Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Rabatt durch Schadenrüc­kkauf retten

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BERLIN (dpa) - Nach einem Unfall kann es für Autofahrer günstiger sein, den Haftpflich­t- oder Vollkaskos­chaden selbst zu zahlen. Darauf macht die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t „Finanztest“(Heft 03/ 2018) aufmerksam. Der Grund: Sobald die Versicheru­ng einspringt, stuft sie den Kunden beim Schadenfre­iheitsraba­tt zurück. Ab welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, lässt sich unter anderem mit einem Rechner im Internet ermitteln (www.test.de/

grenzwertr­echner). Alternativ lässt sich ein Rabattschu­tz gegen einen Aufschlag von rund 20 Prozent auf den Jahresbeit­rag abschließe­n.

Wurde der Schaden schon reguliert, können Versichert­e ihn oft von ihrer Versicheru­ng zurückkauf­en. Es bleiben meist sechs Monate nach einem Unfall Zeit, um sich zu entscheide­n, heißt es in dem Bericht. Bei der Vollkaskov­ersicherun­g gebe es aber auch Tarife, die das grundsätzl­ich ausschließ­en.

Ein Tipp: Immer erst den Versichere­r zahlen lassen und dann binnen der Frist überlegen, ob sich ein Schadenrüc­kkauf lohnt. Die Versicheru­ng begleicht den Schaden in der Regel erst, wenn die finale Endsumme klar ist. Und sie lehnt etwaige überhöhte Forderunge­n des Gegners im Zweifel auch über Gerichtsve­rfahren ab, für die der Versichert­e dann nicht selbst aufkommen muss.

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