Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Mädchen entführt, begrapscht und beleidigt
23-Jähriger scheitert mit Berufung – Landgericht Konstanz bleibt bei Geldstrafe
KONSTANZ (naa) - Mit seiner Berufung gegen eine Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro ist ein 23-jähriger Maschinenführer aus dem Bodenseekreis vor dem Landgericht Konstanz gescheitert. Die Richter der Zweiten Instanz haben das Urteil des Amtsgerichts Überlingen vom Mai bestätigt und die Berufung verworfen. Die Geldstrafe zu 120 Tagessätzen war wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Beleidigung verhängt worden. Nach der neuen Entscheidung kann diese in Raten bezahlt werden.
Auch die Konstanzer Richter waren sicher, dass sich Folgendes zugetragen hatte: Im November 2015 bot der 23-Jährige einer damals 16-jährigen Schülerin in Markdorf an, sie mit dem Auto nach Hause zu fahren. Weil zwei seiner Cousins mit im Wagen saßen, die der Schülerin bekannt waren, fuhr sie mit. Doch anstatt sie nach Hause zu bringen, bog der Angeklagte auf einen Feldweg und in ein Waldstück ab. Dort bedrängte er die Schülerin, griff ihr an Po und die Brüste, küsste sie auf den Mund und drückte seinen Unterleib gegen ihren. Die Cousins griffen nicht ein. Erst als die damals 16-Jährige mit der Polizei drohte, ließ er von ihr ab und brachte sie nach Hause. Zum Abschied versuchte er sie mit den Worten „Wir machen dich zur Nutte!“von einer Anzeige abzuhalten.
Entschuldigung vor Gericht
Vor dem Amtsgericht hatte der 23Jährige die Tatvorwürfe vehement bestritten. Das Gericht war jedoch von seiner Schuld überzeugt und verhängte mit mehr als 90 Tagessätzen eine Strafe, die in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. Für den türkischstämmigen Täter bedeutet dies unter anderem, dass ein laufendes Einbürgerungsverfahren scheitern wird. Die inzwischen 19jährige Geschädigte berichtete jetzt, ihr sei vom Anwalt des Angeklagten inzwischen telefonisch ein TäterOpfer-Ausgleich mit 700 Euro Schmerzensgeld angeboten worden, in den sie eingewilligt habe. Schon zuvor habe der 23-Jährige ihr bei einem zufälligen Treffen auf sehr unangenehme Weise eine Entschuldigung „aufgedrängt“. Dass seine späte Einsicht und Reue echt seien, nehme sie ihm nicht ab. „Für mich war das ganz schlimm“erklärte sie. Und es habe sie sehr verletzt, dass er sie vor dem Amtsgericht durch sein hartnäckiges Leugnen indirekt als Lügnerin hingestellt habe.
Nach seinen Übergriffen habe sie „kein Vertrauen mehr“in Menschen, mit denen sie nicht richtig eng befreundet ist. Der 23-Jährige erklärte, sein damaliger Anwalt habe ihn falsch beraten und entschuldigte sich nachdrücklich: „Alles tut mir von Herzen leid.“Der neue Verteidiger bat das Gericht zu berücksichtigen, dass sein Mandant Schmerzensgeld bezahlt habe, inzwischen in einer festen Beziehung lebe und regelmäßig arbeiten gehe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft schätzte die Bedeutung des Täter-Opfer-Ausgleichs angesichts der Folgen der Tat eher gering ein. Es handle sich schließlich nicht um einen Sachschaden, den man mit Geld leicht wiedergutmachen könne, stellte er fest. Außerdem würde das, was der Angeklagte der Geschädigten angetan hat, nach einer Gesetzesänderung vom Sommer 2016 heute als Sexualstraftat gewertet und deutlich härter bestraft werden.