Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
„Im Zweifel für den Angeklagten“
Zum Bericht „Endstation Eriskirch: Schaffnerin wirft Schüler aus dem Zug“, SZ vom Dienstag, 20. Februar: Der Jugendliche, der mit seiner Begleitung den Zug nicht freiwillig verließ, gehört zu den 20 000 jungen Menschen, die mit jährlich 15 Millionen Euro (2016) zu den Hauptfinanziers des Verkehrsverbunds Bodo und der DB Regio gehören.
Sie haben sich für die Bahn und damit zum Umweltschutz bekannt, weil sie wissen, dass niemand eine zweite Erde im Kofferraum hat. Die Eltern setzten Vertrauen in die Bahn, die sogar unbegleitete Sechsjährige befördert. Und wieder einmal scheitert alles am herzlosen Verhalten einer Zugbegleiterin.
Es wäre wünschenswert, Bodo und die Deutsche Bahn senden einmal deutliche Signale in Richtung der Kinder und Jugendlichen und an unwillige Mitarbeiter für ein besseres tägliches Miteinander. Dann gäbe es noch die öffentlichen Gelegenheiten zweimal im Jahr. Zum Internationalen Kindertag, 1. Juni, oder 20. September, dem Deutschen Weltkindertag. Die Botschaft schafft vertrauen: „Wir stehen zusammen – auch wenn mal ein Ticket vergessen wurde oder verloren gegangen ist. Wir wollen die Zukunft gemeinsam gestalten und setzen unser ganzes Vertrauen in die Jugend.“Wie lautet ein Grundsatz der Rechtsprechung: Im Zweifel für den Angeklagten. Freifahrt also auch, wenn es manchmal schwerfällt.
Peter Groß,
Uhldingen-Mühlhofen