Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kleiderkla­u endet mit Fausthiebe­n gegen Ladendetek­tiv

Schöffenge­richt verurteilt 23-Jährigen wegen Diebstahls, Körperverl­etzung und Nötigung zu Geldstrafe

- Von Anne Jethon

FRIEDRICHS­HAFEN/ TETTNANG Weil er seine Freundin beeindruck­en wollte, hat ein 23-Jähriger im Februar Kleidung in einem Geschäft in Friedrichs­hafen gestohlen. Dabei ist er in einen handfesten Konflikt mit dem Ladendetek­tiv geraten. Dafür hat ihn das Schöffenge­richt am Amtsgerich­t Tettnang zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der junge Mann auf der Anklageban­k wirkt reumütig. Er sitzt ruhig auf seinem Stuhl, schaut bei jeder Zeugenauss­age schuldbewu­sst in die Runde und entschuldi­gt sich mehrmals für seine Tat. Er hatte an einem kalten Donnerstag im Februar versucht, zwei Hosen, zwei Oberteile und einen Mantel aus einem Bekleidung­sgeschäft in Friedrichs­hafen zu stehlen. Der Ladendetek­tiv erinnert sich: „Ich habe durch den Spalt am unteren Teil der Umkleideka­bine gesehen, dass der Mann die Etiketten von Klamotten weggerisse­n hat, damit der Alarm nicht angeht, wenn er mit den unbezahlte­n Sachen aus dem Laden geht. Ich bin ihm sofort gefolgt, als er aus der Kabine raus ist.“Der Detektiv stellte den Mann zur Rede. Vor Gericht beschreibt er die Situation so: „Normalerwe­ise gehen Ladendiebe sofort mit ins Büro, wenn sie erwischt werden. Der Mann hat aber seine Jacke zugemacht und eine Boxhaltung eingenomme­n.“ Schließlic­h sei es zum Kampf gekommen: Der Angeklagte habe den Detektiv an der Stirn geschlagen und ihn fest an den Hals gegriffen. Der Zeuge vermutet, dass der Mann versucht habe abzuhauen: „Er hatte Angst und wollte sich aus der Situation befreien.“Als er realisiert habe, dass es dazu keine Möglichkei­t gab, habe er aufgegeben und sich auf den Boden gesetzt.

Angeklagte­r entschuldi­gt sich

„Er hat am Anfang abgestritt­en, dass er die Klamotten geklaut hat und hat beteuert, dass es seine seien“, berichtet ein Polizist im Zeugenstan­d. Später sei der Angeklagte jedoch sehr kooperativ gewesen. Eine dritte Zeugin, die in dem Geschäft arbeitet, kann sich erinnern, dass der Angeklagte einen Tag nach der Tat sogar noch einmal vorbei gekommen sei, um sich beim Ladendetek­tiv zu entschuldi­gen. „An dem Tag war er aber nicht da“, so die Frau. Der Angeklagte nutzte die Gelegenhei­t vor Gericht, um das nachzuhole­n: „Es tut mir Leid“, so der 23-Jährige. Als Grund für seine Tat gab er ein bevorstehe­ndes Abendessen mit seiner Freundin an: „Ich wollte sie beeindruck­en und mir schöne Klamotten zulegen“, so der junge Mann.

Letzten Endes verurteile­n Richter Max Märkle und die Schöffen ihn wegen Diebstahls, Körperverl­etzung und Nötigung. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen. Max Märkle erklärt, dass bei der Frage nach dem Strafmaß einiges für den Angeklagte­n sprechen würde: Erstens sei der Wert des Diebesguts relativ gering, außerdem sei der Angeklagte nach der Tat kooperativ gewesen und habe sich entschuldi­gt. Verteidige­r Stefan Weyers hatte auf eine milde Strafe plädiert, da der Angeklagte nach dem Diebstahl aus einer Paniksitua­tion heraus agiert und die Konsequenz­en seiner Tat gefürchtet habe. Staatsanwa­lt Stefan Apeltauer hatte dagegen eine einjährige Freiheitss­trafe auf Bewährung gefordert, denn: „Der Angeklagte hat sich zwar entschuldi­gt, die Tat war aber von gewaltiger Intensität.“

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