Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Feuerwerk ist kein Spielzeug
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Damit das neue Jahr nicht mit Blaulicht und Martinshorn eingeläutet werden muss, haben das Ordnungsamt und die Feuerwehren des Bodenseekreises einige wichtige Hinweise. So gibt es einige gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt, bevor die Lunte angezündet wird. Auch die Brand- und Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen darf niemals unterschätzt werden. Und schließlich sollte die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere nicht allzu sehr unter der Freude über das neue Jahr leiden.
• Es dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden, die das CE-Zeichen tragen.
• Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr erlaubt. Außerhalb der zugelassenen Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteiligte Dritte in erheblichem Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschriften – mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
• Feuerwerkskörper dürfen nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständen, Gebäuden oder Wäldern abgefeuert werden.
• Das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altenheimen ist verboten.
• Die Gemeinden können weitere Abbrennverbote erlassen. Meist ist dies in historischen Altstädten der Fall.
Feuerwerkskörper sind Sprengstoff. Vor Silvester sollten brennbare Gegenstände am Haus, auf dem Balkon und Terrasse entsorgt oder ins Haus gebracht werden.