Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Erste Dieselklag­e beim Bundesgeri­chtshof

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KARLSRUHE/WOLFSBURG (dpa) - In der Klagewelle wegen des Dieselabga­sskandals kündigt sich die erste Entscheidu­ng der obersten Zivilricht­er am Bundesgeri­chtshof (BGH) an. Inzwischen ist in Karlsruhe die Klage eines Autokäufer­s zur Revision anhängig. Verhandelt werde aller Voraussich­t nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssp­recherin auf Anfrage.

Allein gegen den VW-Konzern und dessen Händler haben nach VW-Angaben bis heute gut 20 000 Kunden geklagt. Hinzu kommen Tausende weitere, die über eine Art Sammelklag­e vor Gericht gezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4500 Urteile überwiegen­d von Landgerich­ten und etwa ein Dutzend von Oberlandes­gerichten. In den meisten Fällen wurden die Klagen laut VW abgewiesen. In zahlreiche­n Verfahren hat der Autobauer auch mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich erzielt.

Verbrauche­rschützer kritisiere­n, dass Kunden in Nordamerik­a von Volkswagen und der Tochter Audi teils Entschädig­ungen von mehreren Tausend Dollar erhalten, Dieselbesi­tzer in Deutschlan­d und Europa dagegen aber kein Geld bekommen sollen.

Wie der BGH entscheide­t, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprec­hung gibt die Linie für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhal­t vor. Weil in dem Skandal viele verschiede­ne Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatzu­rteil zu rechnen. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt. (Foto: dpa)

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