Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wegen Hasenpest: Kreisveterinäramt warnt vor Tierkadavern
Im Bodenseekreis sind zwei Fälle von Tularämie aufgetreten
FRIEDRICHSHAFEN (lys) - Ostern ist zwar nicht in Gefahr, dennoch sollten Spaziergänger die Finger vom Hasen lassen. In jüngster Zeit sind zwei Fälle von Tularämie – im Volksmund Hasenpest genannt – bei Feldhasen aufgetreten. Im Dezember 2017 ist zwischen Berg und Raderach und im Februar 2018 bei MarkdorfHepbach jeweils ein Hase mit Tularämie Nachweisen gefunden worden. Das ist kein Grund zur Panik, dennoch rät das Kreisveterinäramt zur Vorsicht: Hunde sollten unbedingt von toten Tieren ferngehalten werden und auch Menschen sollten ein gefundenes Tier auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen.
Die Tularämie ist eine bakterielle Infektionskrankheit die hauptsächlich bei Hasen und Nagetieren vorkommt, die aber auch von Zecken übertragen werden kann. Zumeist seien es in dieser Region Feldhasen, die davon betroffen sind, aber auch Mäuse können infiziert sein. Der letzte bekannte Fall, ein Feldhase, war im September 2006 bei Markdorf. Die Hasenpest zählt zu den sogenannten Zoonosen, was bedeutet, dass sie auch auf andere Tiere und den Menschen übertragbar ist. Als Risikogruppen gelten Jäger, Landund Waldarbeiter sowie Personen, die oft im Freien unterwegs sind, was wiederum auch Hundebesitzer einschließt. Diese sollten beim Spaziergang ihre Vierbeiner gut im Auge behalten, da sich die Tularämie auch auf Hunde übertragen kann. Das Krankheitsbild ist sehr variabel und nicht kennzeichnend. Bei schweren unklaren Allgemeinerkrankungen, vor allem mit Lymphknotenschwellungen, muss man auch an Tularämie denken, insbesondere, wenn Wildtierkontakte stattgefunden haben. Symptome wie Appetitlosigkeit, Fieberschübe und in schweren Fällen hohes Fieber und/oder Lymphknotenschwellungen können beispielsweise die Folge sein. Im Zweifelsfall den Tierarzt aufsuchen, da eine Antibiotikabehandlung hier vonnöten ist. Infektionen von Haustieren sind aber selten. Die Befunde, die dem Bodenseekreis mitgeteilt wurden, betrafen bisher ausschließlich Feldhasen.
Auch für den Menschen gilt: ein gefundenes Tier sollte nicht angefasst werden. Hier empfiehlt das Kreisveterinäramt den zuständigen Jäger zu informieren.
Der für den Fundort zuständige Jagdpächter kann bei folgenden Stellen erfragt werden: Kreisjagdamt des Bodenseekreises, Telefon 07541 / 204 55 75. Im Rathaus der jeweiligen Gemeinde oder bei Hartmut Kohler, Vorsitzender des Kreisvereins Badischer Jäger Überlingen, Telefon 07551 / 30 92 30.