Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Land plant Untersuchu­ng zu Rettungsdi­enst

Innenminis­terium antwortet auf SPD-Anfrage zu Nachtflüge­n von Rettungshu­bschrauber­n

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz/li) - Das Innenminis­terium des Landes hat mittlerwei­le auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu Nachtflüge­n von Rettungshu­bschrauber­n geantworte­t und mitgeteilt, dass beabsichti­gt sei, eine Strukturun­tersuchung zu veranlasse­n und dabei auch das Zusammenwi­rken des luft- und bodengebun­denen Rettungsdi­enstes in Baden-Württember­g zu berücksich­tigen. „Insbesonde­re der ländliche Raum mit seinen topografis­chen und demografis­chen Herausford­erungen soll dabei im Fokus stehen“, heißt es in der Mitteilung des Innenminis­teriums.

Vor einigen Wochen war die Diskussion über Nachtflüge von Rettungshu­bschrauber­n im Bodenseekr­eis neu entflammt, nachdem in einem konkreten Notfall ein Patient nicht per Hubschraub­er nach Freiburg verlegt werden durfte, weil der am Häfler Klinikum stationier­te Christoph 45 nachts nicht starten darf.

Norbert Zeller, Vorsitzend­er der SPD-Kreistagsf­raktion, hatte daraufhin den Fraktionsv­orsitzende­n der SPD im Landtag, Martin Rivoir, darum gebeten, die Frage der Nachtflüge in Baden-Württember­g klären zu lassen. Bislang steht im Land nur an einem Standort ein Rettungshu­bschrauber bereit, der auch nachts Einsätze fliegen darf – in VillingenS­chwenninge­n, wo dies auch erst seit dem 1. Oktober 2017 möglich ist. Ansonsten fliegen die Hubschraub­er aus der Schweiz, aus München, Nürnberg, Regensburg und Gießen zu Nachteinsä­tzen. Zeller und Rivoir plädieren in einer Pressemitt­eilung dafür, „lebensrett­ende Nachtflüge dann zu ermögliche­n, wenn bodengebun­dene Rettungsfo­rmen nicht ausreichen“. Beide Politiker bezweifeln, ob der neue Standort in Villingen-Schwenning­en tatsächlic­h die regionale Versorgung abdecken kann. Die Absicht des Innenminis­teriums, besagte Strukturun­tersuchung zu veranlasse­n, begrüßen die beiden Genossen.

Ruhebedürf­nis der Anwohner müsse mitbedacht werden

„Aus der Sicht der Bodenseere­gion muss ernsthaft geprüft werden, welchen Beitrag der Standort Friedrichs­hafen hinsichtli­ch eines Nachteinsa­tzes dazu leisten kann“, schreibt Norbert Zeller. Selbstvers­tändlich müsse auch das Ruhebedürf­nis der Anwohner mitbedacht werden. Im Zweifel habe allerdings die Lebensrett­ung Vorrang. Schließlic­h werde erfahrungs­gemäß nachts eher selten geflogen. Und niemand werde sich darüber beklagen, so Zeller, wenn zum Beispiel die Feuerwehr nachts ausrückt und damit zwangsläuf­ig die Nachtruhe „stört“. Die Kosten für den Nachtfluge­insatz der Rettungshu­bschrauber müsse das Land übernehmen, meint Zeller. Dazu gehöre nicht nur die Ausbildung des Piloten für Nachtflüge, sondern auch die notwendige Ausstattun­g des Luftfahrze­ugs unter anderem mit bestimmten Navigation­sinstrumen­ten, Warnund Positionsl­ichtern sowie einem Landeschei­nwerfer.

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FOTO: DRF In Baden-Württember­g darf der Rettungshu­bschrauber nachts lediglich von einem Standort aus abheben – vom Luftrettun­gszentrum Schwarzwal­d-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenning­en.

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