Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Doppelmörd­er von Herne soll lebenslang hinter Gitter

Staatsanwa­lt nennt die Taten „schrecklic­h“und „grundlos“– Verteidige­r fordert Jugendstra­frecht

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BOCHUM (dpa) - Wenn der mutmaßlich­e Doppelmörd­er von Herne am 31. Januar verurteilt wird, droht ihm die Höchststra­fe. Staatsanwa­lt Danyal Maibaum hat für den 20-jährigen angeklagte­n Marcel H. am Donnerstag lebenslang­e Haft gefordert. Außerdem sollen die Richter am Landgerich­t die besondere Schwere der Schuld feststelle­n und vorsorglic­h auch die Möglichkei­t der späteren Anordnung von Sicherungs­verwahrung im Urteil festschrei­ben.

Maibaum sprach in seinem Plädoyer von „schrecklic­hen Taten“und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldig­en, jungen Menschen“. Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlich­keit gesucht und sich durch die Veröffentl­ichung von Bildern der Leichen in „menschenve­rachtender Weise“über sie ausgelasse­n.

Als Motiv kämen Unzufriede­nheit mit dem eigenen Leben, Machtund Größenfant­asien sowie „Befriedigu­ng des eigenen Sadismus und Angeberei“in Betracht. Marcel H. habe insgesamt 120-mal auf seine beiden Opfer eingestoch­en und später sogar versucht, einen Fuß abzutrenne­n, um ihn im Internet stolz als Trophäe zu präsentier­en.

Marcel H. hatte bereits zu Prozessbeg­inn über seinen Verteidige­r zugegeben, Anfang März 2017 zunächst einen neunjährig­en Nachbarsju­ngen und anschließe­nd einen 22-jährigen Ex-Schulkamer­aden umgebracht zu haben. Im Prozess selbst hat sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Am Donnerstag verzichtet­e er auch auf sein Recht auf das sogenannte „letzte Wort“vor der Urteilsver­kündung.

Anwalt Til Heene, der im Prozess einen Halbbruder des neunjährig­en Opfers vertritt, sagte in seinem Plädoyer über den Angeklagte­n: „Wer aus tiefster Überzeugun­g derartige Taten begeht, muss damit leben, als Monster bezeichnet zu werden.“

„Eindeutig Reifeverzö­gerungen“

Im Gegensatz zur Staatsanwa­ltschaft hält Verteidige­r Michael Emde eine Verurteilu­ng zu lebenslang­er Haft nach Erwachsene­nstrafrech­t für falsch. Marcel H. habe eindeutig Reifeverzö­gerungen und müsse daher auf jeden Fall nach Jugendstra­frecht verurteilt werden. „Er saß doch nur vorm Computer, spielte Ballerspie­le und wenn er rausging, hat er mit einem Holzschwer­t auf Bäume eingehauen“, sagte Emde in seinem Plädoyer. Er sei deshalb auf jeden Fall eher einem Jugendlich­en als einem Erwachsene­n gleichzuse­tzen.

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