Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Schon lange umstritten
Bisher entschieden Richter immer für den Beitrag
KARLSRUHE(dpa)-D er Rundfunk beitrag hat die Gerichte schon oft beschäftigt. Urteile des B und esv er wal tungs gerichts sowie von Landes verfassungs gerichten:
Private Haushalte: Das B und esv er wal tungs gericht in Leipzig entschied im März 2016, der Rundfunkbeitrag für Privat haushaltes ei nicht zu beanstanden. Die Kläger hielten es für ungerecht und verfassungswidrig, dass sie den Beitrag zahlen müssen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.
Hotelzimmer: Anders als bei Privatwohnungen darf der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangs möglichkeit vorhanden ist. Das entschieden die obersten Verwaltung s richter im September 2017. Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm, die den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten zahlt und auch noch für jedes ihrer Zimmer einen Drittelbeitrag zahlen sollte.
Unternehmen: Im Dezember 2016 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Unternehmen. Sie wies damit Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto zurück. Diese hatten sich dagegen gewandt, dass der Beitrag nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen bemessen wird. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt. Bereits im Mai 2014 waren Unternehmen mit entsprechenden Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gescheitert.