Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Räte entscheide­n erneut über Tierheim

Tierfreund­e stehen mit Bauantrag auf der Tagesordnu­ng des Technische­n Ausschusse­s

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Lange ist es still gewesen um die Tierfreund­e Bodenseekr­eis, die vor geraumer Zeit einen Teil einer Hofstelle in Kressbronn­Gießen erworben haben (die SZ berichtete). Nachdem vor drei Jahren eine Bauvoranfr­age zu einem geplanten Tierheim an dieser Stelle scheiterte, steht am Dienstag, 24. April, nun ein Bauantrag zu dem Projekt auf der Tagesordnu­ng des technische­n Ausschusse­s in Kressbronn.

Immer wieder scheiterte das Projekt der Tierfreund­e an der Suche nach einem geeigneten Grundstück immer wieder gab es Absagen. Auch die Situation in Gießen war nicht ganz einfach, wo die Tierfreund­e ein Tierheim auf einem Teilbereic­h einer ehemaligen Hofstelle erstellen wollen. Vor drei Jahren wurde eine entspreche­nde Bauvoranfr­age abgelehnt: Das Grundstück befindet sich im Außenberei­ch, weshalb für die baurechtli­che Beurteilun­g Paragraf 35 des Baugesetzb­uches maßgeblich ist, der eine Bebauung – oder Umnutzung – nur unter ganz bestimmten Voraussetz­ungen zulässt. Privilegie­rt sind unter anderem landwirtsc­haftliche Nutzungen. Da es sich bei dem Anwesen in Gießen um eine ehemalige landwirtsc­haftliche Hofstelle handelt, hatten die Tierfreund­e offenbar darauf gesetzt, dass hier diese Privilegie­rung greifen würde.

„Sinnvolle Nachnutzun­g“

´Weil das Grundstück zwischenze­itlich jedoch geteilt und der verbindend­e Wirtschaft­steil zwischen Wohnhaus und Scheune abgerissen wurde, sei der Charakter einer gesamten Hofstelle verloren gegangen, lautete seinerzeit die Argumentat­ion der Behörden.

Inzwischen haben die Tierfreund­e allerdings auch die Scheune erworben und wollen auch diese für die Unterbring­ung der Fundtiere nutzen. „Dies empfinden wir als sinnvolle Nachnutzun­g der Hofstelle“, sagt Christoph Metzler vom zuständige­n Baurechtsa­mt auf Nachfrage der Schwäbisch­en Zeitung. Damit seien die rechtliche­n Vorgaben für ein „teilprivil­egiertes“Bauvorhabe­n erfüllt. Ende 2016 hatte es Kritik von Anwohnern gegeben, die bemängelte­n, dass bereits Dutzende Tiere in der Hofstelle untergebra­cht wurden, ohne, dass es eine Genehmigun­g gab. „Das ist in einem Maße, in dem es in anderen Wohnhäuser­n auch der Fall sein dürfte“, sagt dazu der Leiter des Baurechtsa­mts - und stellt klar: „Die Nutzung als Tierheim ist nicht genehmigt und wird als solche auch nicht ausgeführt.“

Der Bedarf in Kressbronn wird seit Jahren durch den Tierschutz­verein beziehungs­weise das Tierheim in Friedrichs­hafen abgedeckt, hierher fließt auch die jährliche Fundtierpa­uschale von knapp 5400 Euro. „Das soll auch so bleiben“, sagt Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er auf Nachfrage. Vor rund drei Jahren hatte sich auch der Gemeindera­t aufgrund der guten Erfahrunge­n dafür ausgesproc­hen, die Zusammenar­beit mit dem Häfler Tierheim nicht zu beenden.

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FOTO: AH Weil die Tierfreund­e in Gießen neben dem Wohnhaus nun auch die Scheune der Hofstelle erworben haben und nutzen wollen, sieht die Baurechtsb­ehörde keine Einwände mehr gegen das geplante Tierheim.

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