Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Zweite Röhre für den Riedlepark-Tunnel
Riedleparktunnel: Stadt Friedrichshafen will offenbar schneller ans Ziel
Die Planungen für das B 31-Projekt sollen spätestens 2021 beginnen.
FRIEDRICHSHAFEN - Paukenschlag am späten Nachmittag: Im Jahr 2021 soll die Planung für die zweite Röhre des Riedleparktunnels starten. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen am Donnerstag gegen 16 Uhr mitgeteilt. An die B 31 zwischen Meersburg und Überlingen sollen sich die Planer ab 2023 setzen. Unklar bleibt, wann gebaut wird.
Bisher war für zehn Verkehrsprojekte im Regierungsbezirk nur bekannt, dass spätestens im Jahr 2025 begonnen werden soll, konkrete Pläne zu zeichnen. Jetzt haben LandesVerkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und Regierungspräsident Klaus Tappeser einen konkreten Zeitplan vorgelegt (siehe Kasten). Insgesamt stehen für die zehn Projekte 650 Millionen Euro zur Verfügung. Dass der Ravensburger Molldiete-Tunnel bereits ab 2019 geplant wird, war die Tage schon durchgesickert.
Nun ist klar, dass es im Herbst 2021 auch mit der zweiten Röhre für den Riedlepark-Tunnel ernst wird. Das Projekt verdiene „besonderes Augenmerk“, schreibt das Regierungspräsidium in der Pressemitteilung, weil mit der Freigabe der B 31neu im Westen Friedrichshafens mit einer „signifikant höheren Verkehrsbelastung“zu rechnen sei. Auch für den weiteren Ausbau der Bundesstraße zwischen Meersburg und Überlingen steht ein Planungsbeginn fest: Herbst 2023. Wann dann Bagger rollen, kann aber derzeit noch niemand sagen. Möglicherweise tun sich während der Planung unerwartete Hindernisse auf, zudem sind durchaus Klagen – zum Beispiel von Anwohnern oder Umweltschützern – möglich.
Wie die Verantwortlichen vor Ort die Nachrichten aus Tübingen einschätzen, war am Donnerstag nicht in Erfahrung zu bringen. Sowohl Oberbürgermeister Andreas Brand als auch Landrat Lothar Wölfle waren unterwegs und für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Kreise wollten selbst planen
Dass das Regierungspräsidium die Planung der Projekte, die alle auf den Bundesverkehrswegeplan zurückgehen, zeitnah stemmen kann, war von verschiedenen Seiten bezweifelt worden. Es gebe Probleme der öffentlichen Hand, qualifizierte Straßenplaner zu finden, heißt es. Die Landkreise Bodensee, Ravensburg und Sigmaringen hatten deshalb überlegt, eine Gesellschaft zu gründen, um die Straßenplanung voranzutreiben: die Planungsteam Bodensee-Oberschwaben GmbH (PBO). Bisher war vorgesehen, dass sich der Kreistag in Friedrichshafen noch vor der Sommerpause mit dem Thema beschäftigt. Fraglich, ob das angesichts der neuen Sachlage noch passieren wird. Zudem standen CDU, Grüne und FDP der PBO mehrheitlich kritisch gegenüber. Ihr Hauptargument: Für die Planung von Bundesstraßen ist das Land über die Regierungspräsidien zuständig. Wenn Kreise übernehmen, müssen sie auch die Kosten tragen.
Genau darüber denkt man anscheinend auch im Häfler Rathaus nach. Zumindest schreibt das RP in seiner Pressemitteilung: „Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit der Stadt Friedrichshafen statt, da diese eventuell die Planung übernimmt, um somit einen deutlich früheren Projektstart zu ermöglichen.“Auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung bestätigt ein Sprecher des RP, dass es entsprechende Bestrebungen der Kommune gebe. Auch zu diesem Punkt war seitens der Stadt keine Stellungnahme zu erhalten.
Insgesamt 1,8 Milliarden Euro
Bis zum Jahr 2025 sollen insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro für den Straßenbau im Regierungspräsidium Tübingen ausgegeben werden. 466 Millionen entfallen auf acht Projekte, deren Bau bereits läuft, darunter die B 31-neu in Friedrichshafen (Kosten: 110 Millionen Euro). Bereits geplant werden sieben weitere Großprojekte, die insgesamt 722 Millionen Euro kosten werden. Dazu gehören der B 30-Lückenschluss zwischen Ravensburg/Eschach und Friedrichshafen (146 Millionen Euro) und der Ausbau der B 31 zwischen Immenstaad und Meersburg (121 Millionen Euro). Die jetzt festgelegte Reihenfolge weiterer Planungsschritte sei nach eingehender Prüfung erfolgt, so das Regierungspräsidium. Er sei froh, dass man einen verbindlichen Zeitplan habe, „der für die einzelnen Projekte den Planungsbeginn vorgibt. Dies ist eine gute Basis für die Information der Bürgerschaft wie auch für etwaige Planungen der Kommunen“, sagte Regierungspräsident Tappeser.