Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Grund, Vergnügen, Hunde: Eriskirch erhöht Steuern
Einnahmen sollen in die Infrastruktur fließen – Kampfhunde kosten das Zehnfache
ERISKIRCH - In Eriskirch werden die Steuern erhöht. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen. Die Erhöhungen seien moderat und man passe sich lediglich den Gebühren der Nachbargemeinden an. Davon betroffen sind die Grund- und Gewerbesteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer.
Zum 1. Januar 2018 werden sich die Grund- und Gewerbesteuer von 320 auf 360 Prozent erhöhen. Zum einen seien diese Steuern lange nicht angepasst worden und zum andern stünden der Gemeinde in der nächsten Zeit massive Mehrkosten mit dem Bau der Festhalle bevor, hieß es in der Sitzung. Die Mehreinahmen sollen in die Infrastruktur der Gemeinde fließen, „so dass diese auch dem Bürger wieder zugute kommen“, sagte Bürgermeister Arman Aigner.
Die Grundsteuer unterteilt sich noch in Flächen mit landwirtschaftlicher und mit bebauter Nutzung. Bebaute Flächen und die Gewerbesteuer erhöhen sich zum ersten Januar 2018, die landwirtschaftlichen Flächen sind ab dem ersten Januar 2020 davon betroffen. „Auch wenn es sich erst nach viel anhört, erhöht sich das in Zahlen um 12,5 Prozent“, saget Kämmerer Anton Ganser. Bei einer bisherigen Steuer von 200 Euro müssten künftig 224 Euro gezahlt werden, nannte er als Beispielsrechnung. Durch diese Maßnahme würden geschätzte 20 000 bis 40 000 Euro im Jahr gewonnen.
Die Vergnügungssteuer ist eine sogenannte Aufwandssteuer. Darunter versteht man Leistungen, die über den Bedarf der normalen Lebenserhaltung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Spielautomaten. Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung von bisher 15 Prozent des Bruttoumsatzes auf 18 Prozent. Gehe man von einem gleichbleibenden Umsatz aus, bedeute das 50 000 Euro mehr für die Gemeinde.
Ferner wird die Hundesteuer von einer Erhöhung betroffen sein. Zurzeit sind in Eriskirch 174 Ersthunde und 14 Zweithunde gemeldet. Bisher zahlt der Halter für den Ersthund 84 Euro und für den Zweithund das Doppelte, also 168 Euro im Jahr. Ab Januar wird die Haltung für den Ersthund mit 96 Euro besteuert und für den Zweithund wird wiederum die doppelte Gebühr fällig. In diesem Fall also 192 Euro. Halter von Kampfhunden müssen die zehnfache Hundesteuer zahlen – ab kommenden Jahr 960 Euro (SZ berichtete).