Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kein Spielraum bei der Auslegung der StVO

Knöllchen trotz eines ehrenamtli­chen Einsatzes

- Von Ralf Schäfer

RICHSHAFEN - In der Gemeindera­tssitzung Ende März ist ein Förderbudg­et für bürgerscha­ftliches Engagement in Höhe von 200 000 Euro jährlich beschlosse­n worden. Das solle die Wertschätz­ung in Friedrichs­hafen gegenüber ehrenamtli­ch Tätigen unterstütz­en. Von fehlender Wertschätz­ung indes berichtet Carl Richter, der, wie er selbst sagt „zurecht ein Bußgeld über 30 Euro bekommen“habe. Er hat daraufhin Widerspruc­h eingelegt, weil er nicht anders parken konnte. Er hat zusammen mit anderen im Haus Sonnenuhr für die Musik sorgen müssen.

Der Widerspruc­h sei von der Stadt nicht anerkannt worden, und er habe schweren Herzens bezahlt. „Ich glaube aber immer noch, dass das Rechtsamt ein Auge hätte zudrücken können“, sagt er.

Von der Stadt, befragt zu diesem Thema, bekam die Schwäbisch­e Zei- tung diese Antwort: „Grundsätzl­ich gilt der Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz sowohl bei der Feststellu­ng einer Ordnungswi­drigkeit, als auch bei der Festlegung des Bußgeldes. Die Einwendung mit dem Verweis auf den ehrenamtli­chen Einsatz reicht im Sinne der Gleichbeha­ndlung nicht aus, um das Bußgeld zurückzune­hmen.“Carl Richter habe sich in seinem Schreiben auf einen Artikel in der Schwäbisch­en Zeitung bezogen, in dem es um das neue Ehrenamtsb­udget geht. „Mit dem Ehrenamtsb­udget leistet die Stadt Friedrichs­hafen einen wertvollen Beitrag zur finanziell­en Unterstütz­ung der ehrenamtli­ch Tätigen“, schreibt die Stadt. Ziel könne es aber nicht sein, dem ehrenamtli­chen Engagement mehr Spielräume bei der Auslegung der Straßenver­kehrsordnu­ng zu geben. Richter selbst sieht das anders. Er habe sein Fehlverhal­ten zugegeben, es ging ihm lediglich um den Ermessenss­pielraum, den die Stadt bei der Bußgeldfes­tlegung gehabt habe, nicht ausgenutzt habe.

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