Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
„Überlegungen früh kommunizieren und haltlosen Spekulationen begegnen“
Mooser Weg: Gemeindeverwaltung nimmt Stellung zu der Kritik der Bürgerinitiative an der kommenden Ratssitzung
LANGENARGEN (sz) - Nachdem die Bürgerinitiative, die gegen die Bebauung eines Grünstreifens am Mooser Weg in Langenargen kämpft, die Tagesordnung des Gemeinderats am kommenden Montag öffentlich kritisiert hat, meldet sich die Gemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung zu Wort. „Mit dem gewählten Gang in die öffentliche Sitzung wollen die Partner kommende Überlegungen frühzeitig und konkret kommunizieren und haltlosen Spekulationen begegnen“, schreibt die Verwaltung als Fazit.
Wie berichtet hatten die Naturschützer und Anwohner um Bernd Wahl dafür plädiert, zunächst den Bürgerentscheid am 18. März abzuwarten, bevor weitere Themen zur „Höhe“diskutiert und beschlossen werden.
Das Bürgerbegehren vom 18. März richte sich konkret gegen die vom Gemeinderat geplante Bebauung der Baulücke am „Mooser
Weg“. „Es soll also die Wohnbebauung dort konkret verhindert werden. Seit dem Start des Bürgerbegehrens wurden durch die Gemeindeverwaltung alle weiteren, detaillierten Planungsund Verfahrensschritte nachweislich gestoppt und das Votum der Bürgerschaft abgewartet“, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Folglich könne heute auch keine abschließende Aussage zum ökologischen Ausgleich und der wirtschaftlichen Abwicklung getätigt werden. Bei den Tagesordnungspunkten 6 und 7 gehe es ausdrücklich nicht um den „Mooser Weg“.
Lagerplatz werde kritisch gesehen
Durch die Gemeinde werde seit vielen Jahren im angrenzenden Bereich ein Lagerplatz betrieben, der jedoch sehr kritisch gesehen werde, wie die Verwaltung in ihrem Schreiben feststellt. „Hier gab und gibt es den Wunsch, den geduldeten Betrieb zu beenden und nicht, wie im aktuellen Ziel der Flächennutzungsplanänderung noch dokumentiert, dauerhaft auszubauen. Hier stehen wir, hoffentlich, vor der letzten Verfahrensrunde im Flächennutzungsplanverfahren.“Mit der Entscheidung könne eine „harte Nuss“im Verfahren geknackt werden. Im Zuge der nächsten Gemeinderatssitzung möchte die Gemeinde unter Tagesordnungspunkt 6 das Verfahren zur Aufgabe der Lagerfläche in der „Höhe“starten. „Mit der erfolgreichen Verlagerung zum Bauhof könnte den erheblichen Bedenken von privatem und amtlichem Naturschutz effektiv begegnet werden. Diese Maßnahme steht also, leicht erkennbar, weder inhaltlich noch zeitlich im Zusammenhang mit der aktuellen Entscheidung der Bürgerschaft zur angrenzenden Wohnbebauung. Bezugspunkt ist und bleibt hier der Flächennutzungsplan und der Neubau des Bauhofes“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Seit zehn Jahren befindet sich der
See- und Waldkindergarten im Gebiet „Höhe“. Die Nutzung sei jedoch ebenfalls lediglich geduldet. Hier möchte die Gemeinde Rechtssicherheit für den betreibenden Verein „Kinder der Erde“erzielen. Da neben den vorhandenen Bauwagen und Zelten zukünftig auch noch eine weitere Unterbringungsmöglichkeit für beispielsweise ein Büro gewünscht werde, sei eine Maximalfläche von 100 Quadratmeter für alle vorgenannten Nutzungen unterstellt worden. Für diese sollte von der Gemeinde eine Bauvoranfrage gestellt werden, um grundsätzliches Bau- und Nutzungsrecht für den Verein zu erzielen. Ein tatsächliches Vorhaben sei dann anschließend vom Verein nach konkreter Planung separat zu stellen.
„Folglich ist für uns als Gemeinde unerheblich, ob Bauwägen (auch diese sind im Landschaftsschutzgebiet zu befreien) oder Baulichkeiten im Nachgang gewünscht werden. Wir haben bewusst die maximale Fläche und Nutzung abgebildet. Auch hier haben wir die geplante Flächennutzung öffentlich konkretisiert“, schreibt die Verwaltung. Gelegentlich werde fälschlicherweise von großflächigen Betreuungseinrichtungen und Kindergartenbauten gesprochen. Dies aber sei weder die Planung des Vereins noch der Gemeinde. „Nachdem vom Verein eine andere Lage im Raum favorisiert wird und die aktuell geäußerten negativen Befindlichkeiten ausdrücklich nicht gewünscht werden wird dieser Punkt in der nächsten Sitzung nicht behandelt werden. Am gemeinsamen Ziel den See- und Waldkindergarten im Bereich ,Höhe’ zu erhalten und die räumliche Ausstattung zu verbessern, halten Verein und Gemeinde gemeinsam fest. Auch diese Ziele werden durch das Bürgerbegehren nicht angegriffen – oder doch?“, fragt die Verwaltung abschließend.