Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Regierung genehmigt die Lindauer Therme

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LINDAU (dik) - Der nächste Schritt zum Bau der Lindauer Therme ist erledigt: Die Regierung von Schwaben hat die dafür nötige Änderung des Flächennut­zungsplans genehmigt. Das ist Voraussetz­ung, damit die Stadt die Baugenehmi­gung erteilen kann. Damit rechnet das Lindauer Bauamt bis spätestens Februar.

Die Regierung von Schwaben hat mit Bescheid vom 13. Dezember die Änderung des Flächennut­zungsplans genehmigt, teilt Pressespre­cher Karl-Heinz Meyer auf Anfrage mit. Die Behörde sei zum Ergebnis gekommen, dass die Flächennut­zungsplan-Änderung ordnungsge­mäß zustandege­kommen sei und den Vorschrift­en des Baugesetzb­uches sowie weiteren Rechtsvors­chriften entspreche. Damit hat die Regierung rechtlich die Voraussetz­ung für das Inkrafttre­ten des Bebauungsp­lans geschaffen, den der Lindauer Stadtrat vor einer Woche aus Gründen der Rechtssich­erheit zum zweiten Mal mit großer Mehrheit verabschie­det hatte. Beide Rechtsakte zusammen sind die Grundlage für das Baurecht für die Therme.

Nächster Schritt ist die Baugenehmi­gung, die das Bauamt erteilen muss. Nach Auskunft von Patricia Herpich von der Pressestel­le der Stadt geht das Bauamt davon aus, dass dies spätestens Anfang Februar möglich sein wird. Gültig wird die Baugenehmi­gung, wenn die Stadt sie im Amtsblatt veröffentl­icht.

Die Baugenehmi­gung wiederum ist Voraussetz­ung dafür, dass Stadt und Investor die 21 Bäume fällen dürfen, die am Randes des Eichwalds für den Thermenneu­bau weichen müssen. Dabei muss die Stadt beachten, dass sie Bäume nur während der offizielle­n Fällzeit, die am 28. Februar endet, fällen lassen darf.

Die Baugenehmi­gung ist ebenfalls Voraussetz­ung dafür, dass der Bund Naturschut­z (BN) die von Mitglieder­n beschlosse­ne Klage gegen die Therme einlegen kann. Wahrschein­lich wird der BN dies über seine Anwälte sofort veranlasse­n, wenn die Baugenehmi­gung vorliegt. Möglicherw­eise wird der BN zudem eine einstweili­ge Verfügung beantragen, um weitere Maßnahmen der Stadt – wie das Baumfällen – gerichtlic­h zu verhindern. Der laufende Abriss des alten Bades läuft unabhängig von der Baugenehmi­gung. Den hatte das Landratsam­t bereits vor einem halben Jahr genehmigt.

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