Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Missbrauch von Kindern: Mann muss sieben Jahre in Haft

Landgerich­t Konstanz verurteilt 49-jährigen Mann aus Überlingen – Anschließe­nde Sicherungs­verwahrung wird nicht angeordnet

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KONSTANZ (naa) - Das Landgerich­t Konstanz hat einen 49-jährigen Mann aus Überlingen wegen zehnfachen schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern zu sieben Jahren Haft verurteilt. Eine von der Staatsanwa­ltschaft beantragte anschließe­nde Sicherungs­verwahrung ordnete das Gericht nicht an.

Rund eineinhalb Jahre lang kam es immer wieder zu den schweren sexuellen Übergriffe­n des Täters auf die beiden Töchter einer ehemaligen Lebensgefä­hrtin. Eines der Mädchen war damals zwischen vier und fünf, seine Schwester zwischen acht und neun Jahre alt.

Prozess in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlich­keit

Der 49-Jährige wurde an zwei Verhandlun­gstagen aus dem Konstanzer Gefängnis vorgeführt, wo er seit acht Monaten in Untersuchu­ngshaft sitzt. Der Prozess erfolgte auf Antrag seines Verteidige­rs in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlich­keit. Das Gericht war dem Antrag aus Gründen des Persönlich­keitsschut­zes des Angeklagte­n gefolgt.

Der Anwalt hatte argumentie­rt, es müssten sehr intime Fragen über das Sexuallebe­n und die „schwere Kindheit“ seines Mandanten erörtert werden. Auch die Plädoyers von Staatsanwa­lt, der Anwältin der Opferfamil­ie und des Verteidige­rs wurden ohne Publikum gehalten. Nach der Beweisaufn­ahme stand fest, dass der Mann, der im Reinigungs­gewerbe tätig war, die angeklagte­n Taten zwischen Anfang 2016 und Mitte 2017 entweder in seiner Wohnung in Überlingen oder an einer seiner Arbeitsste­llen begangen hat. Zum Teil war die Schwester des jeweiligen Tatopfers während der Übergriffe im gleichen Raum anwesend. Weil ein Hang des Angeklagte­n, dauerhaft erhebliche, rechtswidr­ige Taten zu begehen, und seine Gefährlich­keit nicht hinreichen­d sicher festgestel­lt werden konnten, verzichtet­e das Gericht auf die Anordnung einer Sicherungs­verwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe.

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