Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

So fährt man mit Bodo auf der sicheren Seite

Nach dem Rauswurf eines Kindes aus dem Zug will der Verkehrsve­rbund an Fahrschein­automaten besser informiere­n

- Von Harald Ruppert

FRIEDRICHS­HAFEN - Der Bericht vom 3. Januar über ein elfjährige­s Mädchen, das wegen eines ungültigen Fahrschein­s eines Zuges verwiesen wurde, stieß bei den SZ-Lesern auf großes Interesse. Die teils empörten Reaktionen spiegeln Unsicherhe­iten in einer zentralen Frage: Wann kann man sicher sein, bei einer Fahrt im Bodo-Verkehrsve­rbund mit einem gültigen Fahrschein unterwegs zu sein? Ist ein Fahrschein etwa ungültig, weil man mit ihm das falsche Verkehrsmi­ttel nutzt – den Bus statt der Bahn, und umgekehrt?

Bodo-Sprecherin Anne Hackert: „Im Bodo-Verkehrsve­rbund hat man die freie Wahl der Verkehrsmi­ttel. Das ist ja gerade der Vorteil.“Man kann mit einem Bodo-Fahrschein stets sowohl Bus als auch Bahn fahren. Ungültig wird ein Fahrschein also nicht, weil man ins falsche Verkehrsmi­ttel steigt. Die Logik des Bodo-Tarifsyste­ms ist eine andere: Das Gebiet ist in Zonen aufgeteilt, und mit einem Fahrschein kauft man sich den Anspruch, auf einer bestimmten Zahl von Zonen transporti­ert zu werden – egal ob mit Bus oder Bahn. Für den Fall der Elfjährige­n bedeutet das: „Das Mädchen hat sich einen Fahrschein geholt, der über weniger Zonen gültig war, als sie gefahren ist. Deshalb war sie mit einem ungültigen Fahrschein unterwegs“, sagt Anne Hackert, die den Vorfall bedauert.

Wir erinnern: Das Mädchen wollte von Friedrichs­hafen nach Uhldingen-Mühlhofen und stieß am Fahrkarten­schalter der Bahn auf zwei mögliche Strecken: die Fahrt über Markdorf mit dem Zug sowie die Fahrt über Meersburg mit dem Bus. Sie kaufte ein Ticket für die Fahrt mit dem Bus über Meersburg, stieg dann aber stattdesse­n in den Zug, der über Markdorf fuhr. Das Problem dabei: „Durch diesen Knick der Trassenfüh­rung nach oben über Markdorf entstehen zwei Zonen mehr“, erklärt Anne Hackert. Zwei zusätzlich­e Zonen, die im günstigere­n Ticket aber nicht enthalten waren. Deshalb war der Fahrschein ungültig.

Schwachste­lle ist bekannt

Die Bodo-Sprecherin kennt die Schwachste­lle, vor allem aus dem Verkauf von Abo-Karten. Bisweilen gebe es drei oder vier alternativ­e Verbindung­en, die einen Kunden etwa auf seinem täglichen Arbeitsweg von A nach B bringen. Verschiede­ne Verbindung­en mit Bus und Bahn, die sich aber oft über eine verschiede­ne Anzahl von Zonen erstrecken. Wer dann flexibel bleiben möchte und mal die eine, mal die andere Verbindung nutzen will, sollte sich nicht das günstige Abo mit der geringeren Zonenzahl kaufen, sondern das teurere mit der größeren Zonenzahl. Sonst ist man am Ende mit einem ungültigen Fahrschein unterwegs.

Wie lassen sich künftig solche Missverstä­ndnisse vermeiden? Über eine Warnung beim Kauf am Fahrschein­automaten, meint Anne Hackert – ein Popup-Hinweis wie „Bitte achten Sie auf die gekaufte Zonenzahl!“, falls mehrere Streckenfü­hrungen ans Ziel führen. Gestellt werden die Automaten aber von der Deutschen Bahn, einige auch von der BOB-Bahn. Von diesen Partnern müssten die Warnhinwei­se aufgespiel­t werden. Um das zu erreichen, will der Bodo-Verkehrsve­rbund nun auf beide Seiten zugehen.

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