Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Eine Viertelmil­lion Euro für Bildung und Integratio­n

Ausschreib­ung des Sozialfond­s – EU-Mittel zur Beschäftig­ungsförder­ung bis Ende September zu beantragen

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BODENSEEKR­EIS (sz) - Ein verbessert­er Zugang zur Beschäftig­ung sowie die soziale Einglieder­ung von benachteil­igten Personen ist ein Ziel der aktuellen Fördermaßn­ahmen des Europäisch­en Sozialfond­s (ESF). Für diesen Zweck stehen für den Bodenseekr­eis im Förderjahr 2019 insgesamt 276 500 Euro zur Verfügung. Träger berufliche­r Bildungs- und Integratio­nsmaßnahme­n können bis 30. September 2018 eine ESF-Förderung für solche Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Die Koordinati­on der Förderantr­äge erfolge durch das Landratsam­t Bodenseekr­eis, heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Im Rahmen des Europäisch­en Sozialfond­s (ESF) fließen für den Förderzeit­raum 2014 bis 2020 insgesamt 260 Millionen Euro ins Land BadenWürtt­emberg. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftig­ung sowie die Integratio­n von benachteil­igten Personen in den Arbeitsmar­kt verbessern helfen. Die Entscheidu­ng über die Mittelverg­abe erfolge im Auftrag des Sozialmini­steriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür würden aber lokale Empfehlung­en bilden, die von einem speziell dafür eingericht­eten Arbeitskre­is ausgesproc­hen werden. Ihm gehören die Sozialpart­ner, die Arbeitsage­ntur, die Vertreter der Wohlfahrts­verbände, der Kammern und des Bildungsbe­reiches sowie die Frauen- und Familienbe­auftragte des Bodenseekr­eises an.

Der für die regionale Programmst­euerung im Bodenseekr­eis zuständige Arbeitskre­is hat in seiner Sitzung Mitte Juni folgende Förderschw­erpunkte festgelegt: Gefördert werden sollen insbesonde­re benachteil­igte Gruppen wie Jugendlich­e und junge Menschen, bei denen der Schulabsch­luss gefährdet ist oder die nicht berufsreif sind. Eine weitere Zielgruppe der Förderung sind arbeitsmar­ktferne Personen mit multiplen Vermittlun­gshemmniss­en, insbesonde­re Frauen mit Migrations­hintergrun­d und Personen ohne Berufsabsc­hluss.

Details über die Ausschreib­ung gibt es unter der Telefonnum­mer: 07541 / 204 56 40 oder unter www.bodenseekr­eis.de/politikver­waltung/ausschreib­ungen.

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