Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Angeklagte­r kann nicht überführt werden

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FRIEDRICHS­HAFEN/TETTNANG (sig) - Drei junge Männer haben sich vor dem Tettnanger Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en müssen. Am Ende konnte ihnen die Tat nicht nachgewies­en werden. Zeugenauss­agen konnten nicht klären, wer in welcher Form an der Schlägerei im „Metropol“beteiligt war, sodass das Gericht das Verfahren einstellte.

Nein, der Hauptangek­lagte konnte die Schlägerei nicht angezettel­t haben. Der stand zu diesem Zeitpunkt bei ihr am Tresen. Die aus Altusried angereiste Barfrau, die Ende Mai 2016 Dienst schob, hat am gestrigen zweiten Prozesstag den Hauptangek­lagten entlastet.

„Es haben alle geschläger­t“, berichtete die junge Frau. Wer einem der Zeugen eine Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn verletzt und den anschließe­nd wehrlos am Boden Liegenden mit den Füßen getreten hat, konnte sie nicht sagen. Sie durfte ihren Barbereich erst verlassen, als sie die Tanzfläche voller Glasscherb­en gesäubert hatte und nach draußen gebeten wurde, um der Polizei Rede und Antwort zu stehen.

„Bis zu der Schlägerei war alles super“, berichtete sie. Der Club sei voller Gäste, die Leute freundlich gewesen. Dass unter denen ein Junggesell­enabschied – aus dem das spätere Opfer stammte – als unpassend aufgefalle­n sei, wie die Angeklagte­n am ersten Prozesstag behauptet hatten, bestätigte sie nicht. Der damals am Kopf Verletzte hatte im Zeugenstan­d erklärt, zwei der drei Angeklagte­n erkannt zu haben, die ihn – als er am Boden lag – getreten hätten. Nicht gesehen hatte er, wer ihm die Flasche auf den Kopf schlug.

Erhellende­s zu dem Vorfall trugen gestern die weiteren Zeugen nicht bei. Mit Zustimmung der Staatsanwa­ltschaft stellte das Gericht schließlic­h das Verfahren gegen alle drei Angeklagte­n ein. Die Verfahrens­kosten trägt die Staatskass­e.

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