Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Anlagebetrüger müssen Großteil der Strafe nicht zahlen
Männer aus Friedrichshafen kommen mit 7000 Euro Geldstrafe davon – Selbst müssen sie nur 3000 Euro zahlen
FRIEDRICHSHAFEN - Zwei Männer aus Friedrichshafen sind nach mutmaßlich 84-fachem Betrug verurteilt worden. Sie hatten mit Millionen ihrer Anleger jongliert und deren Geld verloren – und gehen wegen juristischer Nachlässigkeit mit einer geringen Strafe nach Hause.
Eigentlich war der Fall vor dem Landgericht Ravensburg klar: Die zwei in Friedrichshafen geborenen Männer hatten nach der Jahrtausendwende Geld von Anlegern verwaltet. Um die drei Millionen Euro sollen sie zum Zwecke der Geldvermehrung erhalten haben. Satte 8,4 Prozent Zinsen versprachen die Angeklagten ihren Kunden offenbar. Doch viele erhielten, so wurde vor Gericht deutlich, nicht einmal ihr ursprünglich eingezahltes Kapital zurück.
Im Ferrari zum Kunden
Ein Kunde verlor 30 000 Euro, der nächste 25 000 und ein weiterer 20 000 Euro. Den Anlegern waren von der „Finanz-AG“der Häfler Angeklagten mit Adresse im Schweizer Kreuzlingen „ganz neue finanzielle Horizonte“versprochen worden. Zum Beratungstermin bei Kunden kamen die vermeintlichen Anlageberater dann auch mal im Ferrari angebraust.
„Ich habe jedes Konto angeguckt, die Geldflüsse aber nicht nachverfolgen können“, sagte ein Kripo-Beamter, der Anfang der 2000er-Jahre gegen das wegen Anlagenbetrugs angezeigte Angeklagten-Duo ermittelte, während des Prozesses. Dabei wurde auch die größte Schwäche des Verfahrens gegen die Anlagebetrüger klar: Die Betrugsfälle liegen teilweise mehr als zehn Jahre zurück. Viele der Fälle sind mittlerweile längst verjährt.
4000 von 7000 Euro erlassen
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs sind die Männer nun am Mittwoch trotzdem verurteilt worden. Die Erste Große Strafkammer verurteilte sie wegen Betrugs in zwölf der mutmaßlich 84 Fälle zu einer Geldstraße von jeweils 7000 Euro.
Den Großteil davon müssen sie gar nicht erst bezahlen. Denn die laut Gericht selbst als „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“benannte, langjährige Aufschiebung des Prozesses wirkt sich strafmildernd aus. Jeweils 4000 Euro der Strafe werden den Angeklagten daher erlassen. Außerdem wurden insgesamt 128 000 Euro an Geldern aus den Betrugsfällen zurückgefordert.
Die Verteidigung hatte wegen der Verjährung und Verzögerungen sogar eine Einstellung des Verfahrens verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.