Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Renaturierungsgegner scheitern erneut mit Eilantrag
Verwaltungsgericht Sigmaringen findet in seinem Ablehnungsbeschluss deutliche Worte
KRESSBRONN - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat erneut einen Eilantrag zur Kressbronner Uferrenaturierung abgelehnt. Wie berichtet hat das Verwaltungsgericht seit dem ursprünglich geplanten Baubeginn im vergangenen Dezember eine Reihe von Eilanträgen und Klagen zu bearbeiten, die allesamt zum Ziel haben, die Uferrenaturierung doch noch zu stoppen. In dem jetzt veröffentlichten anonymisierten Beschluss findet das Verwaltungsgericht jedoch deutliche Worte zu den Klägern: Die Einwände zum Planfeststellungsbeschluss würden „ins Blaue hinein behauptet“, heißt es unter anderem in der Begründung der Ablehnung.
Die Antragsteller hätten sich laut Gericht mit einem Anwaltsschreiben vom 4. Januar 2018 an das Landratsamt gewandt und eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses in dem Punkt beantragt, „dass dem Vorhabenträger aufgegeben werden solle, dafür Sorge zu tragen, dass die Veränderungen im Uferbereich Kressbronn nicht zu einer Steigerung der Problematik des eindringenden Grundwassers in Gebäuden führe“. Außerdem hätten sie beantragt, die Bauarbeiten bis zu dem Zeitpunkt, an dem entsprechende Untersuchungen stattgefunden hätten, nicht zu beginnen. Zur Begründung führten die Antragsteller aus, die abzureißenden Mauern im Uferbereich besäßen eine Sperrwirkung, die den Zu- und Abfluss von Grundwasser bei Hochwasserereignissen abpuffere und verlangsame.
Falle diese Wirkung bei Ersetzung der Mauern durch eine bloße Aufschüttung weg, drohe bei hoher Fließgeschwindigkeit im Untergrund eine Verfrachtung von Sedimenten und es könne zu Setzungen kommen. Der Planfeststellungsbeschluss sage zu diesem abwägungserheblichen Punkt nichts.
„Die Antragsteller beantragen, den Antragsgegner zu verpflichten, den Beginn der Arbeiten bezüglich des Abbruchs aller Ufermauern und bezüglich des Abbruchs aller Quereinbauten, die als Buhnen dienen, erst beginnen zu lassen, wenn Untersuchungen stattgefunden haben zur Beeinflussung der Grundwasserhöhe im Bereich der Bodanstraße in Kressbronn durch den Abbruch der Mauer“, fasst das Verwaltungsgericht zusammen – und lehnt den Antrag ab: Die Einwände seien, was den Einfluss des Bodenseewasserstandes auf den Grundwasserstand und die Flutung des Kellers des Gebäudes Bodanstraße beträfe, seit Jahrzehnten bekannt. Daten zur Entwicklung der Bodenseehochwasserpegel lägen ebenfalls seit Jahrzehnten vor. „Dass die Antragsteller bei voller Kenntnis ihrer jetzt vorgebrachten Einwände den geplanten Baubeginn abgewartet und erst danach den Behördenantrag und den Eilantrag gestellt haben, erscheint rechtsmissbräuchlich und löst daher Zweifel an der geltend gemachten Eilbedürftigkeit aus“, heißt es in dem Beschluss.
Die im Verfahren behaupteten, auf den Abriss von Ufermauern und Quereinbauten beruhenden Schäden bezüglich ihres Wohngebäudes in der Bodanstraße würden von den Antragstellern lediglich „ins Blaue hinein behauptet. Ein substantiierter Vortrag zu Art und Umfang der angeblich bei Abriss der Ufermauern und Quereinbauten dem Grundstück drohenden Senkungen durch Sedimentverfrachtung erfolge nicht. Nachweise werden nicht vorgelegt. Die angeblich relevante Beschleunigung des Grundwasseranstiegs und -abflusses wird ins Blaue hinein behauptet“, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss.
Zu dem Einwand des Antragsgegners, in dem der Bodanstraße vorgelagerten Uferbereich würden die Ufermauern nach der Ausführungsplanung nicht abgerissen, sondern es erfolge lediglich eine Anschüttung, äußerten sich die Antragsteller nicht.
Es sei nicht glaubhaft gemacht worden und für die Kammer auch sonst nicht ersichtlich, „dass die Antragsteller durch die Beseitigung der Ufermauern und (wie auch immer gearteter) Querbauten negativ betroffen wären“, schließt die Begründung.
„Dass die Antragsteller (...) den geplanten Baubeginn abgewartet und erst danach den Behördenantrag und den Eilantrag gestellt haben, erscheint rechtsmissbräuchlich (...).“Verwaltungsgericht Sigmaringen