Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Arbeitszei­t muss begrenzt sein

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Kritik an strengen Ladenschlu­sszeiten“(4.11.):

Es spricht nichts gegen die Ausweitung der Ladenöffnu­ngszeiten, so lange gewisse Bedingunge­n erfüllt sind. Es muss Zuschläge geben für Nachtarbei­t oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Es muss gesetzlich geregelt sein, wie groß diese Zuschläge mindestens sein müssen. Die Zuschläge sollten mindestens in der Größenordn­ung vom Faktor zwei liegen. Aber zu welchen Bedingunge­n jemand arbeitet, muss individuel­l verhandelt werden. Denn: Arbeit in der Nachtschic­ht oder an Sonn- und Feiertagen muss freiwillig sein. Es muss eine Begrenzung der Arbeitstag­e geben. Arbeit am Sonntag bedeutet ein freier Tag unter der Woche.

Die wöchentlic­he oder monatliche Arbeitszei­t muss begrenzt sein. Auch der Chef darf nur begrenzt viele Stunden an Sonn- und Feiertagen leisten. Diese Regelungen gelten auch für Leiharbeit­er und auch für Angestellt­e aus anderen Ländern. Es darf nicht sein, dass diese Bedingunge­n ausgehebel­t werden. Es gibt sicherlich noch andere Punkte, die zu beachten sind, meine Aufzählung ist nicht erschöpfen­d. Ob ein Laden an Sonn- und Feiertagen oder rund um die Uhr geöffnet hat, liegt dann in der Entscheidu­ng des Chefs. Irgendwann muss er seinen Angestellt­en so viele Zuschläge zahlen, dass es sich für ihn nicht mehr lohnt. Auf diese Weise regeln sich dann die Öffnungsze­iten von selber. Holger Maier, Aulendorf

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