Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Landratsamt Konstanz rät nach Masernfällen zur Impfung
Erstmals neue Fälle aufgetreten - Bodenseekreis bleibt noch entspannt
BODENSEEKREIS/KREIS KONSTANZ - Im Kreis Konstanz sind in diesem Jahr schon fünf Fälle von Masern gemeldet worden – nach Null im Vorjahr. Das Gesundheitsamt rät deshalb zur Impfung. Im Bodenseekreis wurden bislang aber noch keine Erkrankungen festgestellt.
„Der Bevölkerung wird empfohlen, dringend den Masernimpfschutz von Kindern sowie von Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, zu überprüfen“, teilt der Landkreis Konstanz in einer Pressemitteilung mit. Zwar gab es dort im vergangenen Jahr keinen einzigen Fall von Masern. Auch im Bodenseekreis wurden weder 2017 noch 2018 Fälle von Masern gemeldet, jedoch liegen in beiden Kreisen die Impfungsraten der Einschulungskinder nicht bei den gewünschten 95 Prozent, was die zweite Impfung betrifft.
In beiden Kreisen sind die Impfungsraten bei der ersten Impfung der Einschulungskinder mit circa 95 Prozent ähnlich hoch. Der Anteil der geimpften Kinder für die zweite Impfung liegt im Bodenseekreis bei 86,5 Prozent und im Kreis Konstanz bei 85,7 Prozent. Eine zweite Impfung ist laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für den vollen Impfschutz aber notwendig. Denn erst, wenn bei der zweiten Impfung eine Rate von 95 Prozent erreicht werde, könne davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Anzahl immuner Menschen die ganze Gesellschaft vor der Krankheit geschützt ist, weil der Virus sich nicht ausbreiten kann.
Die Gesundheitsämter empfehlen die Impfung nicht nur Kindern, sondern auch allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden. Diese Altersklasse hat oft keinen Impfschutz, da sie in ihrer Kindheit oft nur einmal oder gar nicht geimpft wurden. Ebenso dürfen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen nicht von ungeimpften Menschen besucht werden, wenn dort Masern auftreten oder sie selbst Kontakt mit Erkrankten haben.
Krankheit ist meldepflichtig
Nach der Beschreibung der BZgA sind Masern eine Infektionskrankheit, die durch Viren ausgelöst werden. Masern kommen weltweit vor und sind in Deutschland meldepflichtig. Sie werden ähnlich wie die Grippe über eine Tröpfcheninfektion übertragen, das heißt, dass ein gesunder Mensch sich mit dem Virus durch Husten, Sprechen und durch Speichel anstecken kann, da sich die Erreger in kleinen Speicheltröpfchen über die Luft einatmen lassen. Mit den Masern kann sich jeder Mensch infizieren, der die Krankheit noch nie hatte. Besonders gefährdet sind nach der BZgA Schwangere, Säuglinge, und Menschen mit schwachem Immunsystem.
Die Masernerkrankung selbst beginnt mit Fieber, Schnupfen, Husten und einer Augenbindehautentzündung. Erst am dritten bis siebten Tag nach den ersten Symptomen tritt der typische Hautausschlag auf. Dieser beginnt zuerst im Gesicht und Hinter den Ohren und breiten sich anschließend über den ganzen Körper aus. Einher geht oft erneutes Fieber. Beide Symptome klingen nach drei bis vier Tagen wieder ab.
„Die Gefährlichkeit einer Masernerkrankung wird eher unterschätzt und als harmlose Kinderkrankheit angesehen“, teilt das Gesundheitsamt des Bodenseekreises auf Anfrage mit. Eine Erkrankung kann schwerwiegende Folgen haben. Noch etwa sechs Wochen nach Auftreten der Masern besteht eine vorübergehende Immunschwäche, die eine erhöhte Empfindlichkeit für andere bakterielle Infektionen mit sich bringt. Komplikationen daraus können eine Ohren- und Lungenentzündung sowie Durchfallerkrankungen sein. Außerdem kann die Immunschwäche eine Gehirnentzündung verursachen. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt laut BZgA aber nur bei 0,1 Prozent. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 bis 30 Prozent verursacht sie Folgeschäden am Nervensystem. Zehn bis 20 Prozent der Krankheitsfälle mit einer Gehirnentzündung verlaufen tödlich.