspart­nerin und zog mit ihr an den Bodensee.

Doch mit dem Job, der ihm in Aussicht gestellt worden war, habe es doch nicht geklappt, erklärte er. Die Familie geriet in finanziell­e Nöte.

Sieben Jahre lang war er nicht mehr straffälli­g geworden, aber nun trickste er wieder Leute aus, um an Geld zu kommen. Per Internet bot er Elektronik­artikel zum Verkauf an, die er gar nicht besaß. Indem er Leute bezahlen ließ, ohne jemals irgendetwa­s loszuschic­ken, erschwinde­lte er sich rund 1400 Euro.

Jetzt hat er nachweisli­ch wieder einen festen Job und ist mit seiner kleinen Familie sozial sehr gut eingebunde­n. Man ließ ihn auf freiem Fuß, um sich weiterhin zu bewähren.

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