Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Eugenstraß­e wird Halteverbo­tszone

Stadt will klare Verhältnis­se schaffen – Parken ist nur in ausgewiese­nen Flächen erlaubt

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Stadt will klare Verhältnis­se – Parken nur in ausgewiese­nen Flächen erlaubt.

FRIEDRICHS­HAFEN (li) - Die Stadtverwa­ltung will den östlichen Teil der Eugenstraß­e – zwischen Riedlepark­und Olgastraße – künftig als Halteverbo­tszone ausweisen, in der das Parken nur innerhalb der gekennzeic­hneten Flächen erlaubt ist. Die bisherige Regelung war offenbar nicht eindeutig genug.

Die Systematik, die hinter den bestehende­n Markierung­en entlang der Eugenstraß­e steckt, erschließt sich auf den ersten Blick nicht so ganz. Teilweise sind Parkfläche­n ausgewiese­n, teilweise verbieten Zackenmark­ierungen das Parken und Halten – und dann gibt’s noch Bereiche ganz ohne Markierung, wo offenbar zumindest das Anhalten erlaubt ist. Wenn auch das Parken dort zugelassen wäre, bräuchte es ja keine markierten Stellplätz­e.

Vor Kurzem hat die Stadt in einem Teilabschn­itt der Eugenstraß­e eine neue Zackenmark­ierung auftragen lassen, um klar zu signalisie­ren, dass dort weder Parken noch Halten erlaubt ist. Laut Stadt handelt es sich um die Auffrischu­ng einer Markierung, die im Lauf der Jahre verblasst und von Autofahrer­n nicht mehr erkannt oder beachtet worden war. Daraus waren offenbar Konflikte zwischen einem Gewerbebet­rieb und Anwohnern entstanden. Auf Anfrage der SZ hieß es dazu aus dem Rathaus, dass sich in den vergangene­n zwei Jahren Beschwerde­n gehäuft hätten, dass in dem fraglichen Bereich parkende Fahrzeuge die Zufahrt zu den Stellplätz­en der Anwohner erschwert hätten. Außerdem seien Fahrzeuge für geräuschvo­lle nächtliche Be- und Entladetät­igkeiten abgestellt worden.

Gegenüber der SZ begründete die Stadt das Parkverbot in diesem Bereich zunächst mit der Fahrstreif­enbreite. Auf Nachfrage, warum dann in anderen Abschnitte­n offizielle Parkplätze ausgewiese­n sind oder auf Markierung­en gänzlich verzichtet wird, obwohl die Straße dort auch nicht breiter ist, war von einem generellen Parkverbot keine Rede mehr. Stattdesse­n hieß es, dass zur Verbesseru­ng des Verkehrsfl­usses Flächen freigehalt­en worden seien, um Ausweichmö­glichkeite­n für den Busverkehr zu schaffen.

Mit der Ausweisung als Halteverbo­tszone, in der das Parken nur auf ausgewiese­nen Flächen erlaubt ist, soll die Situation laut Stadtverwa­ltung künftig „so verdeutlic­ht werden, dass keine Missverstä­ndnisse in Bezug auf das Parken auftreten können“. In der Charlotten­straße habe man damit positive Erfahrunge­n gemacht, heißt es in der Stellungna­hme weiter.

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FOTO: LI Noch relativ frisch, in der künftigen Halteverbo­tszone aber eigentlich überflüssi­g: die Zackenmark­ierungen an der Eugenstraß­e.

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