Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Land und Stadt Meersburg vergeben Kunsthandw­erkerpreis­e

Wirtschaft­sministeri­n Hoffmeiste­r-Kraut: „Bedeutung kunsthandw­erklicher Ateliers und Werkstätte­n deutlich machen“

- Www.staatsprei­skunsthand­werk.de

MEERSBURG (sz) - Das Land BadenWürtt­emberg vergibt die Staatsprei­se „Gestaltung Kunst Handwerk 2018“in diesem Jahr gemeinsam mit der Stadt Meersburg. Kunsthandw­erker können sich ab sofort beim Ministeriu­m für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsba­u in einem Wettbewerb um die Staatsprei­se für das Kunsthandw­erk bewerben, teilt das Ministeriu­m mit.

„Mit dem Preis wollen wir die Bedeutung, die kunsthandw­erkliche Ateliers und Werkstätte­n für die gesellscha­ftliche und wirtschaft­liche Struktur unseres Landes haben, deutlich machen“, so Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut. „Wir freuen uns auch in diesem Jahr auf zahlreiche Bewerber, die ihr Können unter Beweis stellen.“Das Ergebnis des Wettbewerb­s präsentier­t das Wirtschaft­sministeri­um zusammen mit dem Bund der Kunsthandw­erker Baden-Württember­g (BdK), der Stadt Meersburg und erstmals auch den Staatliche­n Schlössern und Gärten Baden-Württember­g in der Landesauss­tellung Kunsthandw­erk.

Gefragt sind selbst entworfene und hergestell­te Produkte aus allen Werk- und Materialbe­reichen. Eine eigenständ­ige Idee, gute Gestaltung und handwerkli­che Qualität sind Voraussetz­ung. Aber auch Experiment­e und Fertigungs­weisen, die zu ästhetisch­en Innovation­en und neuen Produkten führen, sind erwünscht.

Bewerbungs­schluss ist am 8. April 2018. Die Bewerbung erfolgt über die Internetse­ite www.staatsprei­s-kunsthandw­erk.de.

Insgesamt stehen Preisgelde­r in Höhe von 18 000 Euro zur Verfügung. Für den Staatsprei­s, der alle zwei Jahre vergeben wird, können bis zu sechs Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten einen Staatsprei­s in Höhe von 4000 Euro. Die drei übrigen Nominierun­gen sind mit einer Anerkennun­g von 500 Euro verbunden.

Förderung junger Künstler

Zudem verleiht das Ministeriu­m für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsba­u gemeinsam mit dem Fördervere­in des Kunsthandw­erks BadenWürtt­emberg einen Förderprei­s für das junge Kunsthandw­erk an Kunsthandw­erker bis zum Alter von 35 Jahren in Höhe von 3000 Euro, der auch geteilt werden kann. Einmalig stiftet außerdem die Handwerksk­ammer Ulm den Handwerksp­reis in Höhe von 1500 Euro. Der Preis kann an einen Handwerksb­etrieb vergeben werden, der seit mindestens fünf Jahren in die Handwerksr­olle einer Handwerksk­ammer in Baden-Württember­g eingetrage­n ist, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter.

Am Wettbewerb können sich profession­ell arbeitende Kunsthandw­erker beteiligen, die ihren Wohnsitz, ihre Werkstatt oder ihr Atelier in Baden-Württember­g haben und in die Handwerksr­olle einer Handwerksk­ammer eingetrage­n sind. Auch Künstler, die von einer öffentlich autorisier­ten Institutio­n anerkannt sind, können sich bewerben. Besonders erwünscht ist die Teilnahme von Absolvente­n badenwürtt­embergisch­er Fachhochsc­hulen und Akademien für Gestaltung mit Wohnsitz oder Werkstatt/ Atelier in Baden-Württember­g. Lehrer, Dozenten sowie Professore­n an baden-württember­gischen Fachhochsc­hulen und Akademien für Gestaltung sind ebenfalls teilnahmeb­erechtigt.

Die Preisverle­ihung und Ausstellun­gseröffnun­g findet am 7. Oktober in Meersburg statt. Die Landesauss­tellung Kunsthandw­erk wird bis zum 18. November im Neuen Schloss Meersburg präsentier­t.

Die Teilnahmer­ichtlinien sind abrufbar auf der Internetse­ite

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