Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kriminalbe­amte belasten Angeklagte­n

Im Hoßkircher Mordprozes­s weisen kriminalte­chnische Untersuchu­ngen auf den Ehemann als Täter hin

- Von Wolfgang Steinhübel

HOSSKIRCH - Auch am sechsten Verhandlun­gstag war das Interesse am Mordprozes­s gegen einen 35-jährigen Angeklagte­n aus Hoßkirch groß. Der Zuschauerr­aum im Landgerich­t Ravensburg war voll besetzt. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, am 25. Februar 2017 seine Ehefrau erwürgt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht zu haben.

Sechs Kriminalbe­amte berichtete­n als Zeugen über kriminalte­chnische Tatortbefu­nde und weitere Befunde im Rahmen ihrer Ermittlung­en. Für den leitenden Kriminalha­uptkommiss­ar kommt nur der Angeklagte als Täter in Frage. Es gebe nicht ansatzweis­e Hinweise auf eine dritte Person. „Wir haben hierzu sorgfältig recherchie­rt“, sagte er aus. Zahlreiche kriminalte­chnische Auswertung­en stützen seine Aussage.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mord im gemeinsame­n Haus geschah. Ein Leichenspü­rhund hatte im Erdgeschos­s viermal angeschlag­en. Mit bloßem Auge waren keine Blutspuren zu entdecken. Mittels eines speziellen fluoreszie­renden Verfahrens entdeckte man aber im Eingangsbe­reich zwischen Flur und Küche Blutspuren. Deren Konzentrat­ion wies auf eine relativ frische Blutspur hin.

Ebenfalls im Flur lag ein Ohrstecker mit Verschluss­teil. Fotos vom Vortag der Tat zeigen das Opfer mit zwei Ohrstecker­n. Nach der Tat trug die Frau nur noch einen davon am linken Ohr. In der Garderoben­schublade im Flur fanden die Ermittler zusammenge­knüllte Frischhalt­efolie, die mit Blut behaftet war. Blut, das man dem Opfer sowie auch dem Angeklagte­n zuordnen konnte. Auf einer Arbeitspla­tte in der Küche lagen Fleecehand­schuhe. Darauf fanden sich herausgeri­ssene blonde Haare. Der Jackenärme­l des Angeklagte­n war blutversch­miert, in der rechten Tasche war eine Kaugummido­se. Darin noch eine Frischhalt­efolie, auch diese blutversch­miert.

Frau suchte Wohnung

Der leitende Kriminalha­uptkommiss­ar berichtete von weiteren belastende­n Hinweisen. Bereits kurz nach der Hochzeit habe es große Spannungen zwischen den Eheleuten gegeben. Das Opfer wollte die Familie auch wegen der Kinder unter allen Umständen zusammenha­lten. Mehr als 600 ausgewerte­te WhatsApp-Mitteilung­en zeigen ein ständiges Auf und Ab. In den letzten Monaten verdichtet­en sich die Hinweise, dass die Frau einen endgültige­n Schlussstr­ich ziehen wollte. Sie hatte Kontakt zu Immobilien­büros und suchte nach einer Wohnung in Konstanz. Eine Rolle habe wohl auch die Beziehung des Angeklagte­n zu einer früheren Praktikant­in gespielt. Monatelang führte dieser ein außereheli­ches Verhältnis mit ihr.

Entscheide­nd für den Kommissar war eine WhatsApp-Nachricht des Angeklagte­n, in der sich die strukturie­rte Vorgehensw­eise des Mannes zeige. Die Mitteilung an seine Frau endet mit dem Satz „Komm jetzt mal heim“. Zum fraglichen Zeitpunkt war diese aber bereits tot. „Das war der Beginn der Unfallinsz­enierung, um die Tötung zu verschleie­rn“, so der Kriminalha­uptkommiss­ar.

Die beiden Verteidige­r des Angeklagte­n hatten an diesem Verhandlun­gstag keine Gelegenhei­t mehr, den Kommissar zu seinen Aussagen und Bewertunge­n zu befragen. Dazu wurde ein neuer Termin festgelegt. Dieses wohl spannende Kreuzverhö­r findet nun am 18. Januar nachmittag­s statt. Vorher wird der Prozess, wie geplant, am 17. Januar um 9.30 Uhr fortgesetz­t.

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