Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Elternbeirat schickt Schreiben an die Verwaltung
Eltern möchten Regelgruppe in Kluftern beibehalten – Ortschaftsrat vertagt Entscheidung
KLUFTERN (lys) - Die Betreuungsformen der Kindergärten in Kluftern und Efrizweiler sollen umgestellt werden. Auf der Ortschaftsratssitzung in Kluftern wurde der Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung im Mai verschoben, da seitens des Elternbeirates des Kindergartens Klufterns ein Schreiben an die Verwaltung ging, mit der Bitte eine Regelgruppe dort aufrechtzuerhalten. In Planung ist künftig Regelgruppen – also Kinder bis 12 Uhr mittags zu betreuen – nur in Efrizweiler anzubieten. Kinder, die zurzeit die Regelgruppe in Kluftern besuchen, sind davon nicht betroffen.
Grundsätzlich werden drei Betreuungsformen unterschieden. Die Regelgruppen, dessen Betreuungszeiten bis 12 Uhr Mittags und drei Nachmittagen in der Woche umfassen. Bei den sogenannten VÖ-Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten werden Kinder in Kluftern zwischen 8 und 14 Uhr betreut. Bei beiden Betreuungsformen handelt es sich um altersgemischte Gruppen. Dazu kommt noch die Ganztagsbetreuung, die aber von der genannten Änderung nicht betroffen ist. Die Stadt möchte ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 die Regelgruppenbetreuung von Kluftern nach Efrizweiler verlagern. Das habe rein organisatorische Gründe. „Die Kinder, die zurzeit in Kluftern die Regelgruppe besuchen, sind davon nicht betroffen“, versichert Ortsvorsteher Michael Nachbaur, es soll in Kluftern nur keine neue Regelgruppe geben. Die Kindergärten Kluftern und Efrizweiler gehörten zusammen. Beide Einrichtungen lägen nur zwei Kilometer auseinander, eine Strecke, die zu bewältigen sei, „zudem ist der Bedarf an Regelplätzen kaum noch gegeben“.
Neue Gruppe soll in Container untergebracht werden
Das sehen einige Elternbeiräte und Eltern anders. Sie fordern mittels eines Schreibens an die Verwaltung weiterhin eine Regelgruppenbetreuung, da nach ihrer Ansicht der Bedarf in Kluftern künstlich geschaffen worden sei: „Da schon seit einiger Zeit keine Regelplätze mehr für den Kindergarten Kluftern vorgemerkt werden können, waren viele Familien mit Regelplatz-Wunsch gezwungen, ihr Kind in Efrizweiler anzumelden. Dass nach erfolgreicher Eingewöhnung oder kurz vor Schuleintritt ein Wechsel von Efrizweiler nach Kluftern keine wirkliche Option mehr für Eltern und Kinder ist, scheint es verständlich, dass Eltern, die dieses Angebot bekamen, es nun nicht in Anspruch nehmen. Der so verfälschte Bedarf darf nicht als Grundlage einer endgültigen Entscheidung für oder gegen die zukünftige Erhaltung des Regelplatzangebots in Kluftern sein“, steht in dem Brief geschrieben.
Zum kommenden Kindergartenjahr soll eine neue Gruppe in Betrieb genommen werden. Hierfür ist eine Containerlösung gefunden worden. Dieser wird im Außenbereich untergebracht. „Aufgrund der räumlichen Trennung und der besseren Ablauforganisation war zunächst angedacht, im Außenbereich eine Mischgruppe mit Regelkindern und Verlängerten Öffnungszeiten anzubieten und im Haus selbst eine Gruppe mit ausschließlich Verlängerten Öffnungszeiten anzubieten“, steht in der Sitzungsvorlage der Stadt. Allerdings habe es sich bei der Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr jüngst gezeigt, dass der Betrieb einer gemischten Gruppe im Außenbereich aus rechtlicher und organisatorischer Sicht nicht zu leisten sein werde. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) sehe keine personellen Anrechnungen für Mischbetreuungsformen vor, was bedeute, dass eine klare Trennung der Betreuungsformen vorgegeben werde.
Die Problematik bei Mischformen ergibt sich aus den unterschiedlichen Betreuungszeiten, die laut KVJS stellenmäßig nicht berücksichtigt würden. Rein rechnerisch bedeute dies, dass eine Mischgruppe wöchentlich mit maximal 30 Stunden Betreuungszeit angesetzt werde, aber faktisch 38 Stunden und 45 Minuten benötige.
Dem gegenüber stehen die Bedenken der Eltern, dass ein erweiterter Anfahrtsweg nicht für jedermann leistbar sei, da nicht jeder über ein zweites Auto verfüge Die Verwaltung wird den Brief zunächst dem zuständigen städtischen Amt vorlegen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.