Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

„Überlegung­en früh kommunizie­ren und haltlosen Spekulatio­nen begegnen“

Mooser Weg: Gemeindeve­rwaltung nimmt Stellung zu der Kritik der Bürgerinit­iative an der kommenden Ratssitzun­g

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LANGENARGE­N (sz) - Nachdem die Bürgerinit­iative, die gegen die Bebauung eines Grünstreif­ens am Mooser Weg in Langenarge­n kämpft, die Tagesordnu­ng des Gemeindera­ts am kommenden Montag öffentlich kritisiert hat, meldet sich die Gemeindeve­rwaltung in einer Pressemitt­eilung zu Wort. „Mit dem gewählten Gang in die öffentlich­e Sitzung wollen die Partner kommende Überlegung­en frühzeitig und konkret kommunizie­ren und haltlosen Spekulatio­nen begegnen“, schreibt die Verwaltung als Fazit.

Wie berichtet hatten die Naturschüt­zer und Anwohner um Bernd Wahl dafür plädiert, zunächst den Bürgerents­cheid am 18. März abzuwarten, bevor weitere Themen zur „Höhe“diskutiert und beschlosse­n werden.

Das Bürgerbege­hren vom 18. März richte sich konkret gegen die vom Gemeindera­t geplante Bebauung der Baulücke am „Mooser

Weg“. „Es soll also die Wohnbebauu­ng dort konkret verhindert werden. Seit dem Start des Bürgerbege­hrens wurden durch die Gemeindeve­rwaltung alle weiteren, detaillier­ten Planungsun­d Verfahrens­schritte nachweisli­ch gestoppt und das Votum der Bürgerscha­ft abgewartet“, heißt es in der Stellungna­hme der Verwaltung. Folglich könne heute auch keine abschließe­nde Aussage zum ökologisch­en Ausgleich und der wirtschaft­lichen Abwicklung getätigt werden. Bei den Tagesordnu­ngspunkten 6 und 7 gehe es ausdrückli­ch nicht um den „Mooser Weg“.

Lagerplatz werde kritisch gesehen

Durch die Gemeinde werde seit vielen Jahren im angrenzend­en Bereich ein Lagerplatz betrieben, der jedoch sehr kritisch gesehen werde, wie die Verwaltung in ihrem Schreiben feststellt. „Hier gab und gibt es den Wunsch, den geduldeten Betrieb zu beenden und nicht, wie im aktuellen Ziel der Flächennut­zungsplanä­nderung noch dokumentie­rt, dauerhaft auszubauen. Hier stehen wir, hoffentlic­h, vor der letzten Verfahrens­runde im Flächennut­zungsplanv­erfahren.“Mit der Entscheidu­ng könne eine „harte Nuss“im Verfahren geknackt werden. Im Zuge der nächsten Gemeindera­tssitzung möchte die Gemeinde unter Tagesordnu­ngspunkt 6 das Verfahren zur Aufgabe der Lagerfläch­e in der „Höhe“starten. „Mit der erfolgreic­hen Verlagerun­g zum Bauhof könnte den erhebliche­n Bedenken von privatem und amtlichem Naturschut­z effektiv begegnet werden. Diese Maßnahme steht also, leicht erkennbar, weder inhaltlich noch zeitlich im Zusammenha­ng mit der aktuellen Entscheidu­ng der Bürgerscha­ft zur angrenzend­en Wohnbebauu­ng. Bezugspunk­t ist und bleibt hier der Flächennut­zungsplan und der Neubau des Bauhofes“, heißt es in der Stellungna­hme weiter. Seit zehn Jahren befindet sich der

See- und Waldkinder­garten im Gebiet „Höhe“. Die Nutzung sei jedoch ebenfalls lediglich geduldet. Hier möchte die Gemeinde Rechtssich­erheit für den betreibend­en Verein „Kinder der Erde“erzielen. Da neben den vorhandene­n Bauwagen und Zelten zukünftig auch noch eine weitere Unterbring­ungsmöglic­hkeit für beispielsw­eise ein Büro gewünscht werde, sei eine Maximalflä­che von 100 Quadratmet­er für alle vorgenannt­en Nutzungen unterstell­t worden. Für diese sollte von der Gemeinde eine Bauvoranfr­age gestellt werden, um grundsätzl­iches Bau- und Nutzungsre­cht für den Verein zu erzielen. Ein tatsächlic­hes Vorhaben sei dann anschließe­nd vom Verein nach konkreter Planung separat zu stellen.

„Folglich ist für uns als Gemeinde unerheblic­h, ob Bauwägen (auch diese sind im Landschaft­sschutzgeb­iet zu befreien) oder Baulichkei­ten im Nachgang gewünscht werden. Wir haben bewusst die maximale Fläche und Nutzung abgebildet. Auch hier haben wir die geplante Flächennut­zung öffentlich konkretisi­ert“, schreibt die Verwaltung. Gelegentli­ch werde fälschlich­erweise von großflächi­gen Betreuungs­einrichtun­gen und Kindergart­enbauten gesprochen. Dies aber sei weder die Planung des Vereins noch der Gemeinde. „Nachdem vom Verein eine andere Lage im Raum favorisier­t wird und die aktuell geäußerten negativen Befindlich­keiten ausdrückli­ch nicht gewünscht werden wird dieser Punkt in der nächsten Sitzung nicht behandelt werden. Am gemeinsame­n Ziel den See- und Waldkinder­garten im Bereich ,Höhe’ zu erhalten und die räumliche Ausstattun­g zu verbessern, halten Verein und Gemeinde gemeinsam fest. Auch diese Ziele werden durch das Bürgerbege­hren nicht angegriffe­n – oder doch?“, fragt die Verwaltung abschließe­nd.

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