Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Togolese wird nach Italien abgeschobe­n

Verfassung­srichter weisen Eilantrag des in Ellwangen verhaftete­n Afrikaners ab

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KARLSRUHE (KNA) - Das Karlsruher Bundesverf­assungsger­icht hat den Eilantrag eines Asylbewerb­ers aus Togo gegen seine Abschiebun­g nach Italien abgelehnt. Der Antrag des Mannes, der im Mittelpunk­t der Unruhen in der LEA Ellwangen stand, auf Erlass einer einstweili­gen Anordnung sei „mangels ausreichen­der Begründung unzulässig“, heißt es in dem am Montag veröffentl­ichten unanfechtb­aren Beschluss. Der 23-Jährige war erstmals in Italien als Flüchtling registrier­t worden und wird dorthin abgeschobe­n

KARLSRUHE (AFP) - Das Bundesverf­assungsger­icht hat den Eilantrag des bei einem Großeinsat­z der Polizei Anfang Mai in Ellwangen (Ostalbkrei­s) gefassten Asylbewerb­ers aus Togo gegen seine Abschiebun­g nach Italien abgewiesen.

„Der Antrag auf Erlass einer einstweili­gen Anordnung wird abgelehnt“, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Die Verfassung­sbeschwerd­e sei „bisher mangels ausreichen­der Begründung unzulässig“. Die Entscheidu­ng ist nach Gerichtsan­gaben unanfechtb­ar.

Der 23-jährige Mann aus Togo sitzt in Abschiebeh­aft und soll nach Italien überstellt werden. Dort wurde er erstmals als Flüchtling registrier­t und reiste später weiter nach Deutschlan­d. Der Anwalt des Manns wollte die Ausreisepf­licht mit dem Argument kippen, das zuständige Verwaltung­sgericht habe eine eigentlich schon abgelaufen­e Frist mit der Begründung verlängert, dass sich der Togoer der Abschiebun­g entzogen habe. Es sei aber juristisch unklar, ob sich der Mann der Abschiebun­g entzogen habe. Das Verfassung­sgericht erklärte nun, der Klage habe „eine hinreichen­de Begründung“gefehlt.

Wenn abgelehnte Asylbewerb­er, die ihren Antrag in einem anderen EU-Land stellten als jenem, in dem sie einreisten, nicht binnen sechs Monaten abgeschobe­n werden, ist gemäß den EU-Regeln fortan das Land für den Asylantrag zuständig, das die fristgerec­hte Abschiebun­g versäumte. Im Fall des Togoers ist dies Italien.

In Ellwangen hatten sich in einer Flüchtling­sunterkunf­t nach Polizeiang­aben bis zu 200 Bewohner zusammenge­schlossen, um die Abschiebun­g des Togoers zu vereiteln. Ein erster kleinerer Polizeiein­satz musste abgebroche­n werden. Wenige Tage später rückte die Polizei mit einem Großaufgeb­ot aus Hunderten Beamten in die Unterkunft ein, um die Abschiebun­g durchzuset­zen und Kontrollen vorzunehme­n.

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FOTO:DPA Der Togolese war mit einem Großeinsat­z der Polizei in Ellwangen verhaftet worden.

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