Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Räte entscheiden erneut über Tierheim
Tierfreunde stehen mit Bauantrag auf der Tagesordnung des Technischen Ausschusses
KRESSBRONN - Lange ist es still gewesen um die Tierfreunde Bodenseekreis, die vor geraumer Zeit einen Teil einer Hofstelle in KressbronnGießen erworben haben (die SZ berichtete). Nachdem vor drei Jahren eine Bauvoranfrage zu einem geplanten Tierheim an dieser Stelle scheiterte, steht am Dienstag, 24. April, nun ein Bauantrag zu dem Projekt auf der Tagesordnung des technischen Ausschusses in Kressbronn.
Immer wieder scheiterte das Projekt der Tierfreunde an der Suche nach einem geeigneten Grundstück immer wieder gab es Absagen. Auch die Situation in Gießen war nicht ganz einfach, wo die Tierfreunde ein Tierheim auf einem Teilbereich einer ehemaligen Hofstelle erstellen wollen. Vor drei Jahren wurde eine entsprechende Bauvoranfrage abgelehnt: Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, weshalb für die baurechtliche Beurteilung Paragraf 35 des Baugesetzbuches maßgeblich ist, der eine Bebauung – oder Umnutzung – nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässt. Privilegiert sind unter anderem landwirtschaftliche Nutzungen. Da es sich bei dem Anwesen in Gießen um eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle handelt, hatten die Tierfreunde offenbar darauf gesetzt, dass hier diese Privilegierung greifen würde.
„Sinnvolle Nachnutzung“
´Weil das Grundstück zwischenzeitlich jedoch geteilt und der verbindende Wirtschaftsteil zwischen Wohnhaus und Scheune abgerissen wurde, sei der Charakter einer gesamten Hofstelle verloren gegangen, lautete seinerzeit die Argumentation der Behörden.
Inzwischen haben die Tierfreunde allerdings auch die Scheune erworben und wollen auch diese für die Unterbringung der Fundtiere nutzen. „Dies empfinden wir als sinnvolle Nachnutzung der Hofstelle“, sagt Christoph Metzler vom zuständigen Baurechtsamt auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Damit seien die rechtlichen Vorgaben für ein „teilprivilegiertes“Bauvorhaben erfüllt. Ende 2016 hatte es Kritik von Anwohnern gegeben, die bemängelten, dass bereits Dutzende Tiere in der Hofstelle untergebracht wurden, ohne, dass es eine Genehmigung gab. „Das ist in einem Maße, in dem es in anderen Wohnhäusern auch der Fall sein dürfte“, sagt dazu der Leiter des Baurechtsamts - und stellt klar: „Die Nutzung als Tierheim ist nicht genehmigt und wird als solche auch nicht ausgeführt.“
Der Bedarf in Kressbronn wird seit Jahren durch den Tierschutzverein beziehungsweise das Tierheim in Friedrichshafen abgedeckt, hierher fließt auch die jährliche Fundtierpauschale von knapp 5400 Euro. „Das soll auch so bleiben“, sagt Bürgermeister Daniel Enzensperger auf Nachfrage. Vor rund drei Jahren hatte sich auch der Gemeinderat aufgrund der guten Erfahrungen dafür ausgesprochen, die Zusammenarbeit mit dem Häfler Tierheim nicht zu beenden.