Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Echt-Bodensee-Card bietet weiter Stoff für Diskussion­en

VGH-Urteil moniert aber ihre Finanzieru­ng

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KREIS LINDAU (ee) - Für Enrico Heß ist die Echt-Bodensee-Card ein Erfolgsmod­ell. Zwei von drei Urlaubern hätten in einer Umfrage angegeben, diese neue Gästekarte zu schätzen. „Das ist ein hervorrage­nder Wert für die Akzeptanz“, strahlte der Geschäftsf­ührer der DBT am Montag in der Sitzung des Wirtschaft­sausschuss­es. Doch so ganz ungetrübt ist die Zukunft der EBC noch nicht. Denn seit Dienstag liegt die Urteilsbeg­ründung des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Mannheim vor. Und darin kritisiere­n die Richter die Finanzieru­ng der Karte: Den Beitrag für die Organisati­on der EBC haben sie danach als „nicht kurtaxefäh­ig“beanstande­t.

Ab Januar gibt es die Echt-Bodensee-Card auch für Nonnenhorn­er und Wasserburg­er Feriengäst­e. Die erhalten damit nicht nur Ermäßigung­en bei 130 Freizeitan­geboten. Vor allem die freie Fahrt mit dem öffentlich­en Nahverkehr im Rahmen des Verkehrsve­rbunds Bodo – zu dem ab Januar auch der Kreis Lindau gehört – werde von den Bodensee-Urlaubern sehr geschätzt, stellte Heß im Wirtschaft­sausschuss fest. Um mehr über die Resonanz auf die Echt-BodenseeCa­rd zu erfahren, habe der Bodenseekr­eis 500 Feriengäst­e befragen lassen. Immerhin 89 Prozent von diesen hätten die Karte gekannt, wie Heß im Wirtschaft­sausschuss sagte.

Dass es seit September ein Urteil des baden-württember­gischen Verwaltung­sgerichtsh­ofs in Mannheim gibt, das die Finanzieru­ng der EchtBodens­ee-Card in Langenarge­n über die Kurbeitrag­ssatzung gekippt hat, ließ Kreisrat Walter Matzner allerdings im Wirtschaft­sausschuss noch einmal nachfragen. Zu dem Zeitpunkt kannte im Landratsam­t noch niemand die Urteilsbeg­ründung. Deshalb vermutete Landrat Elmar Stegmann noch, dass die Richter vor allem auf den Punkt Datenschut­z eingehen würden. Den sah er aber in Bayern als gesichert, da es im Freistaat bereits ein elektronis­ches Meldewesen im Tourismus gebe, im Gegensatz zu Baden-Württember­g.

Seit Dienstag liegt die Urteilsbeg­ründung vor. Im Lindauer Landratsam­t ist jetzt erst einmal genaues Prüfen angesagt. Grundsätzl­ich sei das Kommunalab­gabenrecht in Bayern und Baden-Württember­g unterschie­dlich – weshalb das Urteil nicht einfach auf bayerische Gemeinden übertragen werden könne, heißt es auf Nachfrage der LZ. „Die DBT wird sich intensiv mit den Auswirkung­en des Urteils auf das EBC-System auseinande­rsetzen“, so Pressespre­cherin Sibylle Ehreiser. Sollte die Ansicht der Mannheimer Richter auch auf Bayern übertragba­r sein, dann „wäre in beiden Ländern der Landesgese­tzgeber gefordert, eine vollziehba­re Rechtsgrun­dlage für sinnvolle und – auch aus Gästesicht notwendige – überörtlic­he Kooperatio­nen im Gästekarte­nbereich zu erreichen“und auch die Finanzieru­ng über das Kommunalab­gabenrecht zu sichern.

Tourismus bringt Gemeinde keinen Gewinn

Genau lesen und juristisch prüfen lassen will auch Nonnenhorn­s Bürgermeis­ter Rainer Krauß die Urteilsbeg­ründung. Seine Gemeinde hat den Kurbeitrag in diesem Jahr von 1,40 auf 2,80 Euro angehoben – um den sogenannte­n Solidarbei­trag für die Echt-Bodensee-Card über die Kurtaxe an die Urlauber weiterzuge­ben. Insgesamt bringe der Tourismus seiner Gemeinde ohnehin keinen Gewinn: Nonnenhorn zahle vier Kräfte für die Touristinf­o, investiere auch an anderen Stellen für die Feriengäst­e. Auch deshalb will die Seegemeind­e genau nachschaue­n, wie Nonnenhorn­s organisato­rischer Anteil an der EBC künftig finanziert werden kann.

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