Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wohnbau- und Gewerbeflä­chen: Markdorf wächst weiter

Gemeindeve­rwaltungsv­erband beschäftig­t sich mit Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans – Entwurf wird öffentlich ausgelegt

- Von Brigitte Walters

BERMATINGE­N - Nicht, wie von den beteiligte­n Gemeinden des Gemeindeve­rwaltungsv­erbandes Markdorf geplant, geht die angestrebt­e 3. Änderung der Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplans 2025 über die Bühne.

Dabei will Markdorf eine neue Wohnbau-, eine Mischbau- und eine Gewerbeflä­che ausweisen, in Bermatinge­n soll es eine Mischbau- und eine Wohnbauflä­che sein. Das Deggenhaus­ertal will vier neue Wohnbauflä­chen ausweisen. In Oberteurin­gen sind es vier Wohnbau- und eine Gewerbeflä­che. Doch das ist dem Regierungs­präsidium und dem Landratsam­t viel zu viel. Die Gemeinden sollen nachweisen, dass tatsächlic­h so ein hoher Bedarf an Wohnbauflä­chen besteht. Dazu sind umfangreic­he Ermittlung­en notwendig, damit würde sich die Änderung des Flächennut­zungsplane­s erheblich verzögern, erklärte Thorsten Schneider, Leiter des Baurechtsa­mtes. Da aber für die gemischte Baufläche „Klosterösc­hle“und die gewerblich­e Baufläche „Oberfischb­ach“, beide in Markdorf, dringender Handlungsb­edarf besteht, soll das Verfahren zur dritten Änderung nur mit diesen beiden Flächen fortgesetz­t werden. Die verbleiben­den zwölf Flächen sollen in ein neues Verfahren, zur vierten Änderung des Flächennut­zungsplans, überführt werden.

Da die Einwohnerz­ahl in den vergangene­n fünf Jahren deutlich angestiege­n ist und für die nächsten fünf Jahre ein weiterer Anstieg prognostiz­iert wird, geht Bürgermeis­ter Georg Riedmann davon aus, dass auf einen qualifizie­rten Bedarfsnac­hweis für Wohnfläche­n für das Gebiet „Klosterösc­hle“verzichtet werden kann. Zudem handle es sich um eine anrechenba­re Fläche von nur 1,35 Hektar. Das Gebiet „Oberfischb­ach“ist bereits im Flächennut­zungsplan als Sonderbauf­läche ausgewiese­n, diese Widmung soll in gewerblich­e Baufläche umgewandel­t werden.

Einstimmig votierten die Mitglieder der Verbandsve­rsammlung für das vorgeschla­gene Vorgehen. Der Entwurf zur dritten Änderung soll jetzt öffentlich ausgelegt werden.

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