Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Kleiderklau endet mit Fausthieben gegen Ladendetektiv
Schöffengericht verurteilt 23-Jährigen wegen Diebstahls, Körperverletzung und Nötigung zu Geldstrafe
FRIEDRICHSHAFEN/ TETTNANG Weil er seine Freundin beeindrucken wollte, hat ein 23-Jähriger im Februar Kleidung in einem Geschäft in Friedrichshafen gestohlen. Dabei ist er in einen handfesten Konflikt mit dem Ladendetektiv geraten. Dafür hat ihn das Schöffengericht am Amtsgericht Tettnang zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der junge Mann auf der Anklagebank wirkt reumütig. Er sitzt ruhig auf seinem Stuhl, schaut bei jeder Zeugenaussage schuldbewusst in die Runde und entschuldigt sich mehrmals für seine Tat. Er hatte an einem kalten Donnerstag im Februar versucht, zwei Hosen, zwei Oberteile und einen Mantel aus einem Bekleidungsgeschäft in Friedrichshafen zu stehlen. Der Ladendetektiv erinnert sich: „Ich habe durch den Spalt am unteren Teil der Umkleidekabine gesehen, dass der Mann die Etiketten von Klamotten weggerissen hat, damit der Alarm nicht angeht, wenn er mit den unbezahlten Sachen aus dem Laden geht. Ich bin ihm sofort gefolgt, als er aus der Kabine raus ist.“Der Detektiv stellte den Mann zur Rede. Vor Gericht beschreibt er die Situation so: „Normalerweise gehen Ladendiebe sofort mit ins Büro, wenn sie erwischt werden. Der Mann hat aber seine Jacke zugemacht und eine Boxhaltung eingenommen.“ Schließlich sei es zum Kampf gekommen: Der Angeklagte habe den Detektiv an der Stirn geschlagen und ihn fest an den Hals gegriffen. Der Zeuge vermutet, dass der Mann versucht habe abzuhauen: „Er hatte Angst und wollte sich aus der Situation befreien.“Als er realisiert habe, dass es dazu keine Möglichkeit gab, habe er aufgegeben und sich auf den Boden gesetzt.
Angeklagter entschuldigt sich
„Er hat am Anfang abgestritten, dass er die Klamotten geklaut hat und hat beteuert, dass es seine seien“, berichtet ein Polizist im Zeugenstand. Später sei der Angeklagte jedoch sehr kooperativ gewesen. Eine dritte Zeugin, die in dem Geschäft arbeitet, kann sich erinnern, dass der Angeklagte einen Tag nach der Tat sogar noch einmal vorbei gekommen sei, um sich beim Ladendetektiv zu entschuldigen. „An dem Tag war er aber nicht da“, so die Frau. Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit vor Gericht, um das nachzuholen: „Es tut mir Leid“, so der 23-Jährige. Als Grund für seine Tat gab er ein bevorstehendes Abendessen mit seiner Freundin an: „Ich wollte sie beeindrucken und mir schöne Klamotten zulegen“, so der junge Mann.
Letzten Endes verurteilen Richter Max Märkle und die Schöffen ihn wegen Diebstahls, Körperverletzung und Nötigung. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen. Max Märkle erklärt, dass bei der Frage nach dem Strafmaß einiges für den Angeklagten sprechen würde: Erstens sei der Wert des Diebesguts relativ gering, außerdem sei der Angeklagte nach der Tat kooperativ gewesen und habe sich entschuldigt. Verteidiger Stefan Weyers hatte auf eine milde Strafe plädiert, da der Angeklagte nach dem Diebstahl aus einer Paniksituation heraus agiert und die Konsequenzen seiner Tat gefürchtet habe. Staatsanwalt Stefan Apeltauer hatte dagegen eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, denn: „Der Angeklagte hat sich zwar entschuldigt, die Tat war aber von gewaltiger Intensität.“