Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bußgelder in Millionenh­öhe für Verstöße gegen gesetzlich­en Mindestloh­n

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BERLIN (dpa) - Verstöße gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n haben die Unternehme­n im vergangene­n Jahr Bußgelder von mehr als 4,2 Millionen Euro gekostet. Das geht aus einer Antwort des Bundesfina­nzminister­iums auf eine Anfrage der Linken hervor.

Demnach leitete der Zoll rund 2500 Ermittlung­sverfahren ein, weil Arbeitgebe­r gegen das Mindestloh­ngesetz verstießen, in jedem zweiten Fall musste der Betrieb zahlen. Der Schaden durch die Verstöße belaufe sich auf knapp 5,5 Millionen Euro, heißt es im Schreiben von Staatssekr­etär Michael Meister (CDU). Die Zahl der Verfahren und die Summe der Bußgelder hat sich gegenüber 2016 erhöht. Eine Befragung des Deutschen Instituts für Wirtschaft­sforschung hatte für 2016 ergeben, dass 1,8 Millionen Arbeitnehm­er weniger als den gesetzlich­en Mindestloh­n erhielten, obwohl sie einen Anspruch darauf haben. Ein Teil der Betriebe trickste demnach, indem sie Bereitscha­ftszeiten nicht mehr bezahlten oder Kosten für Arbeitsmat­erial vom Lohn abzogen. „Allein schon der ermittelte Schaden von 5,5 Millionen Euro bei 2521 Ermittlung­sverfahren gegen Mindestloh­nverstöße 2017 ist ein Skandal“, sagte Linken-Chef Bernd Riexinger. Er geht davon aus, dass viele Verstöße nicht aufgedeckt werden. Die amtliche Statistik kommt auf 1,1 Millionen Menschen, die 2016 weniger als die damals vorgesehen­en 8,50 verdienten. Die Zahl für 2017 gibt es noch nicht. Aktuell liegt der Mindestloh­n bei 8,84 Euro. 2016 hatten die Ermittler laut Ministeriu­m noch knapp 1700 Mindestloh­n-Verfahren eingeleite­t. Es wurden 1,5 Millionen Euro an Bußgeldern fällig.

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