Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Uferrenaturierung: RP veröffentlicht Gutachten
Regierungspräsidium lässt Seegrund genauer analysieren – Untersuchung, die dazu geführt hat, steht online
KRESSBRONN - Weitere Untersuchungen sollen zeigen, ob die geplante Aufschüttung im westlichen Teil tatsächlich dazu führen kann, dass angrenzende Häuser Risse abbekommen. Das Gutachten, das dieser Erkenntnis zugrunde liegt, ist inzwischen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zu finden. Fazit: Es ist kompliziert – passend zur Uferrenaturierung, die seit 2001 planfestgestellt ist und aufgrund von Klagen und jüngst Hochwasser bis heute auf Eis liegt.
Wie berichtet, hatten Pegelstand und laufende Gerichtsverfahren einen Baubeginn im westlichen Teil des Ufers in diesem Winter ohnehin verhindert. Baustart soll in der nächsten Niedrigwasserperiode im Winter 2018/19 sein. Das Material, das schon auf dem Strandbadparkplatz lagerte, wurde wieder abgeholt.
Geschiebemergel und Sedimente
Ein weiteres Problem: Wie das RP Mitte Februar mitteilte, soll erst die Beschaffenheit des Seegrunds genauer unter die Lupe genommen werden, um zu klären, ob benachbarte Häuser und Grundstücke infolge der Aufschüttung Risse abbekommen könnten. Der Hintergrund: Baugrundbeprobungen prognostizieren, dass sich der Seegrund setzen wird, was sich auf Anliegergrundstücke auswirken kann. Soll heißen: Die 25 000 Tonnen Bodenmaterial, die angeschüttet werden sollen, drücken auf den Seegrund, der anscheinend weicher ist als angenommen und den Druck möglicherweise weitergibt.
Das Ergebnis der Beprobungen, die eine Firma für Geotechnik aus Leutkirch im Juli 2017 übernommen hat, ist mittlerweile auf der RP-Seite zu finden (siehe Kasten). Darin ist zu lesen, dass lediglich ein Anwohner den Zutritt auf sein Grundstück gewährt habe, um Untersuchungen vornehmen zu lassen. Deshalb seien vorrangig Wasserbohrungen von einem Schwimmponton aus erfolgt. Fachbegriffe, wie Sedimentfolge, würmeiszeitlicher Geschiebemergel oder Seeablagerungen, bestimmen die Seiten drei bis neun.
Für den Laien etwas verständlicher wird es erst in den Kapiteln „Bewertung der Setzungsprognose“und „Ausblick“. Dort ist unter anderem zu lesen: Das reale Schadens- beziehungsweise Rissbild hänge von der statisch-konstruktiven Ausführung beziehungsweise den Steifigkeiten der Bauteile ab und könne aufgrund der Komplexität nur schwer abgebildet werden. Gleichwohl zeige eine bestimmte Analyse, dass Setzungserscheinungen an einem untersuchten Anbau und in der Verbindung zum Wohnhaus „nicht ausgeschlossen werden können“. Die Forderung: Das Ergebnis der Simulation stelle sich zwar plausibel dar, „muss aber durch weitere Baugrundaufschlüsse vor Ort, das heißt: an den Gebäuden selbst, geprüft werden.“
Das Bodengutachten, das zu weiteren Untersuchungen geführt hat, ist auf der Seite des Regierungspräsidiums zu finden, Stichworte: Abteilung 5, Referat 53.2, Projekte am Bodensee. www.rp.badenwuerttemberg.de