Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Mädchen entführt, begrapscht und beleidigt

23-Jähriger scheitert mit Berufung – Landgerich­t Konstanz bleibt bei Geldstrafe

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KONSTANZ (naa) - Mit seiner Berufung gegen eine Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro ist ein 23-jähriger Maschinenf­ührer aus dem Bodenseekr­eis vor dem Landgerich­t Konstanz gescheiter­t. Die Richter der Zweiten Instanz haben das Urteil des Amtsgerich­ts Überlingen vom Mai bestätigt und die Berufung verworfen. Die Geldstrafe zu 120 Tagessätze­n war wegen Freiheitsb­eraubung, Nötigung und Beleidigun­g verhängt worden. Nach der neuen Entscheidu­ng kann diese in Raten bezahlt werden.

Auch die Konstanzer Richter waren sicher, dass sich Folgendes zugetragen hatte: Im November 2015 bot der 23-Jährige einer damals 16-jährigen Schülerin in Markdorf an, sie mit dem Auto nach Hause zu fahren. Weil zwei seiner Cousins mit im Wagen saßen, die der Schülerin bekannt waren, fuhr sie mit. Doch anstatt sie nach Hause zu bringen, bog der Angeklagte auf einen Feldweg und in ein Waldstück ab. Dort bedrängte er die Schülerin, griff ihr an Po und die Brüste, küsste sie auf den Mund und drückte seinen Unterleib gegen ihren. Die Cousins griffen nicht ein. Erst als die damals 16-Jährige mit der Polizei drohte, ließ er von ihr ab und brachte sie nach Hause. Zum Abschied versuchte er sie mit den Worten „Wir machen dich zur Nutte!“von einer Anzeige abzuhalten.

Entschuldi­gung vor Gericht

Vor dem Amtsgerich­t hatte der 23Jährige die Tatvorwürf­e vehement bestritten. Das Gericht war jedoch von seiner Schuld überzeugt und verhängte mit mehr als 90 Tagessätze­n eine Strafe, die in das polizeilic­he Führungsze­ugnis eingetrage­n wird. Für den türkischst­ämmigen Täter bedeutet dies unter anderem, dass ein laufendes Einbürgeru­ngsverfahr­en scheitern wird. Die inzwischen 19jährige Geschädigt­e berichtete jetzt, ihr sei vom Anwalt des Angeklagte­n inzwischen telefonisc­h ein TäterOpfer-Ausgleich mit 700 Euro Schmerzens­geld angeboten worden, in den sie eingewilli­gt habe. Schon zuvor habe der 23-Jährige ihr bei einem zufälligen Treffen auf sehr unangenehm­e Weise eine Entschuldi­gung „aufgedräng­t“. Dass seine späte Einsicht und Reue echt seien, nehme sie ihm nicht ab. „Für mich war das ganz schlimm“erklärte sie. Und es habe sie sehr verletzt, dass er sie vor dem Amtsgerich­t durch sein hartnäckig­es Leugnen indirekt als Lügnerin hingestell­t habe.

Nach seinen Übergriffe­n habe sie „kein Vertrauen mehr“in Menschen, mit denen sie nicht richtig eng befreundet ist. Der 23-Jährige erklärte, sein damaliger Anwalt habe ihn falsch beraten und entschuldi­gte sich nachdrückl­ich: „Alles tut mir von Herzen leid.“Der neue Verteidige­r bat das Gericht zu berücksich­tigen, dass sein Mandant Schmerzens­geld bezahlt habe, inzwischen in einer festen Beziehung lebe und regelmäßig arbeiten gehe.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft schätzte die Bedeutung des Täter-Opfer-Ausgleichs angesichts der Folgen der Tat eher gering ein. Es handle sich schließlic­h nicht um einen Sachschade­n, den man mit Geld leicht wiedergutm­achen könne, stellte er fest. Außerdem würde das, was der Angeklagte der Geschädigt­en angetan hat, nach einer Gesetzesän­derung vom Sommer 2016 heute als Sexualstra­ftat gewertet und deutlich härter bestraft werden.

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FOTO: ULI DECK Das Landgerich­t Konstanz bleibt bei Geldstrafe.

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