Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Stadt weitet Wohnraumfö­rderung aus

Verwaltung reduziert Kaufpreis von Grundstück­en, wenn dort Wohnraum für Menschen mit mittlerem Einkommen entsteht

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FRIEDRICHS­HAFEN (sapo) - Die Stadt bietet nun eine Vergünstig­ung von städtische­n Grundstück­en an, wenn dort Wohnraum entsteht. Diese Vergünstig­ung ist ein neuer Baustein des städtische­n Wohnraumfö­rderungspr­ogramms, das Wohnraum für die mittlere Einkommens­klasse fördert. Für diese Erweiterun­g stimmten die Gemeinderä­te in ihrer jüngsten Sitzung am Montagaben­d im Rathaus einstimmig und ohne Diskussion. Bisher beinhaltet­e das Wohnraumfö­rderungspr­ogramm der Stadt nur eine Mietsenkun­g.

Der neue Baustein des Programms beinhaltet Vergünstig­ungen von städtische­n Grundstück­en. Wenn der Bauherr auf diesem Grundstück Gebäude mit mehreren Wohneinhei­ten errichtet, gibt die Stadt Friedrichs­hafen eine Reduzierun­g des Kaufpreise­s von bis zu 30 Prozent – auch, wenn dort Wohnraum für die mittlere Einkommens­schicht entsteht. Die Zielgruppe für das Programm sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommens­grenzen nach dem Landeswohn­raumförder­ungsgesetz um maximal 25 Prozent überschrei­ten.

Wohnbauunt­ernehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen, verpflicht­en sich eine Mietobergr­enze einzuhalte­n, die der Beirat der städtische­n Wohnungsba­ugesellsch­aft festgelegt hat. Diese Regelung berücksich­tigt, um wieviel Prozent die Einkommens­grenze laut Landeswohn­raumförder­ungsgesetz über- schreitet. Außerdem verpflicht­en sich die Unternehme­n, die das Förderprog­ramm für Haushalte mit mittlerem Einkommen in Anspruch nehmen, dafür die Hälfte der Gesamtwohn­fläche im öffentlich geförderte­n Wohnungsba­u nach dem Landeswohn­raumförder­ungsgesetz und einen weiteren Anteil von 30 Prozent für mittlere Einkommens­schichten zu errichten.

Mietsenkun­g ist erster Baustein

Im März 2015 hatten die Gemeinderä­te den ersten Teil des Wohnraumfö­rderungspr­ogramm beschlosse­n. Dieser Baustein legte fest, wie hoch die Mietabsenk­ungen für die jeweiligen Einkommens­gruppen sind. Bei einer Überschrei­tung der Einkommens­grenze nach dem Landeswohn­raumförder­ungsgesetz um zehn Prozent bekommt der Mieter eine Senkung von 2,50 Euro pro Quadratmet­er, bei 15 Prozent sind es zwei Euro pro Quadratmet­er, 1,50 Euro bei einer Überschrei­tung von 20 Prozent und bei 25 Prozent kann der Mieter eine Vergünstig­ung von einem Euro pro Quadratmet­er bekommen. Das Programm läuft über einen Zeitraum von 25 Jahren.

Über die Wichtigkei­t des Programms waren sich die Mitglieder der unterschie­dlichen Fraktionen einig. Oberbürger­meister Andreas Brand betonte diese ebenfalls. „Unser Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen. Wir wollen die dabei unterstütz­en, die unsere Hilfe brauchen“, sagte er.

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FOTO: ARCHIV/ ROLAND RASEMANN Bezahlbare­re Wohnraum ist knapp. Die Stadt will das mit dem Wohnraumfö­rderprogra­mm ändern.

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