Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Angeklagter kann nicht überführt werden
FRIEDRICHSHAFEN/TETTNANG (sig) - Drei junge Männer haben sich vor dem Tettnanger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Am Ende konnte ihnen die Tat nicht nachgewiesen werden. Zeugenaussagen konnten nicht klären, wer in welcher Form an der Schlägerei im „Metropol“beteiligt war, sodass das Gericht das Verfahren einstellte.
Nein, der Hauptangeklagte konnte die Schlägerei nicht angezettelt haben. Der stand zu diesem Zeitpunkt bei ihr am Tresen. Die aus Altusried angereiste Barfrau, die Ende Mai 2016 Dienst schob, hat am gestrigen zweiten Prozesstag den Hauptangeklagten entlastet.
„Es haben alle geschlägert“, berichtete die junge Frau. Wer einem der Zeugen eine Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn verletzt und den anschließend wehrlos am Boden Liegenden mit den Füßen getreten hat, konnte sie nicht sagen. Sie durfte ihren Barbereich erst verlassen, als sie die Tanzfläche voller Glasscherben gesäubert hatte und nach draußen gebeten wurde, um der Polizei Rede und Antwort zu stehen.
„Bis zu der Schlägerei war alles super“, berichtete sie. Der Club sei voller Gäste, die Leute freundlich gewesen. Dass unter denen ein Junggesellenabschied – aus dem das spätere Opfer stammte – als unpassend aufgefallen sei, wie die Angeklagten am ersten Prozesstag behauptet hatten, bestätigte sie nicht. Der damals am Kopf Verletzte hatte im Zeugenstand erklärt, zwei der drei Angeklagten erkannt zu haben, die ihn – als er am Boden lag – getreten hätten. Nicht gesehen hatte er, wer ihm die Flasche auf den Kopf schlug.
Erhellendes zu dem Vorfall trugen gestern die weiteren Zeugen nicht bei. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht schließlich das Verfahren gegen alle drei Angeklagten ein. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.