Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Eugenstraße wird Halteverbotszone
Stadt will klare Verhältnisse schaffen – Parken ist nur in ausgewiesenen Flächen erlaubt
Stadt will klare Verhältnisse – Parken nur in ausgewiesenen Flächen erlaubt.
FRIEDRICHSHAFEN (li) - Die Stadtverwaltung will den östlichen Teil der Eugenstraße – zwischen Riedleparkund Olgastraße – künftig als Halteverbotszone ausweisen, in der das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Die bisherige Regelung war offenbar nicht eindeutig genug.
Die Systematik, die hinter den bestehenden Markierungen entlang der Eugenstraße steckt, erschließt sich auf den ersten Blick nicht so ganz. Teilweise sind Parkflächen ausgewiesen, teilweise verbieten Zackenmarkierungen das Parken und Halten – und dann gibt’s noch Bereiche ganz ohne Markierung, wo offenbar zumindest das Anhalten erlaubt ist. Wenn auch das Parken dort zugelassen wäre, bräuchte es ja keine markierten Stellplätze.
Vor Kurzem hat die Stadt in einem Teilabschnitt der Eugenstraße eine neue Zackenmarkierung auftragen lassen, um klar zu signalisieren, dass dort weder Parken noch Halten erlaubt ist. Laut Stadt handelt es sich um die Auffrischung einer Markierung, die im Lauf der Jahre verblasst und von Autofahrern nicht mehr erkannt oder beachtet worden war. Daraus waren offenbar Konflikte zwischen einem Gewerbebetrieb und Anwohnern entstanden. Auf Anfrage der SZ hieß es dazu aus dem Rathaus, dass sich in den vergangenen zwei Jahren Beschwerden gehäuft hätten, dass in dem fraglichen Bereich parkende Fahrzeuge die Zufahrt zu den Stellplätzen der Anwohner erschwert hätten. Außerdem seien Fahrzeuge für geräuschvolle nächtliche Be- und Entladetätigkeiten abgestellt worden.
Gegenüber der SZ begründete die Stadt das Parkverbot in diesem Bereich zunächst mit der Fahrstreifenbreite. Auf Nachfrage, warum dann in anderen Abschnitten offizielle Parkplätze ausgewiesen sind oder auf Markierungen gänzlich verzichtet wird, obwohl die Straße dort auch nicht breiter ist, war von einem generellen Parkverbot keine Rede mehr. Stattdessen hieß es, dass zur Verbesserung des Verkehrsflusses Flächen freigehalten worden seien, um Ausweichmöglichkeiten für den Busverkehr zu schaffen.
Mit der Ausweisung als Halteverbotszone, in der das Parken nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt ist, soll die Situation laut Stadtverwaltung künftig „so verdeutlicht werden, dass keine Missverständnisse in Bezug auf das Parken auftreten können“. In der Charlottenstraße habe man damit positive Erfahrungen gemacht, heißt es in der Stellungnahme weiter.