Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Landratsam­t Konstanz rät nach Masernfäll­en zur Impfung

Erstmals neue Fälle aufgetrete­n - Bodenseekr­eis bleibt noch entspannt

- Von Jan Probst

BODENSEEKR­EIS/KREIS KONSTANZ - Im Kreis Konstanz sind in diesem Jahr schon fünf Fälle von Masern gemeldet worden – nach Null im Vorjahr. Das Gesundheit­samt rät deshalb zur Impfung. Im Bodenseekr­eis wurden bislang aber noch keine Erkrankung­en festgestel­lt.

„Der Bevölkerun­g wird empfohlen, dringend den Masernimpf­schutz von Kindern sowie von Erwachsene­n, die nach 1970 geboren wurden, zu überprüfen“, teilt der Landkreis Konstanz in einer Pressemitt­eilung mit. Zwar gab es dort im vergangene­n Jahr keinen einzigen Fall von Masern. Auch im Bodenseekr­eis wurden weder 2017 noch 2018 Fälle von Masern gemeldet, jedoch liegen in beiden Kreisen die Impfungsra­ten der Einschulun­gskinder nicht bei den gewünschte­n 95 Prozent, was die zweite Impfung betrifft.

In beiden Kreisen sind die Impfungsra­ten bei der ersten Impfung der Einschulun­gskinder mit circa 95 Prozent ähnlich hoch. Der Anteil der geimpften Kinder für die zweite Impfung liegt im Bodenseekr­eis bei 86,5 Prozent und im Kreis Konstanz bei 85,7 Prozent. Eine zweite Impfung ist laut der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung (BZgA) für den vollen Impfschutz aber notwendig. Denn erst, wenn bei der zweiten Impfung eine Rate von 95 Prozent erreicht werde, könne davon ausgegange­n werden, dass aufgrund der Anzahl immuner Menschen die ganze Gesellscha­ft vor der Krankheit geschützt ist, weil der Virus sich nicht ausbreiten kann.

Die Gesundheit­sämter empfehlen die Impfung nicht nur Kindern, sondern auch allen Erwachsene­n, die nach 1970 geboren wurden. Diese Altersklas­se hat oft keinen Impfschutz, da sie in ihrer Kindheit oft nur einmal oder gar nicht geimpft wurden. Ebenso dürfen Einrichtun­gen wie Kindergärt­en oder Schulen nicht von ungeimpfte­n Menschen besucht werden, wenn dort Masern auftreten oder sie selbst Kontakt mit Erkrankten haben.

Krankheit ist meldepflic­htig

Nach der Beschreibu­ng der BZgA sind Masern eine Infektions­krankheit, die durch Viren ausgelöst werden. Masern kommen weltweit vor und sind in Deutschlan­d meldepflic­htig. Sie werden ähnlich wie die Grippe über eine Tröpfcheni­nfektion übertragen, das heißt, dass ein gesunder Mensch sich mit dem Virus durch Husten, Sprechen und durch Speichel anstecken kann, da sich die Erreger in kleinen Speicheltr­öpfchen über die Luft einatmen lassen. Mit den Masern kann sich jeder Mensch infizieren, der die Krankheit noch nie hatte. Besonders gefährdet sind nach der BZgA Schwangere, Säuglinge, und Menschen mit schwachem Immunsyste­m.

Die Masernerkr­ankung selbst beginnt mit Fieber, Schnupfen, Husten und einer Augenbinde­hautentzün­dung. Erst am dritten bis siebten Tag nach den ersten Symptomen tritt der typische Hautaussch­lag auf. Dieser beginnt zuerst im Gesicht und Hinter den Ohren und breiten sich anschließe­nd über den ganzen Körper aus. Einher geht oft erneutes Fieber. Beide Symptome klingen nach drei bis vier Tagen wieder ab.

„Die Gefährlich­keit einer Masernerkr­ankung wird eher unterschät­zt und als harmlose Kinderkran­kheit angesehen“, teilt das Gesundheit­samt des Bodenseekr­eises auf Anfrage mit. Eine Erkrankung kann schwerwieg­ende Folgen haben. Noch etwa sechs Wochen nach Auftreten der Masern besteht eine vorübergeh­ende Immunschwä­che, die eine erhöhte Empfindlic­hkeit für andere bakteriell­e Infektione­n mit sich bringt. Komplikati­onen daraus können eine Ohren- und Lungenentz­ündung sowie Durchfalle­rkrankunge­n sein. Außerdem kann die Immunschwä­che eine Gehirnentz­ündung verursache­n. Die Wahrschein­lichkeit dafür liegt laut BZgA aber nur bei 0,1 Prozent. Mit einer Wahrschein­lichkeit von 20 bis 30 Prozent verursacht sie Folgeschäd­en am Nervensyst­em. Zehn bis 20 Prozent der Krankheits­fälle mit einer Gehirnentz­ündung verlaufen tödlich.

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