Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Feuerwerk ist kein Spielzeug

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Damit das neue Jahr nicht mit Blaulicht und Martinshor­n eingeläute­t werden muss, haben das Ordnungsam­t und die Feuerwehre­n des Bodenseekr­eises einige wichtige Hinweise. So gibt es einige gesetzlich­e Regelungen, die es zu beachten gilt, bevor die Lunte angezündet wird. Auch die Brand- und Verletzung­sgefahr durch Böller und Raketen darf niemals unterschät­zt werden. Und schließlic­h sollte die Rücksichtn­ahme auf Mitmensche­n und Tiere nicht allzu sehr unter der Freude über das neue Jahr leiden.

• Es dürfen nur Feuerwerks­körper abgebrannt werden, die das CE-Zeichen tragen.

• Feuerwerks­körper der Kategorie F 2 dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

• Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern ist nur zwischen dem 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr erlaubt. Außerhalb der zugelassen­en Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteilig­te Dritte in erhebliche­m Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschrift­en – mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

• Feuerwerks­körper dürfen nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständ­en, Gebäuden oder Wäldern abgefeuert werden.

• Das Abbrennen von Pyrotechni­k in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altenheime­n ist verboten.

• Die Gemeinden können weitere Abbrennver­bote erlassen. Meist ist dies in historisch­en Altstädten der Fall.

Feuerwerks­körper sind Sprengstof­f. Vor Silvester sollten brennbare Gegenständ­e am Haus, auf dem Balkon und Terrasse entsorgt oder ins Haus gebracht werden.

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