Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Nach der Operation kommt die Reha
In der Anschlussheilbehandlung soll die Leistungsfähigkeit wieder hergestellt werden
in neues●Knie oder eine neue Hüfte braucht gezieltes Training, damit Patienten möglichst bald mit ihrem künstlichen Gelenk fit, mobil und beschwerdefrei werden. Dabei soll eine stationäre oder ambulante Anschlussheilbehandlung (AHB) nach der Operation helfen. Patienten sollten sich schon vor der OP Gedanken über ihre Wunschklinik machen – auch wenn letztendlich der Kostenträger über die passende Rehaeinrichtung entscheidet.
Für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und privat versicherte Erwerbstätige, die in die Rentenversicherung einzahlen, ist die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger der AHB, für Rentner und familienversicherte Angehörige sind es die Krankenkassen. Auch private Krankenkassen übernehmen häufig die Kosten einer AHB.
Ziel einer Anschlussheilbehandlung ist es, die Leistungsfähigkeit für den Alltag und das Berufsleben wieder herzustellen. Den Krankenkassen ist es ein großes Anliegen, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit der Patienten zu vermeiden. Gezielte Therapiemaßnahmen in den Rehaeinrichtungen sollen jeden Patienten individuell im Rahmen seiner Möglichkeiten stärken.
In der Regel klärt der operierende Arzt seinen Patienten vor der OP über eine AHB auf, die sich im optimalen Fall nahtlos an den Krankenhausaufenthalt anschließt. Am Tag nach der Operation steht häufig schon der Sozialdienst am Krankenbett, füllt mit dem Patienten den nötigen Antrag aus und leitet ihn sofort an den zuständigen Kostenträger weiter. Wer sich informiert hat, kann seine Wunschklinik angeben. Häufig empfiehlt der Sozialdienst auch Einrichtungen, mit denen Patienten und Ärzte sehr gute Erfahrungen gemacht haben.
EDer Kostenträger bezahlt den Transport
Spätestens nach zwei Tagen erhalten die Patienten ihren Bescheid. Nach der Wundheilung – nach rund acht bis zehn Tagen – wechseln die Patienten direkt in die Rehaklinik zur Anschlussheilbehandlung per Krankentransport, mit dem Taxi oder mit dem Privatauto mit Begleitperson. Die Transportkosten übernimmt der Kostenträger, organisiert wird der Transport vom Sozialdienst des Krankenhauses.
Nach einem Gelenkersatz macht in der Regel eine stationäre Anschlussheilbehandlung Sinn. Ist es aus medizinischer Sicht vertretbar, können sich Versicherte auch für eine ganztägige ambulante AHB entscheiden. Sie verbringen dabei mindestens sechs Stunden in einer wohnortnahen Rehaklinik und nehmen am Programm teil – an Anwendungen wie Physiotherapie, Gruppen- und Einzeltherapien, an Vorträgen, Ernährungsberatung und noch mehr, je nach Nebendiagnosen. Denn auch in einer AHB wird der Patient ganzheitlich therapiert. Stoffwechselkrankheiten, Rheuma oder Bluthochdruck beispielsweise fließen auch bei Gelenkersatz-Patienten mit in den Therapieplan ein.
Längstens 20 Behandlungstage sind für eine ambulante AHB vorgesehen. Drei Wochen dauert eine stationäre AHB. Eine Verlängerungswoche kann der Arzt im Einvernehmen mit dem Patienten verordnen. Ist die Rentenkasse der Kostenträger, muss der Patient zehn Euro pro Tag für bis zu 14 Tage Klinikaufenthalt im Jahr zuzahlen. „Hat er bereits fünf Tage im Krankenhaus gelegen und dafür bezahlt, werden für die Reha nur noch neun Tage berechnet“, erklärt Ulrich Würth, Referatsleiter für Anschlussheilbehandlung und Entwöhnungsbehandlung bei der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg.
Bei den Krankenkassen gilt allerdings eine andere Regelung: Die Patienten müssen für maximal 28 Tage je Kalenderjahr eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag leisten“, informiert Marion Busacker, Pressesprecherin der Barmer Landesvertretung Baden-Württemberg. Je nach Einkommen kann man ganz oder teilweise von den Zuzahlungen befreit werden.
Berufstätige werden für die Zeit der Operation und der AHB krankgeschrieben. Dauert dieselbe Krankheit länger als sechs Wochen im Jahr an, können sie Übergangsgeld beantragen. Dabei hilft ihnen der Sozialdienst der Rehaklinik.
Nach einer AHB haben Patienten die Möglichkeit, sich durch eine stufenweise Wiedereingliederung Schritt für Schritt ins Arbeitsleben zu integrieren. Daneben gibt es auch einen gesetzlichen Anspruch auf Nachsorge, erklärt Ulrich Würth von der Rentenversicherung. Patienten können, so erklärt der Experte, bis zu einem halben Jahr an einem sogenannten ambulanten Stabilisierungsprogramm teilnehmen. Ein- bis zweimal pro Woche haben sie in einer zertifizierten Einrichtung im Umkreis die Möglichkeit, ihre Muskeln zu trainieren, um wieder fit zu werden. Die Verordnung dazu erhalten Patienten in der Rehaklinik.
Bei manchen Kliniken darf der Hund mitkommen
Warum in manchen Fällen eine Anschlussheilbehandlung abgelehnt wird, erklärt Ulrich Würth von der Deutschen Rentenversicherung mit unterschiedlichen Gründen. „Ist beispielsweise ein Gelenk gelockert, bringt eine Reha nichts, ebenso wenig bei Patienten mit multiresistenten Keimen.“
Neben medizinischen gibt es auch andere Gründe, beispielsweise wenn alleinstehende Patienten ihren Hund mit in eine Rehaklinik mitnehmen wollen, in der Hunde nicht erlaubt sind. Dann muss nach einer Lösung gesucht werden: Es gibt durchaus Kliniken mit Hundezulassung.