Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Land plant Untersuchung zu Rettungsdienst
Innenministerium antwortet auf SPD-Anfrage zu Nachtflügen von Rettungshubschraubern
FRIEDRICHSHAFEN (sz/li) - Das Innenministerium des Landes hat mittlerweile auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu Nachtflügen von Rettungshubschraubern geantwortet und mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, eine Strukturuntersuchung zu veranlassen und dabei auch das Zusammenwirken des luft- und bodengebundenen Rettungsdienstes in Baden-Württemberg zu berücksichtigen. „Insbesondere der ländliche Raum mit seinen topografischen und demografischen Herausforderungen soll dabei im Fokus stehen“, heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums.
Vor einigen Wochen war die Diskussion über Nachtflüge von Rettungshubschraubern im Bodenseekreis neu entflammt, nachdem in einem konkreten Notfall ein Patient nicht per Hubschrauber nach Freiburg verlegt werden durfte, weil der am Häfler Klinikum stationierte Christoph 45 nachts nicht starten darf.
Norbert Zeller, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, hatte daraufhin den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Landtag, Martin Rivoir, darum gebeten, die Frage der Nachtflüge in Baden-Württemberg klären zu lassen. Bislang steht im Land nur an einem Standort ein Rettungshubschrauber bereit, der auch nachts Einsätze fliegen darf – in VillingenSchwenningen, wo dies auch erst seit dem 1. Oktober 2017 möglich ist. Ansonsten fliegen die Hubschrauber aus der Schweiz, aus München, Nürnberg, Regensburg und Gießen zu Nachteinsätzen. Zeller und Rivoir plädieren in einer Pressemitteilung dafür, „lebensrettende Nachtflüge dann zu ermöglichen, wenn bodengebundene Rettungsformen nicht ausreichen“. Beide Politiker bezweifeln, ob der neue Standort in Villingen-Schwenningen tatsächlich die regionale Versorgung abdecken kann. Die Absicht des Innenministeriums, besagte Strukturuntersuchung zu veranlassen, begrüßen die beiden Genossen.
Ruhebedürfnis der Anwohner müsse mitbedacht werden
„Aus der Sicht der Bodenseeregion muss ernsthaft geprüft werden, welchen Beitrag der Standort Friedrichshafen hinsichtlich eines Nachteinsatzes dazu leisten kann“, schreibt Norbert Zeller. Selbstverständlich müsse auch das Ruhebedürfnis der Anwohner mitbedacht werden. Im Zweifel habe allerdings die Lebensrettung Vorrang. Schließlich werde erfahrungsgemäß nachts eher selten geflogen. Und niemand werde sich darüber beklagen, so Zeller, wenn zum Beispiel die Feuerwehr nachts ausrückt und damit zwangsläufig die Nachtruhe „stört“. Die Kosten für den Nachtflugeinsatz der Rettungshubschrauber müsse das Land übernehmen, meint Zeller. Dazu gehöre nicht nur die Ausbildung des Piloten für Nachtflüge, sondern auch die notwendige Ausstattung des Luftfahrzeugs unter anderem mit bestimmten Navigationsinstrumenten, Warnund Positionslichtern sowie einem Landescheinwerfer.