Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
EBC: Landrat will nötigenfalls nachbessern
Spannung wegen „Echt Bodensee Card“– DBT-Geschäftsführer kann Kritik nicht nachvollziehen
LANGENARGEN - Verstößt die „Echt Bodensee Card“gegen Datenschutzaspekte? Davon sind Vermieter überzeugt, die gegen die Gästekarte geklagt haben – und die sich vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt sehen, das die Kurtaxe-Satzung der Gemeinde Langenargen für unwirksam erklärt hat. DBT-Geschäftsführer Enrico Heß kann die Kritik nicht nachvollziehen: „Die ,Echt Bodensee Card’ ist in besonderem Maße datenschutzkonform.“
Langenargen, Eriskirch, BodmanLudwigshafen und Sipplingen sind seit Anfang des Jahres dabei, unter anderem in Wasserburg und Nonnenhorn haben die jeweiligen Gemeinderäte beschlossen, 2018 einzusteigen – Stand: vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Der Kressbronner Gemeinderat hatte sich bereits im Juli gegen die Einführung der Karte 2018 entschieden. Was genau hinter dem Urteil von vergangener Woche steckt, ist noch nicht klar, denn zunächst wurde nur die Entscheidung bekannt gegeben, die Begründung folgt erst noch.
Annette Pfleiderer, klagende Vermieterin aus Langenargen, und einige weitere Gastgeber, für die sie stellvertretend vor Gericht gezogen ist, sind seit dem Start der EBC im Januar unter anderem darüber empört, dass die Daten ihrer Gäste an die Deutsche Bodensee Tourismus Gesellschaft (DBT) als Herausgeber der Karte weitergeleitet werden und sie als Gastgeber dafür eine Einverständniserklärung bei den Urlaubern einholen müssen. Annette Pfleiderer äußerte wiederholt die Kritik: „Der Datenschutz ist nicht gewährleistet.“
Dass die Gästekarte der DBT, deren Gesellschafter die Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Sigmaringen sowie die Kommunen Stockach und Bodman-Ludwigshafen sind, wegen des Richterspruchs vor dem Aus steht, sieht Lothar Wölfle aber nicht: Das Gericht habe nicht über die EBC verhandelt, sondern über die Kurtaxe-Satzung einer Gemeinde. Welche Auswirkungen das Urteil habe, stehe fest, sobald die Begründung vorliege. „Erst dann können wir auch sagen, welche Änderungen oder Anpassungen im System der EBC oder bei den KurtaxeSatzungen der Gemeinden notwendig sind“, teilte der Landrat des Bodenseekreises mit. Der Datenschutzbeauftragte des Landes und externe Experten hätten das System geprüft, „sollten die Mannheimer Richter hier nun auf einen Punkt gestoßen sein, den man nachbessern sollte, werden wir das tun“.
Doch welche Daten werden überhaupt gespeichert? DBT-Geschäftsführer Enrico Heß stellte im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung fest, dass die kompletten Informationen über die Gäste nur an die jeweiligen Gemeinden gehen. Die DBT erhalte nur jene Daten, die verschlüsselt auf der „Echt Bodensee Card“selbst gespeichert sind. Und das seien jeweils der Anfangs- und der Endbuchstabe von Vor- und Nachnamen, die Aufenthaltsdauer des Gastes und eine Alterskategorie.
Ohne Unterschrift keine Karte
Zusätzlich seien auf dieser Gästekarte die Informationen gespeichert, dass der Gast damit kostenlos den öffentlichen Nahverkehr im Rahmen des Bodo-Verkehrsverbunds und sogenannte Vorteilsleistungen, wie verbilligte Eintritte, nutzen darf. Nahezu identisch verfahre übrigens die im Westallgäu verbreitete AllgäuWalser-Card. Doch auch, wenn „die ,Echt Bodensee Card’ in besonderem Maße datenschutzkonform“ist, wie Heß formulierte, müssten Vermieter das Einverständnis ihrer Gäste zu den EBC-Datenschutzrichtlinien einholen. Und wer mit diesen nicht einverstanden ist, also nicht unterschreibt? „Der kann dann eben keine ,Echt Bodensee-Card’ erhalten.“
Bleibt die Frage, was die Richter an der laut Heß „datenschutzkonformen“EBC auszusetzen haben – die Urteilsbegründung wird’s zeigen.