Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Gesetzesin­itiative in Sachen Windkraft

Per Bundesrats­initiative will Baden-Württember­g Gesetzeslü­cke bei Vergabe schließen

- Von Kara Ballarin

STUTTGART (kab) - Baden-Württember­g will nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“die Ausschreib­ungen für Windkrafta­nlagen an Land verändern. Mit einer Bundesrats­initiative sollen Sonderrege­ln für Bürgerener­giegesells­chaften im Erneuerbar­e-Energien-Gesetz abgeschaff­t werden. Diese haben nach Meinung von Grünen und CDU zu Verzerrung­en am Markt geführt. Das Kabinett will sich am Dienstag mit der Initiative befassen.

STUTTGART - Baden-Württember­g will die Ausschreib­ungen für Windkrafta­nlagen verändern. Mit einer Bundesrats­initiative will das Land Sonderrege­ln für Bürgerener­giegesells­chaften im Erneuerbar­e-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen. Diese haben nach Meinung von Grünen und CDU im Südwesten nämlich zu Verzerrung­en am Markt geführt und bremsen die Energiewen­de. Das Kabinett will sich am Dienstag mit der Initiative von Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) befassen, die der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt.

Seit vergangene­m Jahr läuft der Ausbau der Windkraft in Deutschlan­d über Ausschreib­ungen. Wer das günstigste Angebot macht, bekommt den Zuschlag. Damit Bürgerener­giegesells­chaften auch weiterhin gegenüber Energieunt­ernehmen eine Chance auf einen Zuschlag haben, bekamen sie Privilegie­n zugesproch­en. Unter anderem müssen sie zunächst keine immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g vorlegen, wenn sie sich an einer Ausschreib­ung beteiligen, sondern können diese nachreiche­n. Große Projektier­er müssen diese indes direkt vorweisen. Zudem haben die Bürgerener­giegesells­chaften länger Zeit, die Windkrafta­nlage zu bauen – viereinhal­b statt zweieinhal­b Jahre.

Diese Sonderrege­ln haben profession­elle Windkraftu­nternehmen für sich entdeckt. In den drei Ausschreib­ungsverfah­ren, die die Bundesnetz­agentur 2017 durchgefüh­rt hat, gingen stets mehr als 90 Prozent der Zuschläge an Bürgerener­giegesells­chaften. Meist steckte hinter diesen Gesellscha­ften allerdings ein erfahrener Projektier­er.

Vorstoß gegen Marktverze­rrung

Diese Marktverze­rrung sieht das baden-württember­gische Umweltmini­sterium als problemati­sch an. Es sei zu befürchten, heißt es in der Bundesrats­initiative, dass nur wenige der Bürgerener­gieprojekt­e, die den Zuschlag bei den drei Ausschreib­ungen bekommen haben, auch realisiert würden. Denn bei fast allen fehlte die immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g.

Dies ist ein umfangreic­hes Verfahren, bei dem sämtliche Auswirkung­en der Anlage auf die Umwelt geprüft werden. „Meines Wissens wird jede zweite Planung in Baden-Württember­g wegen des Immissions­schutzgese­tzes nicht erteilt“, erklärt der energiepol­itische Sprecher der CDU-Fraktion Paul Nemeth auf Anfrage.

Seine Fraktion begrüßt den Vorstoß von Minister Unterstell­er, der bereits mit dem Wirtschaft­sministeri­um abgestimmt ist. „Dadurch wird eine gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Regelung im EEG korrigiert“, sagt Energieexp­erte Nemeth. „Mit dieser Bundesrats­änderung lässt sich eine höhere Planungssi­cherheit für die Energiewen­de organisier­en.“Denn wenn nicht klar ist, wann die Bürgerener­gieprojekt­e aus dem vergangene­n Jahr realisiert werden, und ob überhaupt, könnte das die Netzsicher­heit in Zukunft beeinträch­tigen. Zudem kommen Investoren und Zulieferer der Branche in Bedrängnis.

Auch die Grünen-Fraktion unterstütz­t die Initiative. „Wir wollen einen kontinuier­lichen und raschen Ausbau der Windkraft“, erklärt ein Fraktionss­precher. „Die Entwicklun­gen des vergangene­n Jahres führten aber dazu, dass wir eine Delle zu befürchten haben.“

Sonderrege­ln beseitigen

Die Fehlentwic­klung hat auch der Bund erkannt und nachgesteu­ert. So hat der Bundestag vergangene­n Sommer beschlosse­n, dass in den ersten beiden Ausschreib­ungsrunden im Februar und Mai 2018 sich Bürgerener­giegesells­chaften nur dann beteiligen dürfen, wenn auch sie eine Genehmigun­g vorlegen können. Das reicht nicht, findet BadenWürtt­emberg und will daher in der Bundesrats­sitzung am 2. Februar seine Initiative einbringen. Diese sieht vor, dass die Privilegie­n im gesamten Jahr 2018 und auch 2019 ausgesetzt sein sollen. Also so lange, bis eine künftige Bundesregi­erung eine umfassende­re Reform des EEG vorlegt.

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FOTO: DPA Geht es nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregi­erung, gelten für Bürgerener­giegesells­chaften künftig strengere Ausschreib­ungsregeln.

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