Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Landwirt schlägt Esel
39-Jähriger aus dem Oberallgäu wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt – Er trieb den Vierbeiner mit Gewalt in den Stall
SONTHOFEN (mm) - Esel können stur sein. Diese sprichwörtliche Eigenschaft der Tiere brachte jetzt einen Oberallgäuer Landwirt vor Gericht. Denn der hatte die Nerven verloren und das störrische Tier mit Fäusten und dann mit einem Holzstock geschlagen. Angeklagt war der 39-jährige Bauer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Der Landwirt räumte in der Verhandlung am Amtsgericht Sonthofen die Schläge ein. Der Esel sei immer wieder unter dem Zaun der Weide durchgeschlüpft und davongelaufen. Weil er dabei auf eine benachbarte Straße lief, hatte er eine Woche zuvor einen Verkehrsunfall verursacht, erzählte der 39-Jährige von dem Vorfall im August 2017. Als er den Esel erneut bei einem Ausbruchsversuch erwischte, wollte er ihn zurück in den Stall treiben. Doch das Tier wollte nicht mit. Dann habe er zweimal mit der Faust seitlich auf die Nase und mit einem Holzstock auf das Hinterteil des Esels geschlagen, bis dieser schließlich doch noch folgte. „Das war nicht in Ordnung“, räumte der Angeklagte ein. „Es war eine Kurzschlussreaktion.“
Angezeigt hatte den Landwirt sein 28-jähriger Cousin, der das Geschehen vom Toilettenfenster aus beobachtet hatte. „Er hat daran gezogen und draufgeschlagen“, sagte der 28-Jährige vor Gericht aus. „Ich habe die Polizei gerufen, dass sie nach dem Esel schauen sollen.“Die beiden Verwandten liegen seit Jahren im Streit, deswegen sei er nicht selbst auf den Hof gegangen, um nach dem Tier zu sehen.
„Wie man mit einem Esel umgeht, ist nicht unser täglich Brot“, sagte der Verteidiger. Deshalb hatte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse einen Amtstierarzt als Zeugen geladen, der über das richtige Halten der Tiere informierte.
Um den störrischen Vierbeiner zurück in den Stall zu führen, müsse man ihnen ein Halfter anlegen. Allerdings seien die meisten Esel das nicht gewohnt und ließen sich deshalb nicht gerne führen. „Leichte Schläge auf die Hinterbacke gehören schon dazu.“Doch der Veterinär warnte vor Gewalt gegen den Kopf, weil gerade der Nasenbereich sehr sensibel sei. „Wenn die Schläge erheblich sind, ist mit Nasenbluten zu rechnen“, sagte der Tierarzt. Das hatten aber eine Tierärztin und Polizisten, die nach der Tat auf den Hof des Angeklagten gerufen wurden, nicht festgestellt. „Wie bekommt man einen Esel in den Stall, der sich wehrt“, fragte die Richterin. „Im schlimmsten Fall gar nicht“, antwortete der Tierarzt.
Am Ende wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage von 1200 Euro an die Organisation „Zuflucht für Tiere“eingestellt. Der Landwirt hat für sich bereits die Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen: Er hat den Esel verkauft.