Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Silvesternacht: Böllern ist nicht überall erlaubt
Mit Feuerwerkskörpern ist besondere Vorsicht geboten – Einzelne Städte in der Region verbieten Raketen und Co. in der Innenstadt
FRIEDRICHSHAFEN (hb) - Der Jahreswechsel steht kurz bevor und die Planungen für die Silvesterfeier laufen auf Hochtouren. Neben gutem Essen, Bleigießen und dem alljährlichen „Dinner for One“-Schauen darf natürlich eines nicht fehlen – das Feuerwerk. Das Ordnungsamt und die Feuerwehren des Bodenseekreises informieren in einer Mitteilung darüber, welche Sicherheitshinweise es dabei zu beachten gibt.
Seit Donnerstag gibt es in allen Discountern und Baumärkten Feuerwerkskörper zu kaufen. Beim Kauf muss vor allem darauf geachtet werden, dass Raketen und Co. das CEZeichen tragen. Auch die Altersbeschränkung ist wichtig, denn die meisten Feuerwerkskörper sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. Auf keinen Fall sollten Raketen selbst hergestellt werden. Außerdem raten das Ordnungsamt und die Feuerwehren dazu, vor Silvester brennbare Gegenstände am Haus, auf dem Balkon und der Terrasse zu entsorgen oder ins Haus zu bringen. Darüber hinaus bittet das Landratsamt Bodenseekreis darum, Feuerwerkskörper aus Rücksicht auf die Tiere nicht in unmittelbarer Nähe von Ställen oder Koppeln zu zünden.
Nur bestimmte Zeiten erlaubt
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zwischen dem 31. Dezember um Mitternacht bis zum 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. „Außerhalb der zugelassenen Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteiligte Dritte in erheblichem Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschriften – mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Außerdem sollten die Feuerwerkskörper nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständen abgefeuert werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen der Feuerwerkskörper verboten.
Ganz entscheidend ist auch, wo gefeiert wird. Aufgrund der hohen Brandgefahr in historischen Altstädten können die Gemeinden weitere Abbrennverbote erlassen. In einigen Städten, wie unter anderem in Ravensburg oder Konstanz, ist das Zünden von Feuerwerksraketen in der Altstadt verboten. In Lindau beispielsweise gibt es zwar kein konkretes Verbot, jedoch führen die gesetzlichen Bestimmungen dazu, dass in großen Teilen der Altstadt kein Feuerwerk gezündet werden darf. Deshalb gilt: Wenn nicht Zuhause gefeiert wird, sollte man sich erkundigen, ob Verbote vorliegen.
Sollte doch etwas passieren, sollte die Notrufnummer 112 gewählt werden. Weitere Infos zu den gesetzlichen Vorgaben im Internet unter