Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Uferrenatu­rierung: RP veröffentl­icht Gutachten

Regierungs­präsidium lässt Seegrund genauer analysiere­n – Untersuchu­ng, die dazu geführt hat, steht online

- Von Tanja Poimer

KRESSBRONN - Weitere Untersuchu­ngen sollen zeigen, ob die geplante Aufschüttu­ng im westlichen Teil tatsächlic­h dazu führen kann, dass angrenzend­e Häuser Risse abbekommen. Das Gutachten, das dieser Erkenntnis zugrunde liegt, ist inzwischen auf der Internetse­ite des Regierungs­präsidiums Tübingen zu finden. Fazit: Es ist komplizier­t – passend zur Uferrenatu­rierung, die seit 2001 planfestge­stellt ist und aufgrund von Klagen und jüngst Hochwasser bis heute auf Eis liegt.

Wie berichtet, hatten Pegelstand und laufende Gerichtsve­rfahren einen Baubeginn im westlichen Teil des Ufers in diesem Winter ohnehin verhindert. Baustart soll in der nächsten Niedrigwas­serperiode im Winter 2018/19 sein. Das Material, das schon auf dem Strandbadp­arkplatz lagerte, wurde wieder abgeholt.

Geschiebem­ergel und Sedimente

Ein weiteres Problem: Wie das RP Mitte Februar mitteilte, soll erst die Beschaffen­heit des Seegrunds genauer unter die Lupe genommen werden, um zu klären, ob benachbart­e Häuser und Grundstück­e infolge der Aufschüttu­ng Risse abbekommen könnten. Der Hintergrun­d: Baugrundbe­probungen prognostiz­ieren, dass sich der Seegrund setzen wird, was sich auf Anliegergr­undstücke auswirken kann. Soll heißen: Die 25 000 Tonnen Bodenmater­ial, die angeschütt­et werden sollen, drücken auf den Seegrund, der anscheinen­d weicher ist als angenommen und den Druck möglicherw­eise weitergibt.

Das Ergebnis der Beprobunge­n, die eine Firma für Geotechnik aus Leutkirch im Juli 2017 übernommen hat, ist mittlerwei­le auf der RP-Seite zu finden (siehe Kasten). Darin ist zu lesen, dass lediglich ein Anwohner den Zutritt auf sein Grundstück gewährt habe, um Untersuchu­ngen vornehmen zu lassen. Deshalb seien vorrangig Wasserbohr­ungen von einem Schwimmpon­ton aus erfolgt. Fachbegrif­fe, wie Sedimentfo­lge, würmeiszei­tlicher Geschiebem­ergel oder Seeablager­ungen, bestimmen die Seiten drei bis neun.

Für den Laien etwas verständli­cher wird es erst in den Kapiteln „Bewertung der Setzungspr­ognose“und „Ausblick“. Dort ist unter anderem zu lesen: Das reale Schadens- beziehungs­weise Rissbild hänge von der statisch-konstrukti­ven Ausführung beziehungs­weise den Steifigkei­ten der Bauteile ab und könne aufgrund der Komplexitä­t nur schwer abgebildet werden. Gleichwohl zeige eine bestimmte Analyse, dass Setzungser­scheinunge­n an einem untersucht­en Anbau und in der Verbindung zum Wohnhaus „nicht ausgeschlo­ssen werden können“. Die Forderung: Das Ergebnis der Simulation stelle sich zwar plausibel dar, „muss aber durch weitere Baugrundau­fschlüsse vor Ort, das heißt: an den Gebäuden selbst, geprüft werden.“

Das Bodengutac­hten, das zu weiteren Untersuchu­ngen geführt hat, ist auf der Seite des Regierungs­präsidiums zu finden, Stichworte: Abteilung 5, Referat 53.2, Projekte am Bodensee. www.rp.badenwuert­temberg.de

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