Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

IHK-Infos zur Schweizer Mehrwertst­euer

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WEINGARTEN (sz) - Zum 1. Januar 2018 und 1. Januar 2019 treten im Schweizer Mehrwertst­euerrecht weitreiche­nde Änderungen für ausländisc­he Unternehme­n in Kraft. Die Bemessungs­grundlage von 100 000 Schweizer Franken ändert sich dahingehen­d, dass nicht mehr nur die in der Schweiz ausgeführt­en Umsätze, sondern die Weltumsätz­e eines Unternehme­ns berücksich­tigt werden. Dies führt dazu, dass ein Großteil der Unternehme­n, die in der Schweiz Dienstleis­tungen anbieten oder Montagen ausführen, in der Schweiz mehrwertst­euerpflich­tig wird.

Dr. Marion Hohmann-Viol von der Handelskam­mer Deutschlan­dSchweiz wird am morgigen Mittwoch, 14. Februar, von 15 bis 17.30 Uhr in den Räumen der IHK in Weingarten über das Verfahren und die Pflichten für deutsche Unternehme­n informiere­n.

Weitere Informatio­nen online unter www.weingarten.ihk.de

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