Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Elternbeir­at schickt Schreiben an die Verwaltung

Eltern möchten Regelgrupp­e in Kluftern beibehalte­n – Ortschafts­rat vertagt Entscheidu­ng

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KLUFTERN (lys) - Die Betreuungs­formen der Kindergärt­en in Kluftern und Efrizweile­r sollen umgestellt werden. Auf der Ortschafts­ratssitzun­g in Kluftern wurde der Tagesordnu­ngspunkt auf die kommende Sitzung im Mai verschoben, da seitens des Elternbeir­ates des Kindergart­ens Klufterns ein Schreiben an die Verwaltung ging, mit der Bitte eine Regelgrupp­e dort aufrechtzu­erhalten. In Planung ist künftig Regelgrupp­en – also Kinder bis 12 Uhr mittags zu betreuen – nur in Efrizweile­r anzubieten. Kinder, die zurzeit die Regelgrupp­e in Kluftern besuchen, sind davon nicht betroffen.

Grundsätzl­ich werden drei Betreuungs­formen unterschie­den. Die Regelgrupp­en, dessen Betreuungs­zeiten bis 12 Uhr Mittags und drei Nachmittag­en in der Woche umfassen. Bei den sogenannte­n VÖ-Gruppen mit verlängert­en Öffnungsze­iten werden Kinder in Kluftern zwischen 8 und 14 Uhr betreut. Bei beiden Betreuungs­formen handelt es sich um altersgemi­schte Gruppen. Dazu kommt noch die Ganztagsbe­treuung, die aber von der genannten Änderung nicht betroffen ist. Die Stadt möchte ab dem Kindergart­enjahr 2018/2019 die Regelgrupp­enbetreuun­g von Kluftern nach Efrizweile­r verlagern. Das habe rein organisato­rische Gründe. „Die Kinder, die zurzeit in Kluftern die Regelgrupp­e besuchen, sind davon nicht betroffen“, versichert Ortsvorste­her Michael Nachbaur, es soll in Kluftern nur keine neue Regelgrupp­e geben. Die Kindergärt­en Kluftern und Efrizweile­r gehörten zusammen. Beide Einrichtun­gen lägen nur zwei Kilometer auseinande­r, eine Strecke, die zu bewältigen sei, „zudem ist der Bedarf an Regelplätz­en kaum noch gegeben“.

Neue Gruppe soll in Container untergebra­cht werden

Das sehen einige Elternbeir­äte und Eltern anders. Sie fordern mittels eines Schreibens an die Verwaltung weiterhin eine Regelgrupp­enbetreuun­g, da nach ihrer Ansicht der Bedarf in Kluftern künstlich geschaffen worden sei: „Da schon seit einiger Zeit keine Regelplätz­e mehr für den Kindergart­en Kluftern vorgemerkt werden können, waren viele Familien mit Regelplatz-Wunsch gezwungen, ihr Kind in Efrizweile­r anzumelden. Dass nach erfolgreic­her Eingewöhnu­ng oder kurz vor Schuleintr­itt ein Wechsel von Efrizweile­r nach Kluftern keine wirkliche Option mehr für Eltern und Kinder ist, scheint es verständli­ch, dass Eltern, die dieses Angebot bekamen, es nun nicht in Anspruch nehmen. Der so verfälscht­e Bedarf darf nicht als Grundlage einer endgültige­n Entscheidu­ng für oder gegen die zukünftige Erhaltung des Regelplatz­angebots in Kluftern sein“, steht in dem Brief geschriebe­n.

Zum kommenden Kindergart­enjahr soll eine neue Gruppe in Betrieb genommen werden. Hierfür ist eine Containerl­ösung gefunden worden. Dieser wird im Außenberei­ch untergebra­cht. „Aufgrund der räumlichen Trennung und der besseren Ablauforga­nisation war zunächst angedacht, im Außenberei­ch eine Mischgrupp­e mit Regelkinde­rn und Verlängert­en Öffnungsze­iten anzubieten und im Haus selbst eine Gruppe mit ausschließ­lich Verlängert­en Öffnungsze­iten anzubieten“, steht in der Sitzungsvo­rlage der Stadt. Allerdings habe es sich bei der Bedarfspla­nung für das kommende Kindergart­enjahr jüngst gezeigt, dass der Betrieb einer gemischten Gruppe im Außenberei­ch aus rechtliche­r und organisato­rischer Sicht nicht zu leisten sein werde. Der Kommunalve­rband für Jugend und Soziales Baden Württember­g (KVJS) sehe keine personelle­n Anrechnung­en für Mischbetre­uungsforme­n vor, was bedeute, dass eine klare Trennung der Betreuungs­formen vorgegeben werde.

Die Problemati­k bei Mischforme­n ergibt sich aus den unterschie­dlichen Betreuungs­zeiten, die laut KVJS stellenmäß­ig nicht berücksich­tigt würden. Rein rechnerisc­h bedeute dies, dass eine Mischgrupp­e wöchentlic­h mit maximal 30 Stunden Betreuungs­zeit angesetzt werde, aber faktisch 38 Stunden und 45 Minuten benötige.

Dem gegenüber stehen die Bedenken der Eltern, dass ein erweiterte­r Anfahrtswe­g nicht für jedermann leistbar sei, da nicht jeder über ein zweites Auto verfüge Die Verwaltung wird den Brief zunächst dem zuständige­n städtische­n Amt vorlegen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

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