Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
So fährt man mit Bodo auf der sicheren Seite
Nach dem Rauswurf eines Kindes aus dem Zug will der Verkehrsverbund an Fahrscheinautomaten besser informieren
FRIEDRICHSHAFEN - Der Bericht vom 3. Januar über ein elfjähriges Mädchen, das wegen eines ungültigen Fahrscheins eines Zuges verwiesen wurde, stieß bei den SZ-Lesern auf großes Interesse. Die teils empörten Reaktionen spiegeln Unsicherheiten in einer zentralen Frage: Wann kann man sicher sein, bei einer Fahrt im Bodo-Verkehrsverbund mit einem gültigen Fahrschein unterwegs zu sein? Ist ein Fahrschein etwa ungültig, weil man mit ihm das falsche Verkehrsmittel nutzt – den Bus statt der Bahn, und umgekehrt?
Bodo-Sprecherin Anne Hackert: „Im Bodo-Verkehrsverbund hat man die freie Wahl der Verkehrsmittel. Das ist ja gerade der Vorteil.“Man kann mit einem Bodo-Fahrschein stets sowohl Bus als auch Bahn fahren. Ungültig wird ein Fahrschein also nicht, weil man ins falsche Verkehrsmittel steigt. Die Logik des Bodo-Tarifsystems ist eine andere: Das Gebiet ist in Zonen aufgeteilt, und mit einem Fahrschein kauft man sich den Anspruch, auf einer bestimmten Zahl von Zonen transportiert zu werden – egal ob mit Bus oder Bahn. Für den Fall der Elfjährigen bedeutet das: „Das Mädchen hat sich einen Fahrschein geholt, der über weniger Zonen gültig war, als sie gefahren ist. Deshalb war sie mit einem ungültigen Fahrschein unterwegs“, sagt Anne Hackert, die den Vorfall bedauert.
Wir erinnern: Das Mädchen wollte von Friedrichshafen nach Uhldingen-Mühlhofen und stieß am Fahrkartenschalter der Bahn auf zwei mögliche Strecken: die Fahrt über Markdorf mit dem Zug sowie die Fahrt über Meersburg mit dem Bus. Sie kaufte ein Ticket für die Fahrt mit dem Bus über Meersburg, stieg dann aber stattdessen in den Zug, der über Markdorf fuhr. Das Problem dabei: „Durch diesen Knick der Trassenführung nach oben über Markdorf entstehen zwei Zonen mehr“, erklärt Anne Hackert. Zwei zusätzliche Zonen, die im günstigeren Ticket aber nicht enthalten waren. Deshalb war der Fahrschein ungültig.
Schwachstelle ist bekannt
Die Bodo-Sprecherin kennt die Schwachstelle, vor allem aus dem Verkauf von Abo-Karten. Bisweilen gebe es drei oder vier alternative Verbindungen, die einen Kunden etwa auf seinem täglichen Arbeitsweg von A nach B bringen. Verschiedene Verbindungen mit Bus und Bahn, die sich aber oft über eine verschiedene Anzahl von Zonen erstrecken. Wer dann flexibel bleiben möchte und mal die eine, mal die andere Verbindung nutzen will, sollte sich nicht das günstige Abo mit der geringeren Zonenzahl kaufen, sondern das teurere mit der größeren Zonenzahl. Sonst ist man am Ende mit einem ungültigen Fahrschein unterwegs.
Wie lassen sich künftig solche Missverständnisse vermeiden? Über eine Warnung beim Kauf am Fahrscheinautomaten, meint Anne Hackert – ein Popup-Hinweis wie „Bitte achten Sie auf die gekaufte Zonenzahl!“, falls mehrere Streckenführungen ans Ziel führen. Gestellt werden die Automaten aber von der Deutschen Bahn, einige auch von der BOB-Bahn. Von diesen Partnern müssten die Warnhinweise aufgespielt werden. Um das zu erreichen, will der Bodo-Verkehrsverbund nun auf beide Seiten zugehen.