Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
IHK-Infos zur Schweizer Mehrwertsteuer
WEINGARTEN (sz) - Zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 treten im Schweizer Mehrwertsteuerrecht weitreichende Änderungen für ausländische Unternehmen in Kraft. Die Bemessungsgrundlage von 100 000 Schweizer Franken ändert sich dahingehend, dass nicht mehr nur die in der Schweiz ausgeführten Umsätze, sondern die Weltumsätze eines Unternehmens berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass ein Großteil der Unternehmen, die in der Schweiz Dienstleistungen anbieten oder Montagen ausführen, in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig wird.
Dr. Marion Hohmann-Viol von der Handelskammer DeutschlandSchweiz wird am morgigen Mittwoch, 14. Februar, von 15 bis 17.30 Uhr in den Räumen der IHK in Weingarten über das Verfahren und die Pflichten für deutsche Unternehmen informieren.
Weitere Informationen online unter www.weingarten.ihk.de