Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wohnbau- und Gewerbeflächen: Markdorf wächst weiter
Gemeindeverwaltungsverband beschäftigt sich mit Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Entwurf wird öffentlich ausgelegt
BERMATINGEN - Nicht, wie von den beteiligten Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf geplant, geht die angestrebte 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2025 über die Bühne.
Dabei will Markdorf eine neue Wohnbau-, eine Mischbau- und eine Gewerbefläche ausweisen, in Bermatingen soll es eine Mischbau- und eine Wohnbaufläche sein. Das Deggenhausertal will vier neue Wohnbauflächen ausweisen. In Oberteuringen sind es vier Wohnbau- und eine Gewerbefläche. Doch das ist dem Regierungspräsidium und dem Landratsamt viel zu viel. Die Gemeinden sollen nachweisen, dass tatsächlich so ein hoher Bedarf an Wohnbauflächen besteht. Dazu sind umfangreiche Ermittlungen notwendig, damit würde sich die Änderung des Flächennutzungsplanes erheblich verzögern, erklärte Thorsten Schneider, Leiter des Baurechtsamtes. Da aber für die gemischte Baufläche „Klosteröschle“und die gewerbliche Baufläche „Oberfischbach“, beide in Markdorf, dringender Handlungsbedarf besteht, soll das Verfahren zur dritten Änderung nur mit diesen beiden Flächen fortgesetzt werden. Die verbleibenden zwölf Flächen sollen in ein neues Verfahren, zur vierten Änderung des Flächennutzungsplans, überführt werden.
Da die Einwohnerzahl in den vergangenen fünf Jahren deutlich angestiegen ist und für die nächsten fünf Jahre ein weiterer Anstieg prognostiziert wird, geht Bürgermeister Georg Riedmann davon aus, dass auf einen qualifizierten Bedarfsnachweis für Wohnflächen für das Gebiet „Klosteröschle“verzichtet werden kann. Zudem handle es sich um eine anrechenbare Fläche von nur 1,35 Hektar. Das Gebiet „Oberfischbach“ist bereits im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche ausgewiesen, diese Widmung soll in gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
Einstimmig votierten die Mitglieder der Verbandsversammlung für das vorgeschlagene Vorgehen. Der Entwurf zur dritten Änderung soll jetzt öffentlich ausgelegt werden.