Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Mädchen im Überlinger Stadtgraben vergewaltigt
23-Jähriger räumt seine Schuld vor Gericht ein und soll für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
KONSTANZ (naa) - Wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Landgericht Konstanz einen 23-jährigen Mann aus Salem zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Im Mai vorigen Jahres wurde in Überlingen für eine 16-jährige Schülerin eine Horrorvision wahr: Als sie an jenem Dienstagnachmittag gegen 17 Uhr auf dem Fußweg im Stadtgraben unterwegs war, zog sie der 23Jährige, der ihr gefolgt war, plötzlich von hinten am Arm in ein Gewölbe des Stadtgrabens und verging sich trotz heftiger Gegenwehr an ihr. Die Hilferufe des Mädchens verhallten ungehört. Zuletzt hielt ihr der Täter den Mund zu. Als er von ihr abgelassen hatte, konnte sich das Mädchen mithilfe eines Passanten in Sicherheit bringen. Vor Gericht räumte der kognitiv etwas eingeschränkte Angeklagte, der unter gesetzlicher Betreuung steht, seine Schuld sofort ein: „Ich habe sie reingezogen und mich an ihr vergangen“, sagte er leise. Auf die Frage, wie er sich danach gefühlt habe meinte er: „So schlecht ging es mir noch nie in meinem Leben.“Noch am gleichen Tag meldete er sich bei der Polizei und gab sich als Zeuge der Vergewaltigung im Stadtgraben aus. Bald hielt er den gezielten Fragen aber nicht mehr stand und musste zugeben, dass er selbst der Täter war.
Weder dem Gericht, dem Staatsanwalt noch der Anwältin der inzwischen 17-Jährigen gelang es herauszufinden, ob der junge Mann die Tat womöglich aufgrund einer Zwangsstörung begangen hat. Er selbst berichtete lediglich, er habe das Mädchen in einem Drogeriemarkt in Überlingen gesehen und sei ihr danach gefolgt. Dieses Verfolgen habe ihn erregt. Die Tat selbst habe ihn nicht befriedigt. Immer wieder gab es Fragen, mit denen man versuchte eine mögliche Rückfallgefahr einzuschätzen. Darauf hatte der 23-Jährige keine plausible Antwort. Er sei an jenem Tag nicht er selbst gewesen, meinte er, und: „Ich würde mich umbringen, wenn ich so etwas noch einmal erleben müsste.“Der körperlich eher unbeholfen wirkende und unter psychischen Problemen leidende Sozialhilfeempfänger begab sich sofort nach der Tat in eine Therapie. Auf das Leben der inzwischen 17-Jährigen hat sich die Gewalttat katastrophal ausgewirkt. Die Öffentlichkeit wurde während ihrer Vernehmung ausgeschlossen. Aufgrund des umfänglichen Geständnisses des Angeklagten musste sie keine Einzelheiten mehr schildern. Sie ist aus Überlingen weggezogen und hat immer noch große Mühe die Gewalttat zu verarbeiten.
Dem Täter hielt das Gericht insbesondere sein frühes Geständnis und seine kognitive Einschränkung zugute. Strafschärfend wogen aber die besonderen Umstände der Tat, zu der es hinterrücks und völlig überraschend in einem versteckten Gewölbe am Stadtgraben kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Ich habe sie reingezogen und mich an ihr vergangen.“Der Angeklagte