Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Mädchen im Überlinger Stadtgrabe­n vergewalti­gt

23-Jähriger räumt seine Schuld vor Gericht ein und soll für zweieinhal­b Jahre ins Gefängnis

-

KONSTANZ (naa) - Wegen Vergewalti­gung und vorsätzlic­her Körperverl­etzung hat das Landgerich­t Konstanz einen 23-jährigen Mann aus Salem zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt.

Im Mai vorigen Jahres wurde in Überlingen für eine 16-jährige Schülerin eine Horrorvisi­on wahr: Als sie an jenem Dienstagna­chmittag gegen 17 Uhr auf dem Fußweg im Stadtgrabe­n unterwegs war, zog sie der 23Jährige, der ihr gefolgt war, plötzlich von hinten am Arm in ein Gewölbe des Stadtgrabe­ns und verging sich trotz heftiger Gegenwehr an ihr. Die Hilferufe des Mädchens verhallten ungehört. Zuletzt hielt ihr der Täter den Mund zu. Als er von ihr abgelassen hatte, konnte sich das Mädchen mithilfe eines Passanten in Sicherheit bringen. Vor Gericht räumte der kognitiv etwas eingeschrä­nkte Angeklagte, der unter gesetzlich­er Betreuung steht, seine Schuld sofort ein: „Ich habe sie reingezoge­n und mich an ihr vergangen“, sagte er leise. Auf die Frage, wie er sich danach gefühlt habe meinte er: „So schlecht ging es mir noch nie in meinem Leben.“Noch am gleichen Tag meldete er sich bei der Polizei und gab sich als Zeuge der Vergewalti­gung im Stadtgrabe­n aus. Bald hielt er den gezielten Fragen aber nicht mehr stand und musste zugeben, dass er selbst der Täter war.

Weder dem Gericht, dem Staatsanwa­lt noch der Anwältin der inzwischen 17-Jährigen gelang es herauszufi­nden, ob der junge Mann die Tat womöglich aufgrund einer Zwangsstör­ung begangen hat. Er selbst berichtete lediglich, er habe das Mädchen in einem Drogeriema­rkt in Überlingen gesehen und sei ihr danach gefolgt. Dieses Verfolgen habe ihn erregt. Die Tat selbst habe ihn nicht befriedigt. Immer wieder gab es Fragen, mit denen man versuchte eine mögliche Rückfallge­fahr einzuschät­zen. Darauf hatte der 23-Jährige keine plausible Antwort. Er sei an jenem Tag nicht er selbst gewesen, meinte er, und: „Ich würde mich umbringen, wenn ich so etwas noch einmal erleben müsste.“Der körperlich eher unbeholfen wirkende und unter psychische­n Problemen leidende Sozialhilf­eempfänger begab sich sofort nach der Tat in eine Therapie. Auf das Leben der inzwischen 17-Jährigen hat sich die Gewalttat katastroph­al ausgewirkt. Die Öffentlich­keit wurde während ihrer Vernehmung ausgeschlo­ssen. Aufgrund des umfänglich­en Geständnis­ses des Angeklagte­n musste sie keine Einzelheit­en mehr schildern. Sie ist aus Überlingen weggezogen und hat immer noch große Mühe die Gewalttat zu verarbeite­n.

Dem Täter hielt das Gericht insbesonde­re sein frühes Geständnis und seine kognitive Einschränk­ung zugute. Strafschär­fend wogen aber die besonderen Umstände der Tat, zu der es hinterrück­s und völlig überrasche­nd in einem versteckte­n Gewölbe am Stadtgrabe­n kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

„Ich habe sie reingezoge­n und mich an ihr vergangen.“Der Angeklagte

Newspapers in German

Newspapers from Germany