Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Regierung genehmigt die Lindauer Therme
LINDAU (dik) - Der nächste Schritt zum Bau der Lindauer Therme ist erledigt: Die Regierung von Schwaben hat die dafür nötige Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Das ist Voraussetzung, damit die Stadt die Baugenehmigung erteilen kann. Damit rechnet das Lindauer Bauamt bis spätestens Februar.
Die Regierung von Schwaben hat mit Bescheid vom 13. Dezember die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt, teilt Pressesprecher Karl-Heinz Meyer auf Anfrage mit. Die Behörde sei zum Ergebnis gekommen, dass die Flächennutzungsplan-Änderung ordnungsgemäß zustandegekommen sei und den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie weiteren Rechtsvorschriften entspreche. Damit hat die Regierung rechtlich die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Bebauungsplans geschaffen, den der Lindauer Stadtrat vor einer Woche aus Gründen der Rechtssicherheit zum zweiten Mal mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Beide Rechtsakte zusammen sind die Grundlage für das Baurecht für die Therme.
Nächster Schritt ist die Baugenehmigung, die das Bauamt erteilen muss. Nach Auskunft von Patricia Herpich von der Pressestelle der Stadt geht das Bauamt davon aus, dass dies spätestens Anfang Februar möglich sein wird. Gültig wird die Baugenehmigung, wenn die Stadt sie im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Baugenehmigung wiederum ist Voraussetzung dafür, dass Stadt und Investor die 21 Bäume fällen dürfen, die am Randes des Eichwalds für den Thermenneubau weichen müssen. Dabei muss die Stadt beachten, dass sie Bäume nur während der offiziellen Fällzeit, die am 28. Februar endet, fällen lassen darf.
Die Baugenehmigung ist ebenfalls Voraussetzung dafür, dass der Bund Naturschutz (BN) die von Mitgliedern beschlossene Klage gegen die Therme einlegen kann. Wahrscheinlich wird der BN dies über seine Anwälte sofort veranlassen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Möglicherweise wird der BN zudem eine einstweilige Verfügung beantragen, um weitere Maßnahmen der Stadt – wie das Baumfällen – gerichtlich zu verhindern. Der laufende Abriss des alten Bades läuft unabhängig von der Baugenehmigung. Den hatte das Landratsamt bereits vor einem halben Jahr genehmigt.