Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Landwirt schlägt Esel

39-Jähriger aus dem Oberallgäu wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz angeklagt – Er trieb den Vierbeiner mit Gewalt in den Stall

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SONTHOFEN (mm) - Esel können stur sein. Diese sprichwört­liche Eigenschaf­t der Tiere brachte jetzt einen Oberallgäu­er Landwirt vor Gericht. Denn der hatte die Nerven verloren und das störrische Tier mit Fäusten und dann mit einem Holzstock geschlagen. Angeklagt war der 39-jährige Bauer wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz.

Der Landwirt räumte in der Verhandlun­g am Amtsgerich­t Sonthofen die Schläge ein. Der Esel sei immer wieder unter dem Zaun der Weide durchgesch­lüpft und davongelau­fen. Weil er dabei auf eine benachbart­e Straße lief, hatte er eine Woche zuvor einen Verkehrsun­fall verursacht, erzählte der 39-Jährige von dem Vorfall im August 2017. Als er den Esel erneut bei einem Ausbruchsv­ersuch erwischte, wollte er ihn zurück in den Stall treiben. Doch das Tier wollte nicht mit. Dann habe er zweimal mit der Faust seitlich auf die Nase und mit einem Holzstock auf das Hinterteil des Esels geschlagen, bis dieser schließlic­h doch noch folgte. „Das war nicht in Ordnung“, räumte der Angeklagte ein. „Es war eine Kurzschlus­sreaktion.“

Angezeigt hatte den Landwirt sein 28-jähriger Cousin, der das Geschehen vom Toilettenf­enster aus beobachtet hatte. „Er hat daran gezogen und draufgesch­lagen“, sagte der 28-Jährige vor Gericht aus. „Ich habe die Polizei gerufen, dass sie nach dem Esel schauen sollen.“Die beiden Verwandten liegen seit Jahren im Streit, deswegen sei er nicht selbst auf den Hof gegangen, um nach dem Tier zu sehen.

„Wie man mit einem Esel umgeht, ist nicht unser täglich Brot“, sagte der Verteidige­r. Deshalb hatte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse einen Amtstierar­zt als Zeugen geladen, der über das richtige Halten der Tiere informiert­e.

Um den störrische­n Vierbeiner zurück in den Stall zu führen, müsse man ihnen ein Halfter anlegen. Allerdings seien die meisten Esel das nicht gewohnt und ließen sich deshalb nicht gerne führen. „Leichte Schläge auf die Hinterback­e gehören schon dazu.“Doch der Veterinär warnte vor Gewalt gegen den Kopf, weil gerade der Nasenberei­ch sehr sensibel sei. „Wenn die Schläge erheblich sind, ist mit Nasenblute­n zu rechnen“, sagte der Tierarzt. Das hatten aber eine Tierärztin und Polizisten, die nach der Tat auf den Hof des Angeklagte­n gerufen wurden, nicht festgestel­lt. „Wie bekommt man einen Esel in den Stall, der sich wehrt“, fragte die Richterin. „Im schlimmste­n Fall gar nicht“, antwortete der Tierarzt.

Am Ende wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflag­e von 1200 Euro an die Organisati­on „Zuflucht für Tiere“eingestell­t. Der Landwirt hat für sich bereits die Konsequenz­en aus dem Vorfall gezogen: Er hat den Esel verkauft.

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FOTO: DPA/A. BALZARINI Weil er einen Esel mit Gewalt in den Stall getrieben hat, hat sich nu ein 39-jährige Landwirt aus dem Oberallgäu vor Gericht verantwort­en müssen.

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