Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Berufung rettet Betrüger vor dem Gefängnis
ÜBERLINGEN (naa) - Für fast zwei Jahre wollte das Amtsgericht Überlingen einen 53-jährigen Mann aus dem westlichen Bodenseekreis wegen Betrugs in fünf Fällen ins Gefängnis schicken.
Vor dem Landgericht Konstanz fand der Familienvater jetzt wohlwollende Richter. Nach genauer Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten kamen sie jetzt auf ein Jahr und fünf Monate Haft. Sein Schuldeingeständnis und eine bereits begonnene Schadenswiedergutmachung zusammen mit einer günstigen Sozialprognose machten es möglich, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen.
Seine kriminelle Vergangenheit wäre ihm auch vor der Berufungskammer beinahe zum Verhängnis geworden. Bis vor acht Jahren war er immer wieder wegen zahlreicher Betrügereien, wie Veruntreuung oder Steuerhinterziehung verurteilt worden. Dann absolvierte er erfolgreich eine Therapie, fand eine neue Lebenspartnerin und zog mit ihr an den Bodensee.
Doch mit dem Job, der ihm in Aussicht gestellt worden war, habe es doch nicht geklappt, erklärte er. Die Familie geriet in finanzielle Nöte.
Sieben Jahre lang war er nicht mehr straffällig geworden, aber nun trickste er wieder Leute aus, um an Geld zu kommen. Per Internet bot er Elektronikartikel zum Verkauf an, die er gar nicht besaß. Indem er Leute bezahlen ließ, ohne jemals irgendetwas loszuschicken, erschwindelte er sich rund 1400 Euro.
Jetzt hat er nachweislich wieder einen festen Job und ist mit seiner kleinen Familie sozial sehr gut eingebunden. Man ließ ihn auf freiem Fuß, um sich weiterhin zu bewähren.