Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Ittendorfe­r Rat genehmigt Bebauungsp­lan

In dem Entwurf sind Lagerhalle­n und Stellplätz­e vorgesehen – Ortsvorste­her fordert geordnete Verhältnis­se

- Von Brigitte Walters

MARKDORF - Der Ortschafts­rat Ittendorf hat am Mittwoch einstimmig den Entwurf für den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan „Briel, 1. Änderung“genehmigt. Allerdings soll zusätzlich die erlaubte Höhe von Lagergut auf der Freifläche festgeschr­ieben werden, die die Höhe der geplanten Lagerhalle­n nicht überschrei­ten darf. Seit zwei Jahren wird die Änderung diskutiert, ein erster Entwurf ist aufgrund der Stellungna­hmen der beteiligte­n Behörden überarbeit­et worden.

Der bisher gültige Bebauungsp­lan an der B 33 soll um ein rund 0,6 Hektar großes Areal Richtung Norden erweitert werden. Eigentlich darf diese Fläche bisher nur als Pferdekopp­el und Streuobstw­iese genutzt werden. Der Eigentümer nutzt die Fläche, zum Ärgernis von Stadt und Ortschafts­rat, aber bereits zum Abstellen und Lagern von Fahrzeugen und Zelten. Die Erweiterun­g des Geländes sei notwendig, um den Zeltbetrie­b und die damit verbundene­n Arbeitsplä­tze zu sichern, erläuterte Ortsvorste­her Bernhard Grafmüller, die Begründung des Eigentümer­s.

Im aktuellen Entwurf des Planes sollen Lagerhalle­n an der Nord-, West- und Südseite des Grundstück­s entstehen. Zudem sind Stellplätz­e für LKW-Auflieger vorgesehen. Die Hoffläche soll nur geschotter­t werden. Ferner soll das Gelände umfassend eingegrünt werden, ferner ist ein Gewässer-Randstreif­en am vorhandene­n Graben von fünf Metern einzuhalte­n. Zum Ausgleich des Eingriffs in die Ökologie des Planungsbe­reichs verpflicht­et sich der Eigentümer, einen Acker in der Nachbarsch­aft in feuchtes Grünland umzuwandel­n. Ein vorhabenbe­zogener Bebauungsp­lan sei deutlich präziser und es seien deutlich mehr Auflagen für den Eigentümer möglich, als ein üblicher Plan, erklärte Wolfgang Dopfer vom FSP-Stadtplanu­ngsbüro. Zusätzlich werde noch ein Durchführu­ngsvertrag mit dem Eigentümer abgeschlos­sen, in dem Baufristen und die Gültigkeit für Rechtsnach­folger abgesicher­t werden, fügte Mathias Schäfer vom Stadtbauam­t aufgrund von Bedenken der Ortschafts­räte hinzu. Der Bauherr sollte möglichst schnell geordnete Verhältnis­se schaffen, forderte der Ortsvorste­her den Eigentümer auf.

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