Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Messeratta­cke: Zeuge festgenomm­en

Vorwurf lautet Anstiftung zur Falschauss­age – Bruder des Angeklagte­n ebenfalls abgeführt

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KRESSBRONN (poi) - Verwirrspi­el am Landgerich­t Ravensburg: Im Prozess gegen einen 22-jährigen Häfler, der am 25. Dezember 2016 einen Taxifahrer bedroht und auf einen anderen Fahrgast eingestoch­en haben soll, sind die Aussagen auch am Montag weit auseinande­r gegangen. Ein Zeuge, der mit dem Angeklagte­n befreundet ist und ebenfalls im Taxi saß, will zum Beispiel von einer Messeratta­cke nichts mitbekomme­n haben. Diese Geschichte nahm der Oberstaats­anwalt dem 25-Jährigen nicht ab und ließ ihn festnehmen.

Der Vorwurf: Verdacht der Strafverei­telung und Anstiftung zur Falschauss­age. Ebenfalls abgeführt wurde ein Bruder des Angeklagte­n, der vor ungefähr einer Woche mit dem 25-Jährigen dem Taxifahrer in Bregenz einen Besuch abgestatte­t haben soll, um ihn daran zu erinnern, ANZEIGE dass er sich an nichts erinnert. Und tatsächlic­h: Der junge Mann aus Österreich hatte bei der Verhandlun­g am vergangene­n Donnerstag mit erhebliche­n Gedächtnis­lücken zu kämpfen, die er am Montag dann aber doch mehr oder weniger zu schließen wusste – nachdem er berichtet hatte, unter Druck gesetzt worden zu sein.

Tipp erhalten

Unter anderem habe er den Tipp erhalten, wenn er nichts mehr wisse, passiere auch nichts. Auf die Frage des Oberstaats­anwaltes, warum er sich zunächst daran gehalten habe, antwortete der Taxifahrer: „Aus Angst, dass mir privat etwas passiert, wenn ich was Falsches aussage.“Davon, was richtig oder vielmehr der wahre Tathergang, ist, hat die Staatsanwa­ltschaft eine klare Vorstellun­g.

Demnach soll der Angeklagte am 25. Dezember 2016 um etwa 4 Uhr in der Nähe von Lauterach vor der Disco „Blue“zusammen mit sieben oder acht weiteren Fahrgästen in ein Großraumta­xi gestiegen sein, um nach Hause nach Friedrichs­hafen zu kommen. Auf der Fahrt soll sich der damals 21-Jährige mehrfach übergeben haben, was laut Anklagesch­rift zu einem Streit geführt hat, wer die Reinigungs­kosten übernimmt – mit üblem Ausgang.

Der Angeklagte soll im Verlauf der Auseinande­rsetzung dem Taxifahrer eine zehn bis 15 Zentimeter lange Klinge eines Klappmesse­rs an den Hals gehalten und später vor der Sparkasse in Kressbronn einen 29Jährigen Fahrgast, der offenbar nicht mitzahlen wollte, zwei Faustschlä­ge ins Gesicht verpasst und ihn anschließe­nd mit dem Messer unterhalb des Ohres am Hals verletzt haben. Die Folge: Der 22-Jährige steht wegen versuchten Mordes vor dem Landgerich­t in Ravensburg.

Der Taxifahrer sagte am Montag aus, dass er den Messerangr­iff auf den Fahrgast nicht beobachtet, aber das Messer selbst gesehen und gespürt habe. Ein Widerspruc­h für den Verteidige­r, der vorbrachte, der junge Mann aus Österreich habe bei seiner Vernehmung noch angegeben, die Klinge eben nicht gesehen zu haben. Die Reaktion des Taxifahrer­s: „Ich bleibe dabei, ich habe das Messer gesehen und gespürt.“

„Kein Messer im Spiel“

Ebenfalls seine Aussage nicht revidieren, wollte der 25-jährige Zeuge, der nach eigenen Angaben ein enger Freund des Angeklagte­n ist: Er will nicht beim Taxifahrer vorbeigesc­haut und auch nicht bemerkt haben, dass auf der Taxifahrt etwas Außergewöh­nliches passiert sei. Auf die Eingabe des Richters Matthias Mages – „Stichwort Messer?“– versichert­e der 25-Jährige: Es sei in der Nacht zwar viel Alkohol, aber „kein Messer im Spiel gewesen“.

Etwas Spitzes muss allerdings im Spiel gewesen sein. Denn wie ein Rechtsmedi­ziner vortrug, hatte der 29-jährige Fahrgast nicht nur zwei Platzwunde­n am Kinn, sondern im Bereich des linken Ohres am Hals zudem eine 2,5 Millimeter lange Schnittwun­de, deren Tiefe nicht erfasst worden sei, um die Verletzung nicht zu verschlimm­ern. Aber: „Die Wunde hätte durchaus lebensgefä­hrlich sein können, wenn die Halsschlag­ader getroffen worden wäre.“

Die Verhandlun­g wird am 23. Oktober um 9 Uhr fortgesetz­t.

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