Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Therme Lindau: Gericht weist Eilanträge von Anwohnern ab
Begründung: Ihre Rechte sind nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt – Baugenehmigung bleibt bestehen
LINDAU/AUGSBURG (jule) - Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat nun auch die Eilanträge zweier Nachbarn der geplanten Therme abgelehnt. Das Gericht sieht deren Rechte durch den Bau des Bads nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, wie Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier auf Anfrage der Lindauer Zeitung mitteilt.
So sei zum einen das Gebot der Rücksichtnahme durch die Baugenehmigung nicht verletzt. „Dies gilt auch in Bezug auf Immissionen, namentlich Lärm“, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lärmschutzvorschriften sei gerade beim Anwesen eines Antragstellers als deutlich unterschritten prognostiziert. „Auch die Beeinträchtigung durch den Parkverkehr ist nicht unzumutbar“, führt Eiblmaier weiter aus. Laut Stadt sieht das Gericht die zugrunde gelegten Prognosen bezüglich des Verkehrsaufkommens als sachgerecht fachlich begründet an. So seien sogar mehrere extreme Nutzungsfälle beim zeitgleichen Betrieb von Therme und Eissporthalle einbezogen worden. Das Grundrecht auf Erholung in der freien Natur sieht das Gericht ebenfalls nicht verletzt. Zwar hätten die Anwohner, so Eiblmaier, grundsätzlich ein Recht auf Naturgenuss. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf einen unveränderten Fortbestand der freien Natur. „Ein Mindestmaß an freier Natur, das eine zumutbare Inanspruchnahme des Rechts weiterhin ermöglicht, dürfte aus Sicht des Gerichts, selbst wenn man eine solche Verpflichtung gerade auch für diesen Teil des Bodenseeufers annähme, weiterhin erhalten bleiben: Zum einen stehe die Nutzung des genehmigten Vorhabens, also der Therme, jedermann zu, zum anderen solle in den Wintermonaten weiterhin ein freier Seezugang im Strandbadbereich bestehen“, schreibt die Stadt. Das Gericht verweise zudem darauf, dass während der Badesaison schon bisher Beschränkungen beim Seezugang bestanden haben dürften.
Baugenehmigung bleibt in Kraft
Für die Thermengegner ist die Abweisung der Eilanträge bereits die zweite Niederlage: Erst vor etwa einem Monat hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Bund Naturschutz (BN) gegen die Baugenehmigung für die Therme abgelehnt (die LZ berichtete). Auch mit dem zweiten Urteil bleibt die Genehmigung weiterhin in Kraft.