Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Uferpromenade: Diskussion um Neubau
Geplantes Mehrfamilienhaus zeigt, dass Gemeinderat in Entscheidung eingeschränkt ist
LANGENARGEN - Es ist eine der sensibelsten Stellen im ganzen Ort, trotzdem ist der Gemeinderat in seiner Mitbestimmung bei der Planung eines Mehrfamilienhauses an der Uferpromenade eingeschränkt. Der Grund: Das Gebäude an der Oberen Seestraße fügt sich rein rechtlich betrachtet in die Umgebungsbebauung ein. Deshalb hat das Gremium die Baupläne mehrheitlich abgesegnet – verbunden mit dem Appell an die Bauherren, in Sachen Gestaltung noch einmal in sich zu gehen.
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Baulinienplans „Langenargen-Ost“. Dabei handelt es sich um einen sogenannten einfachen Bebauungsplan aus dem Jahr 1952, „in dem nicht so viele bauplanungsrechtliche Vorgaben festgehalten sind“, führte der Leiter des Baurechtsamtes, Christoph Metzler, in der jüngsten Gemeinderatssitzung aus. Die Folge: Was zählt, ist die Umgebungsbebauung, und in die fügt sich das geplante Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen und sechs Stellplätzen ein.
„Keine rechtliche Handhabe“
Weitere Details: Zur Seeseite hin sind laut Sitzungsvorlage für Erdund Obergeschoss Balkone sowie für das Dachgeschoss eine Dachterrasse vorgesehen. Für die Untergeschosswohnung ist ein Tiefhof mit Terrasse geplant. Zur Ost- und Westseite soll jeweils eine Wiederkehr mit Flachdach an das Haus gebaut werden. Das geplante Gebäude ist niedriger als die Nachbarhäuser. Die Verwaltung stellt fest, dass die Planung ma- ximiert ist, die Vorgaben des Einfügens jedoch erfüllt sind.
Vom Gefühl her war das nicht für alle Gemeinderäte der Fall: „Mir gefallen die Anbauten mit Flachdach nicht“, sagte SPD-Gemeinderat Herbert Tomasi. Etwas ausführlicher wurde Joachim Zodel, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler (FW): „Das Städtle ist unsere gute Stube, die Untere und Obere Seestraße sind unser Kapital“– vor allem die sanierten, denkmalgeschützten Häuser. Das Gebäude, das jetzt ersetzt werden soll, wirke unscheinbar, die Häuser nebenan seien keine Schmuckstücke, prägten jedoch das Ortsbild. Joachim Zodels Fazit: „Jetzt soll ein modernes Gebäude zwischenrein. Als Bürger von Langenargen denke ich, das passt dort nicht hin. Aber wir haben keine rechtliche Handhabe.“
Dass sich die Uferpromenade durch den Neubau „unbestritten verändern“wird, erkannte auch CDUFraktionschef Ralph Seubert. „Aber wir können nicht erwarten, dass der Neubau so aussieht, wie das alte Gebäude.“Dazu komme, dass der Gemeinderat gestalterisch nichts zu melden habe. Damit wollte sich Grünen-Gemeinderätin Silke Falch nicht zufrieden geben: „Ich finde nicht, dass sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt. Es wirkt für mich an der Stelle fast wie ein Raum- schiff.“Ihre Forderung: ein Modell von geplantem Haus und benachbarten Gebäuden.
Doch Christoph Metzler vom Baurechtsamt stellte klar: Einfügungskriterien seien lediglich tatsächliche Grundfläche, Baumasse, Höhe und Geschossigkeit, „und die sind mehr als erfüllt. Die gestalterische Seite ist kein planungsrechtlicher Gesichtspunkt.“Eine eindeutige „rechtliche Situation“machte Bürgermeister Achim Krafft ebenfalls aus – allerdings brachte er zudem die Hoffnung zum Ausdruck, „dass die Bauherren die berechtigten Anmerkungen aus dem Gemeinderat mitnehmen“.