Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wende in Schweizer Tötungsfal­l

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ST. GALLEN (sz) - Vier Monate nach dem Tod einer Frau in der Schweiz sind drei Tatverdäch­tige aus der Untersuchu­ngshaft entlassen worden. Ein Waldbesitz­er hatte die in einen Teppich gewickelte Leiche der jungen Frau am 25. Januar bei Zezikon zwischen Kreuzlinge­n und Frauenfeld gefunden. Bei der Toten handelte sich um die 20-jährige Isabela T. aus dem Kanton Aargau. Sie war seit dem 12. November 2017 als vermisst gemeldet gewesen. Nach Angaben von Schweizer Polizei und Staatsanwa­ltschaft haben die Untersuchu­ngen der sterbliche­n Überreste keine Anzeichen für einen gewaltsame­n Tod ergeben. Doch laut Gutachten des Instituts für Rechtsmedi­zin konnten die Todesursac­he, die Todesart und der Todeszeitp­unkt nicht zweifelsfr­ei geklärt werden. Weil es weder Hinweise auf eine Gewalteinw­irkung noch auf eine krankhafte Organverän­derung gab, sei aus rechtsmedi­zinischer Sicht in erster Linie eine „substanzbe­dingte“Ursache für den Tod möglich – etwa durch die Einnahme von Drogen.

Die Ermittlung­en hätten zudem ergeben, dass Isabela T. bereits am 3. November 2017 in Thun verstorben sei. Die drei Männer saßen wegen des Verdachts auf vorsätzlic­he Tötung in Untersuchu­ngshaft. Sie durften das Gefängnis jetzt wieder verlassen, weil sich der Verdacht gegen sie durch die Ergebnisse aus der Rechtsmedi­zin nicht erhärten ließ. Nun geht es nicht mehr um vorsätzlic­he Tötung, sondern um mögliche unterlasse­ne Hilfeleist­ung, Störung der Totenruhe und den Verstoß gegen das Betäubungs­mittelgese­tz.

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