Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Dämpfer für Sammelklag­e gegen Facebook

In Österreich droht dem Konzern eine Musterklag­e

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LUXEMBURG (dpa) - Facebook droht in Österreich eine Musterklag­e wegen Datenschut­zverstößen. Der Wiener Aktivist Max Schrems erstritt sich am Donnerstag vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f das Recht, den Internetri­esen in seiner Heimat zu verklagen. Schrems’ geplante Sammelklag­e im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern aus Deutschlan­d und anderen Ländern ist aber nicht zulässig – jedenfalls noch nicht. Die EU-Kommission kündigte für April Vorschläge an, damit Verbrauche­r ihre Rechte besser durchsetze­n können.

Der Datenschüt­zer und Jurist Schrems liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschut­zverstöße vorhält. Schon 2011 erstattete der 30-Jährige Anzeige in Irland, am europäisch­en Sitz des Netzwerks. Im Zuge dieser Dauerfehde machte er 2015 bereits mit einem anderen EuGH-Urteil Furore: Das Gericht kippte damals die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbaru­ng der EU zur Datenübert­ragung in die USA.

Mit seinen Beschwerde­n gegen Facebook kam Schrems aber kaum weiter. Als die irische Datenschut­zbehörde nach drei Jahren immer noch nicht über seine Anzeigen entschiede­n hatte, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigk­eiten gestritten.

Schrems beruft sich auf das EURecht als Verbrauche­r, in der Heimat statt im Ausland gegen internatio­nal tätige Konzerne zu klagen, den sogenannte­n Verbrauche­rgerichtss­tand. Facebook hielt vor dem EuGH dagegen, Schrems sei kein „Verbrauche­r“, weil er als Aktivist das soziale Netzwerk auch beruflich nutze, Bücher publiziere, Vorträge halte und Ansprüche anderer geltend machen wolle. Tatsächlic­h zieht der junge Österreich­er den juristisch­en Streit sehr profession­ell auf. Für die angestrebt­e Sammelklag­e holte er sich zum Beispiel Unterstütz­ung des Prozessfin­anzierers Roland, der nach eigenen Angaben bereits 250 000 Euro dafür ausgegeben hat.

5000 aus Deutschlan­d

Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben weiteren Personen aus Österreich, Deutschlan­d und Indien geführt. Nach Schrems’ Worten wollten sich aber insgesamt bis zu 25 000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließe­n, darunter mehr als 5000 aus Deutschlan­d. Für jeden sollten 500 Euro Schadeners­atz erstritten werden. Finanziere­r Roland hätte im Erfolgsfal­l eine Beteiligun­g bekommen. Schrems selbst führt das Verfahren nach eigenen Angaben ehrenamtli­ch.

Trotz dieser besonderen Umstände entschied der EuGH: Schrems habe durch diese Aktivitäte­n seine Eigenschaf­t als Verbrauche­r nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen. Nur könne er den Verbrauche­rgerichtss­tand eben nicht im Namen anderer Facebook-Nutzer geltend machen.

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