Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Missbrauch von Kindern: Mann muss sieben Jahre in Haft
Landgericht Konstanz verurteilt 49-jährigen Mann aus Überlingen – Anschließende Sicherungsverwahrung wird nicht angeordnet
KONSTANZ (naa) - Das Landgericht Konstanz hat einen 49-jährigen Mann aus Überlingen wegen zehnfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sieben Jahren Haft verurteilt. Eine von der Staatsanwaltschaft beantragte anschließende Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht nicht an.
Rund eineinhalb Jahre lang kam es immer wieder zu den schweren sexuellen Übergriffen des Täters auf die beiden Töchter einer ehemaligen Lebensgefährtin. Eines der Mädchen war damals zwischen vier und fünf, seine Schwester zwischen acht und neun Jahre alt.
Prozess in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der 49-Jährige wurde an zwei Verhandlungstagen aus dem Konstanzer Gefängnis vorgeführt, wo er seit acht Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Der Prozess erfolgte auf Antrag seines Verteidigers in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht war dem Antrag aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Angeklagten gefolgt.
Der Anwalt hatte argumentiert, es müssten sehr intime Fragen über das Sexualleben und die „schwere Kindheit“ seines Mandanten erörtert werden. Auch die Plädoyers von Staatsanwalt, der Anwältin der Opferfamilie und des Verteidigers wurden ohne Publikum gehalten. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass der Mann, der im Reinigungsgewerbe tätig war, die angeklagten Taten zwischen Anfang 2016 und Mitte 2017 entweder in seiner Wohnung in Überlingen oder an einer seiner Arbeitsstellen begangen hat. Zum Teil war die Schwester des jeweiligen Tatopfers während der Übergriffe im gleichen Raum anwesend. Weil ein Hang des Angeklagten, dauerhaft erhebliche, rechtswidrige Taten zu begehen, und seine Gefährlichkeit nicht hinreichend sicher festgestellt werden konnten, verzichtete das Gericht auf die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe.