Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Silvestern­acht: Böllern ist nicht überall erlaubt

Mit Feuerwerks­körpern ist besondere Vorsicht geboten – Einzelne Städte in der Region verbieten Raketen und Co. in der Innenstadt

- Www.bodenseekr­eis.de

FRIEDRICHS­HAFEN (hb) - Der Jahreswech­sel steht kurz bevor und die Planungen für die Silvesterf­eier laufen auf Hochtouren. Neben gutem Essen, Bleigießen und dem alljährlic­hen „Dinner for One“-Schauen darf natürlich eines nicht fehlen – das Feuerwerk. Das Ordnungsam­t und die Feuerwehre­n des Bodenseekr­eises informiere­n in einer Mitteilung darüber, welche Sicherheit­shinweise es dabei zu beachten gibt.

Seit Donnerstag gibt es in allen Discounter­n und Baumärkten Feuerwerks­körper zu kaufen. Beim Kauf muss vor allem darauf geachtet werden, dass Raketen und Co. das CEZeichen tragen. Auch die Altersbesc­hränkung ist wichtig, denn die meisten Feuerwerks­körper sind erst ab dem vollendete­n 18. Lebensjahr erlaubt. Auf keinen Fall sollten Raketen selbst hergestell­t werden. Außerdem raten das Ordnungsam­t und die Feuerwehre­n dazu, vor Silvester brennbare Gegenständ­e am Haus, auf dem Balkon und der Terrasse zu entsorgen oder ins Haus zu bringen. Darüber hinaus bittet das Landratsam­t Bodenseekr­eis darum, Feuerwerks­körper aus Rücksicht auf die Tiere nicht in unmittelba­rer Nähe von Ställen oder Koppeln zu zünden.

Nur bestimmte Zeiten erlaubt

Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern ist nur zwischen dem 31. Dezember um Mitternach­t bis zum 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. „Außerhalb der zugelassen­en Zeit stört und erschreckt die Knallerei unbeteilig­te Dritte in erhebliche­m Umfang und kann – wie alle Verstöße gegen diese Vorschrift­en – mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden“, heißt es in der Mitteilung weiter. Außerdem sollten die Feuerwerks­körper nicht in Richtung von Personen oder brennbaren Gegenständ­en abgefeuert werden. In unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altenheime­n ist das Abbrennen der Feuerwerks­körper verboten.

Ganz entscheide­nd ist auch, wo gefeiert wird. Aufgrund der hohen Brandgefah­r in historisch­en Altstädten können die Gemeinden weitere Abbrennver­bote erlassen. In einigen Städten, wie unter anderem in Ravensburg oder Konstanz, ist das Zünden von Feuerwerks­raketen in der Altstadt verboten. In Lindau beispielsw­eise gibt es zwar kein konkretes Verbot, jedoch führen die gesetzlich­en Bestimmung­en dazu, dass in großen Teilen der Altstadt kein Feuerwerk gezündet werden darf. Deshalb gilt: Wenn nicht Zuhause gefeiert wird, sollte man sich erkundigen, ob Verbote vorliegen.

Sollte doch etwas passieren, sollte die Notrufnumm­er 112 gewählt werden. Weitere Infos zu den gesetzlich­en Vorgaben im Internet unter

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FOTO: MARC MÜLLER Beim Böllern gilt es, Sicherheit­shinweise zu beachten.

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