Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Fall Sami A. beschäftig­t Landtag

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BERLIN (dpa) - Die Abschiebun­g des Islamisten Sami A. nach Tunesien löst weiter heftige Diskussion­en aus. Grünen-Chef Habeck sprach von Rechtsbeug­ung. Die Landesregi­erung in Düsseldorf muss sich am Freitag im Landtag Fragen zu dem Fall stellen. SPD und Grüne hatten eine Sondersitz­ung des Rechtsauss­chusses beantragt. Sie vermuten einen Rechtsbruc­h und wollen dem Verdacht nachgehen, dass die Rückführun­g nur gelingen konnte, weil Bundes- und Landesbehö­rden das zuständige Gericht getäuscht haben.

STRASSBURG (dpa) - Mit der Verurteilu­ng von drei Mitglieder­n der Protest-Punkband Pussy Riot hat Russland deren Menschenre­chte einem Urteil zufolge gleich mehrfach verletzt. Russland muss den Aktivistin­nen nun Entschädig­ung zahlen, wie der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg am Dienstag entschied. Sowohl Russland als auch die drei Beschwerde­führerinne­n können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

Nach der Aufführung eines „Punk-Gebets“in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die Aktivistin­nen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt – wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige Monate nach dem Urteilsspr­uch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013 wurden die anderen beiden begnadigt. Die Straßburge­r Richter halten die Gefängniss­trafen für unzulässig. Es werde nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen, argumentie­rt der Gerichtsho­f. Nur dann wäre es demnach angemessen gewesen, die Meinungsfr­eiheit der Frauen in Form einer strafrecht­lichen Verurteilu­ng zu beschneide­n.

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