Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Kein Spielraum bei der Auslegung der StVO
Knöllchen trotz eines ehrenamtlichen Einsatzes
RICHSHAFEN - In der Gemeinderatssitzung Ende März ist ein Förderbudget für bürgerschaftliches Engagement in Höhe von 200 000 Euro jährlich beschlossen worden. Das solle die Wertschätzung in Friedrichshafen gegenüber ehrenamtlich Tätigen unterstützen. Von fehlender Wertschätzung indes berichtet Carl Richter, der, wie er selbst sagt „zurecht ein Bußgeld über 30 Euro bekommen“habe. Er hat daraufhin Widerspruch eingelegt, weil er nicht anders parken konnte. Er hat zusammen mit anderen im Haus Sonnenuhr für die Musik sorgen müssen.
Der Widerspruch sei von der Stadt nicht anerkannt worden, und er habe schweren Herzens bezahlt. „Ich glaube aber immer noch, dass das Rechtsamt ein Auge hätte zudrücken können“, sagt er.
Von der Stadt, befragt zu diesem Thema, bekam die Schwäbische Zei- tung diese Antwort: „Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz sowohl bei der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, als auch bei der Festlegung des Bußgeldes. Die Einwendung mit dem Verweis auf den ehrenamtlichen Einsatz reicht im Sinne der Gleichbehandlung nicht aus, um das Bußgeld zurückzunehmen.“Carl Richter habe sich in seinem Schreiben auf einen Artikel in der Schwäbischen Zeitung bezogen, in dem es um das neue Ehrenamtsbudget geht. „Mit dem Ehrenamtsbudget leistet die Stadt Friedrichshafen einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen“, schreibt die Stadt. Ziel könne es aber nicht sein, dem ehrenamtlichen Engagement mehr Spielräume bei der Auslegung der Straßenverkehrsordnung zu geben. Richter selbst sieht das anders. Er habe sein Fehlverhalten zugegeben, es ging ihm lediglich um den Ermessensspielraum, den die Stadt bei der Bußgeldfestlegung gehabt habe, nicht ausgenutzt habe.